Von HOLGER PAUL, 04.02.08, 20:05h, aktualisiert 05.02.08, 14:09h
Mangelnde Aufklärung
Weit mehr als ein Dutzend Kommunen und Firmen prozessieren derzeit gegen die Deutsche Bank. Nach Ansicht einiger Anwälte hat das Geldhaus bei all diesen Geschäften allerdings gravierende Fehler gemacht. Man habe die Kunden nicht richtig über die Risiken aufgeklärt, heißt es. „Die Bank hat das Geschäft unter dem Stichwort Zinsoptimierung verkauft“, sagt der Rechtsanwalt Jochen Weck von der Münchner Kanzlei Rössner. „Keiner, mit dem wir gesprochen haben, war sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jedoch darüber im Klaren, dass es sich eigentlich um eine Zinswette gehandelt hat.“
Gerade den Kommunen hätte der umstrittene „Spread Ladder Swap“ gar nie verkauft werden dürfen, da es sich um ein Spekulationsgeschäft gehandelt habe und solche Geschäfte den Kämmerern gar nicht erlaubt sind, argumentiert Weck.
Knapp ein Dutzend Klagen hat allein seine Kanzlei gegen die Deutsche Bank deshalb schon eingereicht, bis Mai sollen noch einmal rund zwanzig Verfahren dazukommen. In NRW hat die Stadt Hagen und zwei Tochtergesellschaften wegen eines befürchteten 57-Millionen-Euro-Verlusts aus riskanten Spekulationsgeschäften die Bank beim Landgericht Wuppertal auf Schadensersatz verklagt. Auch die Stadt Solingen prüft derzeit eine Klage. Die Stadt Köln habe solche Geschäfte dagegen nicht getätigt, sagte eine Sprecherin dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Vor Gericht wollen die Münchner Anwälte nun darlegen, dass die Deutsche Bank bewusst wichtige Informationen unterschlagen hat. Dazu stützt Weck sich auf ein Gutachten des Instituts Cambridge Systems. Laut den Berechnungen wies das Zinsgeschäft von vornherein ein Verlustrisiko von fast 33 Prozent für die Kunden auf. Das Verlustrisiko der Bank dagegen lag nur bei knapp sechs Prozent, unter anderem, weil das Geldhaus den Vertrag bei ungünstigem Verlauf einseitig kündigen konnte.
Ungleiche Risikoverteilung
In den Beratungsgesprächen sei von dieser ungleichen Risikoverteilung nie die Rede gewesen, sagt Rechtsanwalt Julian Roberts. Andererseits ist der Charakter des „Spread Ladder Swaps“ im Verkaufsprospekt durchaus detailliert beschrieben. Dennoch wollen die Anwälte erreichen, dass die Geschäfte von den Richtern für nichtig erklärt und die jeweiligen Zahlungsverpflichtungen rückabgewickelt werden.
Allerdings müssten die Richter für ein solches Urteil wohl eine erhebliche Schuld bei der Bank sehen. Und das dürfte zumindest bei den Firmenkunden eher unwahrscheinlich sein. Immerhin handelte es sich dabei um Finanzprofis. „Da werden die Gerichte wohl eine gewisse Mitschuld auch den Kunden der Bank zusprechen“, räumt Roberts ein. So hat das Landgericht Berlin in einem ersten Urteil die Verantwortung auf beiden Seiten gesehen - woraufhin sich die Bank zu einem außergerichtlichen Vergleich mit dem klagenden Bauunternehmen eingelassen habe, berichtet der Rechtsanwalt. So richtig bestätigt durfte sich das Geldhaus allerdings erst durch das Landgericht Magdeburg fühlen, das jetzt eine zweite Klage komplett abwies, ohne überhaupt die Beweisaufnahme zu starten.
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