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Ohrfeige für Harms

Von CHRISTIAN RATH, 04.01.08, 21:38h

So massiv hat der Bundesgerichtshof noch nie die handwerkliche Kompetenz von Generalbundesanwältin Harms angezweifelt. Die großangelegte Durchsuchungsaktion im Vorfeld des G-8-Gipfels hielten die Richter in fast jeder Hinsicht für rechtswidrig.

So massiv hat der Bundesgerichtshof noch nie die handwerkliche Kompetenz von Generalbundesanwältin Monika Harms angezweifelt. Die großangelegte Durchsuchungsaktion im Vorfeld des G-8-Gipfels von Heiligendamm hielten die Richter in fast jeder Hinsicht für rechtswidrig.

Dabei kann man über die Abgrenzung von terroristischen und kriminellen Vereinigungen sicher lange streiten. Äußerst bedenklich ist es aber, wenn eine Vereinigung von der Bundesanwaltschaft einfach erfunden wird, um sich die Zuständigkeit für bestimmte Ermittlungen zu sichern. Das sind Methoden, die im Rechtsstaat eigentlich undenkbar sein sollten.

Zudem steht der Verdacht im Raum, dass der an den Haaren herbeigezogene Terrorverdacht gegen Teile der G-8-Gegner die ganze Protestbewegung gegen den Gipfel diskreditieren sollte. Dagegen spricht allerdings, dass die überzogenen Razzien die Mobilisierung erst richtig angefeuert haben - was eigentlich abzusehen war. Mit Verschwörungstheorien sollten sich deshalb alle Seiten zurückhalten.



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