Erstellt 25.01.08, 19:57h
Sie schalteten einen Rechtsmediziner ein. Dessen Gutachten war eindeutig: Der Kleine war schwer misshandelt worden. Das ebenfalls informierte Jugendamt zögerte nicht, nahm das Kind in Obhut und erstattete Strafanzeige bei der Polizei. Das bestätigte Amtsleiter Udo Stein. Parallel habe das Jugendamt beim Familiengericht - wie in solchen Fällen üblich - eine Sorgerechtsentscheidung beantragt. Die wurde abgelehnt. Das Kind, bis dahin stationär im Krankenhaus untergebracht, musste den Eltern zurückgegeben werden. Das Jugendamt legte Beschwerde beim Oberlandesgericht ein, eine Entscheidung steht noch aus.
Stein macht aus seinem Unverständnis über den Beschluss des Familiengerichts keinen Hehl. „Einen solchen Fall hatten wir noch nie“, sagte er sichtlich erschüttert. Immerhin hätten nicht nur die Kinderärzte, sondern auch ein Rechtsmediziner zweifelsfrei die Misshandlungen konstatiert. Im Moment bleibe seinem Amt nur, für eine intensive Betreuung der Familie Sorge zu tragen. Zwei Mitarbeiter besuchten Eltern und Kind zweimal täglich und nähmen das Baby genau in Augenschein. Außerdem werde die Mutter mehrere Stunden am Tag von einer Hebamme betreut und in die richtige Säuglingspflege eingewiesen.
Warum es zu den Misshandlungen kam, ist dem Jugendamt nicht bekannt. Es sei das erste Kind dieser Familie, sie sei vorher nicht auffällig gewesen. Bei aller Sorge um das Wohl des Kindes, zeige dieser Fall, dass die Stadt Bonn mit ihrem Kinderschutzkonzept - vor wenigen Wochen erstmals auf den Tisch gelegt - den richtigen Weg eingeschlagen habe. So habe das Netzwerk zwischen Ärzten, Hebammen, Fürsorge und Polizei einwandfrei funktioniert.
Das bestätigt auch die Polizei. „Der Ring wurde geschlossen, um alles positiv zu beeinflussen“, sagt ein Beamter. Neben „deutlichen Spuren von Misshandlung“ habe das Baby einen verwahrlosten Eindruck gemacht. Die Kripo hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Kindesmisshandlung eingeleitet. Polizisten können den Gerichtsbeschluss nicht nachvollziehen. Ein Beamter: „Es gibt einen Antrag des Jugendamtes, das Gutachten der Rechtsmedizin ist eindeutig, und bei uns läuft ein Verfahren, und dennoch ist der Säugling wieder bei seinen Eltern."
Die Entscheidung war nach Angaben eines Gerichtssprechers eine Risikoabwägung. Wenn das Kind direkt in eine Pflegefamilie gegeben worden wäre, wäre eine irreversible Situation geschaffen worden. In der Hauptsachenverhandlung falle schließlich in Kürze eine Entscheidung, so der Sprecher. Der Richter habe auch deshalb entschieden, das Kind zunächst nicht aus der Familie herauszureißen, weil die Eltern die Bereitschaft gezeigt hätten, Hilfe anzunehmen. So hätten die Eltern ihren Sohn selbst ins Krankenhaus gebracht, das Jugendamt kümmere sich regelmäßig, und das Gericht habe eine Verfahrenspflegerin bestellt, die unabhängig über das Wohl des Kindes entscheide.
Nach Informationen soll insbesondere die vom Gericht eingesetzte Verfahrensbegleiterin die Rückführung des Säuglings in die Familie „stark forciert“ haben. Eine medizinische Fachkraft des Krankenhauses, die nicht genannt werden will, kann sich die Vorgehensweise der Verfahrensbegleiterin in keiner Weise erklären. „Alle medizinischen Erkenntnisse sprechen gegen eine Rückführung in die Familie“, sagte sie völlig konsterniert. Auch sie habe einen solchen Fall in ihrer langjährigen Tätigkeit noch nicht erlebt. Udo Stein sind im Moment zwar „die Hände gebunden“, aber „wir sind nicht vollkommen ohnmächtig“: Sollten seine Mitarbeiter nur das kleinste Indiz finden, dass das Kindeswohl erneut gefährdet wird, werde sein Amt keine Minute zögern, den Säugling erneut in Obhut zu nehmen. (dab, lis)
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