Von BENJAMIN JESCHOR, 29.01.08, 20:15h
Zwischen September 2003 und März 2006 verursachte der gelernte Schreiner laut Urteil einen Gesamtschaden von etwa 216 000 Euro. Er gab vor, den Eheleuten Schmidt bei einer Auslandsadoption behilflich sein zu können, da Frau Schmidt zwei Neffen aus ihrer südkoreanischen Heimat nach Euskirchen holen wollte. Nachdem die Geschädigten ihre ganzen Ersparnisse aufgebraucht hatten, liehen sie sich weiteres Geld von Bekannten. Im Laufe der Zeit gab sich der Angeklagte als Rechtsanwalt, Professor, Verfassungsrichter und Doktor aus.
Wie der Vorsitzende Richter betonte, nutzte Günther F. das Vertrauen der Opfer, die er von Versammlungen bei den Zeugen Jehovas kannte, „auf schamlose Art und Weise“ aus. Zunächst machte der 55-Jährige dem Ehepaar weis, er kenne einen Honorarkonsul, der die Adoption abwickeln könne, und verlangte 6000 Euro. Während der zweieinhalb Jahre erfand der Betrüger immer neue „Ideen und Problemkreise“, für die er einzelne Summen von bis zu 16 000 Euro forderte und auch bekam.
Druck von Gläubigern
Erst als der Angeklagte im Hause Schmidt eine „Gerichtsverhandlung“ mit allen Geschädigten abhielt und ein Ordnungsgeld wegen ungebührlichen Verhaltens forderte, flog der Schwindel auf. Da der 55-Jährige den „Bogen überspannt“ hatte, so der Kammervorsitzende, stellten die Opfer Nachforschungen an und erstatteten Anzeige. Das Motiv für die Taten liegt laut Urteil in den finanziellen Schwierigkeiten des Betrügers. Er habe Schulden im sechsstelligen Bereich angehäuft und die Gläubiger hätten einen erheblichen Druck auf ihn ausgeübt.
In der Urteilsbegründung stellte der Vorsitzende Richter klar, dass die verhängte Strafe von fünf Jahren „von Milde geprägt“ sei - auch wenn die Staatsanwältin lediglich vier Jahre gefordert hatte. Durch das „uneingeschränkte Geständnis“ habe Günther F. „die Notbremse gezogen“. Dass sich der Angeklagte in der Verhandlung bei den Opfern entschuldigte, rechnete die Kammer ihm zwar hoch an. Dem bereits in Haft sitzenden Betrüger wurde allerdings vorgeworfen, dass er die Geschädigten „erheblich ruiniert“ hat und ihre Lebensverhältnisse heute eingeschränkt sind.
Auch wenn es Günther F. schwer fallen dürfte, seine „eingeschliffenen Verhaltensmuster“ abzulegen, muss er laut Urteil in Zukunft versuchen, sich zu ändern. Bei einer erneuten Verurteilung drohe die Verhängung von Sicherungsverwahrung.
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