Erstellt 25.01.08, 23:04h
Sollten der Ausschuss und der Meckenheimer Rat zu dem Schluss kommen, dass die nun erfolgten Einsprüche zu verwerfen sind, steht möglicherweise ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht bevor. Wie Frau Kempen erklärte, wäre in dem Fall, dass der Ausschuss den Einspruch anerkennt, nicht allein eine Wahlwiederholung vonnöten, sondern die kommunale Aufsichtsbehörde beim Rhein-Sieg-Kreis müsse mit Konsequenzen rechnen. Kempen selbst hat ihren Einspruch zu wesentlichen Teilen damit begründet, dass die Kreisverwaltung massiv in das Wahlverfahren in Meckenheim eingegriffen habe. Das sei jedoch eindeutig gesetzeswidrig gewesen, so Kempen.
Nach monatelangem Streit und aufsehenerregenden Auseinandersetzungen zwischen der Bürgermeisterin, den Parteien und dem Rat der Stadt hatte eine Allparteienallianz in Meckenheim ein Abwahlverfahren angestrengt und danach Wahlkampf gegen Kempen gemacht. Bei einer Wahlbeteiligung von 60,7 Prozent war Yvonne Kempen dann von einer Mehrheit von 68,5 Prozent der Stimmen abgewählt worden. (ta)
| JETZT BESTELLEN! 4 Wochen Kölner Stadt-Anzeiger zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%. |
|
Anzeige
![]() |