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Amputation ohne Einverständnis

Von TOBIAS CHRIST, 18.02.08, 20:24h, aktualisiert 19.02.08, 11:40h

Wesseling - Ein Wesselinger Arzt hat eine Katze operiert, ohne die Besitzer zu fragen. Kater Micky hat seitdem nur noch drei Beine. Familie Güler ist erbost, der Veterinärmediziner beruft sich auf den Tierschutz.

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Kater Micky ist das Bein amputiert worden - ohne Einwilligung seines Herrchens.
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Kater Micky ist das Bein amputiert worden - ohne Einwilligung seines Herrchens.
Familie Güler aus Wesseling ist erbost, der Veterinärmediziner beruft sich auf den Tierschutz.

Wesseling - Bis Aschermittwoch war für Familie Güler die Welt noch in Ordnung. Ihr Kater Micky war bis dahin ein ganz normaler Kater, der gern durch die Gegend streunte, und die Gülers waren eine normale Wesselinger Familie mit ausgeprägter Liebe zu Haustieren. Mittlerweile hat sich einiges geändert: Seit Aschermittwoch hat Micky nur noch drei Beine, und die Gülers haben eine Menge Wut im Bauch. Die richtet sich gegen den Wesselinger Tierarzt Marek Szczepanski, der an Aschermittwoch Micky ein Hinterbein amputierte, ohne das Einverständnis der Gülers einzuholen.

LESERKOMMENTARE: Tierschutz oder Willkür?

Die Vorgeschichte begann am Karnevalsfreitag. „Da habe ich Micky humpelnd angetroffen“, berichtet der 40-jährige Erol Güler unter Tränen. Wahrscheinlich sei das acht Monate alte Tier auf einem seiner Streifzüge durch Wesseling von einem Auto angefahren worden. „Ich bin sofort mit ihm zum Tierarzt gefahren.“ Dort sei ihm gesagt worden, dass das Tier fünf bis sechs Tage zur Beobachtung bleiben müsse. „Der Arzt meinte, das Bein sei offensichtlich gebrochen und es müsse eine Schiene gelegt werden“, sagt Erol Güler. Das würde wahrscheinlich am folgenden Samstag beziehungsweise Sonntag geschehen, habe es in der Praxis geheißen. Doch dann sei alles ganz anders gekommen. Nachdem Micky am Dienstag nach Karneval immer noch nicht behandelt worden sei, seien er und seine Mutter am Aschermittwoch unangemeldet in die Praxis gegangen, so Güler. Dort habe er den Kater amputiert vorgefunden: „Meine Mutter ist fast ohnmächtig geworden und hat Weinkrämpfe bekommen“, sagt Güler, der Tierarzt Szczepanski nun große Vorwürfe macht: „Warum hat er so spät eingegriffen und warum ohne unser Einverständnis?“

Mittlerweile hat Güler bei der Polizei Strafanzeige gegen Szczepanski wegen fehlerhafter Behandlung gestellt. Stress gab es offensichtlich auch, als es darum ging, Micky wieder nach Hause zu holen: Weil sich die Gülers zunächst weigerten, die Tierarzt-Rechnung in Höhe von 378,20 Euro vorbehaltlos zu bezahlen, habe Szczepanski die Katze nicht herausgeben wollen. Mittlerweile habe man gezahlt - widerwillig. „Wir hatten Angst, dass er die Katze nicht mehr herausrückt“, sagt Erol Güler, der nun die Erstattung der Behandlungskosten und Schmerzensgeld für den Kater fordert. Außerden werde er sich bei der Tierärztekammer beschweren.

Was das Geld angeht, beruft sich Tierarzt Szczepanski auf sein „Zurückbehaltungsrecht“. Ohne Bezahlung könne er auch bei Tieren die Herausgabe verweigern. Eine Ausnahme müsse er nur dann machen, wenn die Trennung vom Besitzer beim Tier „seelische Schmerzen“ auslöse. „Panik oder Angst“ sei bei Micky jedoch nicht festzustellen gewesen.

Der 46-jährige Veterinär ist sich bewusst, mit der Entscheidung für die Amputation und gegen die Information der Gülers „sehr weit gegangen“ zu sein. Der Fall sei „sehr brisant“. Dennoch: „Ich meine, ich habe meine Arbeit gut getan.“

Der Kater sei zunächst mit Antibiotika und Schmerzmitteln behandelt worden. Röntgenaufnahmen, die in diesem Fall nur mit Narkose möglich seien, wären anfangs nicht in Frage gekommen: „Ich gehe immer davon aus, dass der Kreislauf nach einem Knochenbruch instabil ist“, sagt Szczepanski. Aus einer Narkose wäre der Kater deshalb unter Umständen nicht mehr aufgewacht.

Erst am Aschermittwoch sei der kleine Patient stabil genug für Röntgenaufnahmen gewesen. Die Bilder hätten gezeigt, dass „die Rekonstruktion des Knochens und des Sprunggelenks für die Katze keine Vorteile gebracht hätte“, so der Veterinär. Die Bänder des Gelenks seien gerissen, außerdem sei es zu vielen Splitterbrüchen gekommen. Die Aussicht auf Heilung sei gering und starke Schmerzen zu erwarten gewesen. Deshalb entschied sich Szczepanski für die Amputation - ohne vorher die Besitzer zu informieren.

Als Grund führt er die fehlende „Fach- und Sachkenntnis“ der Gülers ins Feld: „Für mich war klar, dass die Leute mit großer Wahrscheinlichkeit die Amputation ablehnen und die Katze in ihrem Zustand mit nach Hause nehmen.“ Denn schon gegen die mehrtägige Beobachtungszeit in der Praxis habe es Widerstand gegeben: „Manche Leute verstehen nicht, dass bestimmte Behandlungen nötig sind“, so der Tierarzt. Wäre das Tier unbehandelt nach Hause gekommen, hätte es nicht nur unter starken Schmerzen gelitten, sondern wäre womöglich bald eingegangen, sagt Szczepanski. Er weiß, auf einem schmalen Grat zwischen Zivilrecht und Tierschutz gehandelt zu haben: „Bei solch einem gravierenden Eingriff sollte man das Einverständnis der Besitzer einholen.“ Gleichzeitig sei er laut Tierschutzgesetz verpflichtet, einem Tier Schmerzen zu ersparen. In diesem Fall habe er sich für den Tierschutz entschieden. Szczepanski stellt klar: Auch wenn Menschen eine Amputation oft als Verstümmelung verstünden - die Lebensqualität und -erwartung werde bei einer Katze dadurch kaum beeinträchtigt.

Das bestätigt auch Dr. Kernt Köhler, Veterinär-Pathologe an der Universtiät Gießen. Katzen vertrügen eine Amputation besser als etwa Hunde, weil bei Katzen das Körpergewicht gleichmäßiger auf die Beine verteilt sei. Schwieriger zu beurteilen sei die rechtliche Seite. „In so einem Fall ist abzuwägen, inwieweit das Tierschutzgesetz in Konkurrenz mit den Besitzverhältnissen steht.“ In diesem Fall würde aber auch er dem Tierschutz den Vorrang geben: „Schmerz und Leiden zu vermeiden steht hier an erster Stelle.“

Auch die Frechener Rechtsanwältin Simone Lepetit tut sich schwer mit einer eindeutigen Bewertung des Falls: „Eine verbindliche juristische Wertung gibt es eigentlich nicht.“ Rein rechtlich habe der Tierarzt eine Sachbeschädigung begangen. Denn Tiere würden nach dem Gesetz wie eine Sache behandelt. „Auf der anderen Seite ist es legitim, einem Tier Leiden zu ersparen“, sagt Lepetit. Der Tierarzt hätte aber mehrere Möglichkeiten gehabt, dem Tierschutz gerecht zu werden. Zum einen hätte er natürlich mit den Eigentümern reden und sie von einer Amputation überzeugen können. Wäre dies gescheitert und die Besitzer hätten ihren Kater tatsächlich mit nach Hause genommen, hätte der Arzt dem Amtsveterinär eine Tierquälerei anzeigen können: „Der kann wegen seiner behördlichen Befugnisse einschreiten“, so Lepetit. Schließlich hätte er eine Eilentscheidung bei Gericht beantragen können, um eine Amputation zu rechtfertigen. Allzu schmerzhafte Konsequenzen sieht die Anwältin dennoch nicht auf den Tierarzt zukommen: „Wenn er belegen kann, dass die Amputation die einzige Lösung war, bekommt er allenfalls eine kleine Geldbuße“, vermutet sie. Das hänge aber davon ab, ob der Richter Ahnung von Tieren habe oder nicht.

Auf ein gerichtliches Nachspiel hat sich Szczepanski offensichtlich vorbereitet: Er hat das amputierte Bein eingefroren - als mögliches Beweismittel: „Ich behalte mir die Möglichkeit vor, nachzuweisen, dass ich richtig gehandelt habe.“



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