Erstellt 29.12.07, 11:47h
"Das widerspräche dem Verfassungsauftrag, jedem Schüler in jedem Bildungsgang in erreichbarer Nähe ein staatliches Angebot zu machen", sagte der SPD-Politiker. "Darum lassen wir jetzt extern prüfen, ob dann an irgendeinem Punkt der Rechtsschutz für die freien Schulen aufhört." Die Frage sei: "Kann ich irgendwann sagen: Es gibt ein Überangebot freier Schulen und darum werde ich jetzt keine mehr genehmigen?"
Wegen des Schülerschwunds müssten nach wie vor Schulen geschlossen werden, kündigte Rupprecht an. Bei den Grundschulen sei das Netz zwar stabil. "In der Sekundarstufe I (7. bis 10. Klasse) werden die meisten Schulen, die jetzt noch existieren, am Netz bleiben." Zudem könnten wohl 70 bis 74 der jetzt noch 82 staatlichen Gymnasien erhalten werden. Von den jetzt 33 Gesamtschulen würden am Ende nicht mehr als zehn oder zwölf übrig sein. "Ab 2013 erwarte ich aber überall stabile Schülerzahlen und Standorte."
"Um Schulen zu retten, gehen wir jetzt noch einen Schritt weiter, als ursprünglich geplant war", kündigte Rupprecht an. Wenn es in erreichbarer Nähe keinen weiteren Standort gebe, zum Beispiel für ein 13-jähriges Abitur, könnten die jetzigen Mindestzahlen unterschritten werden. "Dann können wir mit dem Schulamt beschließen: Diesen Standort brauchen wir." Kriterium könnte etwa eine Entfernung von höchstens 90 Minuten sein. Zugleich lehnte er den Vorstoß des CDU-Koalitionspartners für einzügige Schulen ab.
"Ein Problem ist natürlich der Schülertransport", räumte der SPD-Politiker ein. Dafür seien die Landkreise verantwortlich. Die hätten aus Kostengründen Schülertransport und öffentliche Personennahverkehr zusammengelegt. "Darum braucht manchmal ein Schüler, der nur 20 Minuten fahren müsste, eine Stunde zur Schule, weil der Bus vorher noch zehn Dörfer abklappert."
Ein kostenloser Schülertransport sei aber derzeit ebenso wenig bezahlbar wie ein beitragsfreies Schulessen, betonte Rupprecht. Zugleich müsse das Land immer mehr Geld für die Schüler an den freien Schulen bezahlen. Das liege daran, dass an staatlichen Schulen der Landesbeitrag nach der Zahl der Klassen erfolgt, an privaten Schulen aber nach Schülerzahl. "Wenn also ein paar Schüler von einer staatlichen an eine private Schule wechseln, bezahlen wir die Klasse weiter - denn die gibt es ja weiterhin - und zusätzlich die Summe pro Kopf an der privaten Schule. Wir leisten uns hier ein teures Doppelsystem."
(dpa/bb)
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