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„Zwitterprozess“

Etappensieg auf einem langen Leidensweg

Von Marianne Quoirin, 06.02.08, 21:20h, aktualisiert 21.05.09, 14:59h

In einem beispiellosen Schmerzensgeld-Verfahren hat eine Krankenpflegerin in Köln einen juristischen Sieg errungen. Der damals 18-Jährigen wurden ohne ihr Wissen intakte weibliche Geschlechtsorgane entfernt.

KÖLN - „Das tut der Seele gut“, gesteht Christiane V.: „Endlich recht zu bekommen ist wichtiger als das Schmerzensgeld.“ Die 48 Jahre alte Krankenpflegerin aus Düsseldorf wiederholt diese Sätze immer wieder, nachdem die 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln verkündet hat: „Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.“ Die zierliche Person trägt in einem beispiellosen Verfahren einen juristischen Etappensieg davon - nach einem langen Leidensweg als Zwitter und einem auferzwungenen Leben als Mann.

Mehr als 30 Jahre nach der Operation, in der Christiane V. sämtliche weiblichen Geschlechtsorgane in einer Kölner Klinik entfernt worden waren, stuft das Gericht den folgenschweren Eingriff als rechtswidrig ein, weil die Patientin „nicht wirksam in die Operation“ eingewilligt habe. Der Chirurg, so betont der Vorsitzende Richter Dietmar Reiprich, habe deshalb die damals 18 Jahre alte Frau „in vorsätzlicher und schuldhafter Weise verletzt“. Die Zivilkammer wird abwarten, ob der inzwischen pensionierte Arzt in die Berufung geht. Wenn nicht, wird sie die umfassende Beweisaufnahme zu den Folgen des Eingriffs beginnen, um über das Schmerzensgeld zu entscheiden. Christiane V. hat den Operateur auf 100 000 Euro verklagt. Der ehemalige Chirurg war beim Prozess nicht anwesend.

Zum Auftakt des Verfahrens am 12. Dezember 2007 hatte Richter Reiprich den Fall als problematisch charakterisiert - weil die OP-Akte fehlte und nur ein Anästhesie-Bericht vorlag. Dennoch lässt das Urteil nichts an Klarheit zu wünschen übrig: Der Chirurg, damals Oberarzt in der Klinik Köln-Merheim, hätte die Operation abbrechen müssen, als er bei der Patientin intakte Eierstöcke und eine Gebärmutter feststellte, aber keine männlichen Geschlechtsorgane. Sowohl Arzt als auch Patientin waren von Anlagen zu beiden Geschlechtern ausgegangen - das hatte ein Krankenhaus in Kleve nach Gewebeproben vermutet. Die neuen Erkenntnisse aufgrund des Eingriffs in Köln sind Christiane V. ebenso vorenthalten worden wie eine Chromosomen-Analyse, die sie ebenso eindeutig als Frau auswies.

Christiane V. sieht ihr Verfahren als Präzedenzfall, der Schicksalsgefährten ermutigen sollte, Mediziner zu verklagen, die „dilettantisch und menschenverachtend“ mit Intersexuellen umgingen. Ihr Anwalt ist da anderer Auffassung. Denn der Leidensweg der Christiane V. ist eine unglückliche Verkettung von Vorurteilen und Irrtümern. Weil die Hebamme ihr Genital für einen Penis hielt, wurde sie als Junge großgezogen. Erst als sie 17 war, wurden zufällig bei einer Blinddarmoperation ihre weiblichen Geschlechtsorgane entdeckt; die daraufhin folgende „geschlechtszuweisende Operation“ sollte sie von den massiven Identitätsproblemen befreien, unter denen sie litt.

Die meisten solcher „geschlechtszuweisenden Therapien“ (chirurgische Eingriffe und Hormonbehandlungen) wurden (und werden teilweise immer noch) seit den 50er Jahren im Babyalter praktiziert. Diese Prozedur, so die seit einigen Jahren von Sexualwissenschaftlern erhobene Kritik, diene aber allein dem Zweck, einem Kind frühzeitig ein Geschlecht als Junge oder Mädchen aufzuzwingen - ohne Rücksicht auf die Psyche. 2004 hat das Amtsgericht München den Antrag eines Zwitters abgelehnt, ihn als solchen ins Stammbuch der Familie einzutragen, aber die frühe Zuweisung eines Geschlechts durch Ärzte und Eltern als problematisch erkannt. Der Zivilprozess in Köln dokumentiert abermals: Jenseits der juristischen Fragen ist noch viel Aufklärung vonnöten, bis Intersexuelle endlich selbst über ihr Geschlecht bestimmen können - ob als Mann, Frau oder auch als Zwitter.(Az: 25 O 179 / 07)



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