Von CHRISTIAN RATH UND MARKUS DECKER, 25.02.08, 21:12h
Das Bundesverfassungsgericht wird entscheiden, ob Online-Durchsuchungen von Computern mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Es wird damit gerechnet, dass Karlsruhe zumindest strenge Anforderungen aufstellt. Konkret geht es um das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen. Dort darf der Geheimdienst schon seit über einem Jahr auf Computer zugreifen. Nach Landesangaben hat er von dieser Befugnis allerdings noch nie Gebrauch gemacht. Geklagt hatten verschiedene Bürgerrechtler sowie der FDP-Politiker Gerhard Baum. „Mit einem einzigen Zugriff kann der Staat hier Daten für ein komplettes Persönlichkeitsbild erheben“, kritisierte Baum.
Vermutlich wird Karlsruhe den Sicherheitsbehörden das Gesetz zwar wegen mangelnder Bestimmtheit beanstanden, den Zugriff auf private Computer aber nicht verbieten. Schließlich dürfen Computer heute schon beschlagnahmt und ausgewertet werden. Neu ist nur der heimliche Zugriff. Selbst die Tatsache, dass ein Computer auch tagebuchähnliche Inhalte enthalten kann, dürfte dem nicht entgegenstehen. Schließlich hat das Verfassungsgericht in einer unveröffentlichten Kammerentscheidung bekräftigt, dass die Sicherheitsbehörden Tagebücher auswerten dürfen, „soweit die Aufzeichnungen über strafbare Handlungen Aufschluss geben“. Spannend dürfte sein, welche Hürden Karlsruhe aufstellt. Darf der Computer nur zur Abwehr terroristischer Gefahren heimlich durchsucht werden oder auch zur Aufklärung von Steuerdelikten? Unangenehm wäre für die Behörden vor allem, wenn Karlsruhe eine „konkrete Gefahr“ als Voraussetzung verlangt. Dann wäre dem Verfassungsschutz, der ja weit im Vorfeld von Gefahren agiert, das Mittel versperrt. Möglicherweise wird das Bundesverfassungsgericht sogar eine Grundgesetzänderung fordern, zum Beispiel weil Computer typischerweise in Wohnräumen stehen und heimliche Eingriffe die Unverletzlichkeit der Wohnung berühren. Nach Informationen dieser Zeitung werden der Unionsfraktionsvorsitzende Volker Kauder und SPD-Fraktionschef Peter Struck nach dem Urteil eine gemeinsame Erklärung abgeben, in der sie sich für Online-Durchsuchungen in dem vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Rahmen aussprechen.
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