Von CHRISTIAN RATH, 15.01.08, 21:13h, aktualisiert 15.01.08, 22:09h
Köln - Das Bundeskriminalamt (BKA) soll künftig auch Abgeordnete, Strafverteidiger und Geistliche vorsorglich abhören können. Dies sieht ein neuer Entwurf für die BKA-Gesetzesnovelle von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vor, der dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt. Eingefügt wurde ein Passus, wonach der bislang vorgesehene Abhörschutz entfällt, „soweit die Maßnahme zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist“.
Bisher war vorgesehen, dass das BKA die Telefone und Räume von Abgeordneten, Pfarrern und Strafverteidigern generell nicht abhören darf. Auch eine Online-Durchsuchung wäre, falls sie eingeführt wird, dann bei diesen im Grundgesetz besonders geschützten Berufsgruppen tabu. Erkenntnisse über solche Berufsgeheimnisträger hätten bislang, wenn sie zum Beispiel bei der Überwachung anderer Personen angefallen wären, sofort gelöscht werden müssen.
Für sonstige Rechtsanwälte, Ärzte, Journalisten und Drogenberater wäre kein absoluter Schutz, aber immerhin eine besonders intensive Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgesehen gewesen, wie in der Strafprozessordnung auch.
Das alles soll jetzt nicht mehr gelten. Die genannte Einschränkung - bei „Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person“ - ist minimal, denn die neuen Befugnisse im BKA-Gesetz dienen ja gerade der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus, der üblicherweise „Leib, Leben oder Freiheit“ bedroht. Im Gegensatz zu Schäubles Entwurf verzichten etliche Landespolizeigesetze zum Lauschangriff auf eine solche Minimal-Schutzklausel. Faktisch wird der Schutz der Berufsgeheimnisträger hier fast völlig wieder zurückgenommen. Dieter Wiefelspütz, der innenpolitische Sprecher der SPD, zeigte sich am Dienstag auf Nachfrage von dieser Neuerung völlig überrascht.
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