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Kempen ficht ihre Abwahl an

Erstellt 25.01.08, 23:04h

Die Abwahl der ehemaligen Meckenheimer Bürgermeisterin Yvonne Kempen am 25. November des vergangenen Jahres wird ein juristisches Nachspiel haben. Kempen macht Verfahrensfehler geltend.

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Die abgewählte Bürgermeisterin Yvonne Kempen
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Die abgewählte Bürgermeisterin Yvonne Kempen
Meckenheim - Die Abwahl der ehemaligen Meckenheimer Bürgermeisterin Yvonne Kempen am 25. November des vergangenen Jahres wird ein juristisches Nachspiel haben. Yvonne Kempen selbst sowie knapp 20 Meckenheimer Bürger haben gestern Einspruch gegen das Wahlverfahren eingelegt. Nun wird der Wahlausschuss in der kommenden Woche entscheiden müssen, ob der Einspruch rechtens ist. Danach muss es eine entsprechende Ratsentscheidung geben.

Sollten der Ausschuss und der Meckenheimer Rat zu dem Schluss kommen, dass die nun erfolgten Einsprüche zu verwerfen sind, steht möglicherweise ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht bevor. Wie Frau Kempen erklärte, wäre in dem Fall, dass der Ausschuss den Einspruch anerkennt, nicht allein eine Wahlwiederholung vonnöten, sondern die kommunale Aufsichtsbehörde beim Rhein-Sieg-Kreis müsse mit Konsequenzen rechnen. Kempen selbst hat ihren Einspruch zu wesentlichen Teilen damit begründet, dass die Kreisverwaltung massiv in das Wahlverfahren in Meckenheim eingegriffen habe. Das sei jedoch eindeutig gesetzeswidrig gewesen, so Kempen.

Nach monatelangem Streit und aufsehenerregenden Auseinandersetzungen zwischen der Bürgermeisterin, den Parteien und dem Rat der Stadt hatte eine Allparteienallianz in Meckenheim ein Abwahlverfahren angestrengt und danach Wahlkampf gegen Kempen gemacht. Bei einer Wahlbeteiligung von 60,7 Prozent war Yvonne Kempen dann von einer Mehrheit von 68,5 Prozent der Stimmen abgewählt worden. (ta)



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