Erstellt 22.02.08, 23:52h
Die Möglichkeit, die Vollstreckung einer Strafe zur Bewährung auszusetzen, und dem Täter damit die Möglichkeit zu geben, durch „gute Führung“ eine Haftstrafe oder Teile einer Haftstraße erlassen zu bekommen, ist in Deutschland erst 1953 in das Strafgesetzbuch eingeführt worden.
1954 nahmen die ersten beiden Bewährungshelfer in Köln als Pioniere und Angestellte des Bonner Bewährungshilfe-Vereins (bezahlt vom Bundesjustizministerium) ihre Arbeit auf. Argwöhnisch beobachtet von Sozialämtern und Richtern. 1955 trat dann das Landesgesetz für die Bewährungshilfe in Kraft. Die Vereinsangestellten wurden Angestellte des Landgerichts.
Betreuten im Jahr 1957 sechs Bewährungshelfer 297 Probanden, stieg die Zahl der Mitarbeiter bis zu Beginn der Achtzigerjahre im Stadtgebiet Köln auf 41, die der Probanden auf mehr als 2400. Heute gibt es nur noch 37 hauptamtliche Bewährungshelfer. Sie betreuen in der Apostelnstraße und der Nebenstelle Mülheim als hauptberufliche Landesbeamte der Justiz durchschnittlich 70 Klienten pro Helfer. Rund 19 Prozent wurden nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, waren also zum Tatzeitpunkt nicht älter als 21 Jahre.
Zur Unterstützung der staatlichen Bewährungshilfe wurde 1958 für eine „soziale Strafrechtspflege“ der Förderverein Bewährungshilfe Köln e.V. gegründet.
Was als Experiment begann, ist längst ein nicht mehr wegzudenkender Bestandteil der Kölner Justiz geworden. Organisiertes, ehrenamtliches Engagement Kölner Bürger hat die Arbeit von Anbeginn an praktisch, finanziell und ideell unterstützt. (kaz)
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Hedwig Neven DuMont
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