Von EVELYN BINDER, 07.01.08, 20:36h
Wer betrunken oder unter Drogen am Steuer erwischt wird, ist, ehe er sichs versieht, seinen Führerschein los. Gleiches gilt für Verkehrssünder, die es in Flensburg auf 18 Punkte und mehr bringen. Denn für die Behörden heißt das: ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen - mit der Konsequenz, dass der Führerschein umgehend eingezogen wird.
Ungeliebter „Idiotentest“Einen neuen Führerschein beantragen kann man erst nach Verstreichen einer Frist - und auch nur dann, wenn die Ergebnisse einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) - im Volksmund: „Idiotentest“ - dies zulassen. Viele, die diesen Weg scheuen, beschafften sich in der Vergangenheit einen EU-Führerschein im Ausland. Doch diesem Führerscheintourismus soll ein Riegel vorgeschoben werden. Grundlage ist die EU-Führerscheinrichtlinie, die bis 2009 in allen Ländern der EU umgesetzt werden muss. In Deutschland soll ein Entwurf nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums bereits in den nächsten Wochen beschlossen werden.
Schon jetzt ist es nicht legal, im Ausland einen Führerschein zu erwerben, wenn man nicht mindestens 185 Tage dort mit festem Wohnsitz gemeldet war. Dennoch stellten Behörden in Polen und in der Tschechischen Republik vielfach Führerscheine aus, die hier mitunter anerkannt wurden, mitunter aber auch nicht. Mit der neuen Richtlinie bleibe der Erwerb eines Führerscheins im Ausland vorläufig zwar noch legal, erläutert der Kölner Jurist Rainer Brüssow. Der Erhalt sei jedoch an drei wichtige Punkte gekoppelt: die 185-Tage-Regelung bleibt, zudem dürfe in Deutschland kein Fahrverbot und keine Führerscheinsperre vorliegen. Außerdem dürfe im Heimatland „kein Verwaltungsakt zur Erteilung einer Fahrerlaubnis in Gang“ gesetzt sein.
Führerscheine, die vor Januar 2009 im Ausland erworben wurden, bleiben nach Angaben von Brüssow legal. Besitzer eines polnischen oder tschechischen Führerscheins müssten sich jedoch auf schärfere Polizeikontrollen in Deutschland einstellen, so der Jurist. „Ausländische Führerscheine, die nach dem Stichtag erworben werden, verlieren im Heimatland automatisch die Gültigkeit, wenn dem Fahrer schon einmal die Fahrerlaubnis entzogen wurde“, so Brüssow. Den anderen Mitgliedsstaaten sei es dann untersagt, eine neue Fahrberechtigung auszustellen.
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