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Beim Abwasser ganz schön reingefallen

Von MARIA MACHNIK UND HORST KOMUTH, 10.01.08, 20:50h

Rhein-Erft-Kreis - Mit großem Interesse haben im Rhein-Erft-Kreis eine Reihe von Kommunen die Aussage des Bundes der Steuerzahler zur Kenntnis genommen, dass die Berechnung der Abwassergebühren nicht rechtens und daher ungültig seien.

Rhein-Erft-Kreis - Mit großem Interesse haben im Rhein-Erft-Kreis eine Reihe von Kommunen die Aussage des Bundes der Steuerzahler zur Kenntnis genommen, dass die Berechnung der Abwassergebühren nicht rechtens und daher ungültig seien. Zuvor hatte bereits das Oberverwaltungsgericht Münster die Praxis vieler Kommunen für rechtswidrig erklärt.

Immer wieder hatten sich Pulheimer Bürger, aber auch Politiker von SPD und Grünen über die Art der Gebührenberechnung geärgert und eine gerechte Gebühr gefordert. Sie hatten auf andere Städte im Kreis - Bergheim, Brühl, Hürth, Frechen, Kerpen und Wesseling - hingewiesen, die schon vor Jahren für ihre Gebührenberechnung eine gesplittete Abwassergebühr eingeführt hatten. Diese basiert nicht allein auf dem Frischwasserverbrauch (wie bislang in Bedburg, Elsdorf, Erftstadt und Pulheim), sondern berechnet auch das Beseitigen von Schmutz- und Regenwasser zu unterschiedlichen Gebührensätzen. Folglich werden alle die zur Kasse gebeten, die viel überbaute Fläche (etwa Dächer) oder versiegelte Fläche (Parkplätze oder Garagenzufahrten) haben. Sie leiten mehr Regenwasser in die Kanalisation ein als etwa Besitzer von Mehrfamilienhäusern, die mehr Frischwasser verbrauchen, aber weniger Wasser in die Kanalisation einleiten. „Sie nutzen die Kanalisation, sind aber nicht an den Kosten beteiligt, weil sie keine Gebühr dafür bezahlen“, sagt Eberhard Kanski, Leiter der Haushaltsabteilung beim Bund der Steuerzahler. Den Kritikern hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster schon vor mehr als zehn Jahren den Rücken gestärkt. Schon damals habe das Gericht darauf gedrungen, dass das Oberflächenwasser als zweiter Maßstab für die Berechnung der Abwassergebühren einzuführen sei, sagt Kanski, „Pulheim hat es versäumt, die Gebührenberechnung umzustellen, vielleicht, weil keiner dagegen geklagt hat. Mehr noch: Im Wissen um das Urteil des OVG hatte sich Pulheim 2006 von einem Gutachter in Erftstadt bestätigen lassen, dass die Einheitsgebühr der Rechtsauffassung des OVG entspreche. Kosten: 12 700 Euro.

Schnell umsetzen

Doch der Verweis auf einen Gutachter zieht nun nicht mehr. Denn in einem neuerlichen Urteil der Verwaltungsjuristen in Münster erklärten sie die Einheitsgebühr für unzulässig. Wird das Urteil rechtskräftig, dann haben all die Städte (161 sind es in NRW), die die gesplittete Gebühr bislang nicht eingeführt haben, „eine rechtswidrige Gebührensatzung“, so Kanski. Der Bund der Steuerzahler fordere die Städte nun auf, „eine kommunalabgabenrechtliche Zusage abzugeben“ und das Urteil des OVG so schnell wie möglich umzusetzen. „Sie müssen nun die überbaute Fläche ermitteln lassen“, sie müssten sich rühren und ihre Gebührensatzung ändern.

Die Pulheimer Verwaltung ist der Ansicht, bislang auf der Basis einer gültigen Rechtslage gehandelt zu haben. „Die Stadt steht vor einer neuen rechtlichen Situation“, sagt Bürgermeister Dr. Karl August Morisse. Zunächst werde die Verwaltung prüfen, wie viel Zeit erforderlich sei, alle notwendigen Daten (also Quadratmeter versiegelte Fläche pro Grundstück) zu ermitteln. Bis zur Sitzung des Hauptausschusses am 19. Februar sollen diese Vorarbeiten abgeschlossen sein.

In Erftstadt drängen SPD und Grüne die Ratsmehrheit (CDU und FDP), jetzt zu handeln. Grobe Berechnungen der Stadtwerke ergaben laut SPD, dass private Haushalte bei dem geltenden Kalkulationsmaßstab stark benachteiligt werden. Rund 55 Prozent der Kosten für Abwasserbeseitigung entfielen auf normales Schmutzwasser, 45 Prozent auf Oberflächenwasset. Rund 50 Euro hätte eine vierköpfige Familie schon im Jahr 2006 bei geändertem Gebührenmaßstab weniger zahlen müssen. Nach Ansicht der CDU ist das OVG in Münster für Erftstadt nicht zuständig, da die Gemeinde nicht der Verwaltungsgerichtsbarkeit unterliege. Denn hier würden nicht Gebührenbescheide, sondern Rechnungen an die Haushalte verschickt. Wenn jemand klagen wolle, müsse er vor Zivilgerichte, also Amts- oder Landgericht ziehen. So sieht es auch Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche. Dennoch will die Verwaltung dem Rat eine Änderung der Gebührensatzung vorschlagen.

Die Stadt Bedburg stellt sich auf Umstellungen ein. Kämmerer Herbert Baum gibt allerdings zu bedenken, dass die Verwaltung mindestens ein Jahr Vorlaufzeit benötige, um eine gesonderte Regenwassergebühr einzuführen. Vor 2009 werde das kaum zu machen sein, wahrscheinlicher wäre eine Umstellung im Jahr 2010.

Entweder müsse die Stadt rund 10 000 private Hausdächer und Gärten messen und zudem die Satzung ändern, um eine rechtliche Grundlage zu haben. Eine andere Möglichkeit wäre, dass die Bürger selbst erhöben, wie groß das Grundstück und die versiegelten Flächen sind. Aber wer kontrolliere das?

Eine Möglichkeit, den Grad der Versiegelung zu überprüfen, könnten die Luftbilder sein, die die Stadt jüngst im Zuge der Umstellung auf das kommunale Finanzmanagement hat machen lassen, um die Liegenschaften zu erfassen. Zwar wurden die Bilder bislang nur für öffentliche Gebäude und Grundstücke ausgewertet. Doch die Fotos von Privatgrundstücken liegen in der Schublade. Anhand dieser Bilder lasse sich zwar eine Fläche berechnen, nicht aber, wie das Wasser versickert. Ist die Terrasse so dicht versiegelt, dass alles Wasser in den Kanal geht? Oder sind es durchlässige Steine? Womöglich ist die Terrasse gar so abschüssig, dass alles in die Blumenrabatten abfließt. „Es wird Gewinner und Verlierer bei den Gebühren geben“, schätzt Baum.

Auch Heinz-Peter Schmitz, Leiter des Fachbereichs Bau und Planung in der Gemeinde Elsdorf, erklärt, dass eine Umstellung von der bisherigen Einheitsgebühr für das Abwasser auf die gesonderte Regenwassergebühr Monate in Anspruch nehmen werde. Im Laufe des Jahres solle dies jedoch geschehen. Noch habe allerdings kein Elsdorfer geklagt.



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