Von ANJA KATZMARZIK, 27.02.08, 13:14h, aktualisiert 27.02.08, 14:41h
Gefangenschaft sei nicht ideal, sagt der Leiter des Instituts für Kriminologie an der Universität Köln und Experte für Jugendrecht und
-strafvollzug. „Aber bei einigen Gruppen wie bestimmten Sexualstraftätern unvermeidlich. Allein schon aus Gründen des Schutzes für die Opfer und die Allgemeinheit“. Gleichzeitig gebe es keinen besseren Schutz vor neuen Straftaten, als Haft früher zu beenden oder Alternativen anzubieten.
Modellprojekte wie das des Arxhofes in der Schweiz versprechen Erfolg. Anstatt in Zellen mit Gittern vor den Fenstern verbringen Jugendliche bis 25 Jahre im Kanton Baselland ihre Strafzeit sinnvoll mit Schadensausgleich, Aufarbeitung der Tat, Ausbildung - und haben einen Schlüssel zu ihrem Zimmer.
Die „Arbeitserziehungsanstalt Arxhof“ ist eine vollständig offene Einrichtung des Straf- und Maßnahmenvollzugs. In der Schweiz gibt es keine Jugendgefängnisse wie in Deutschland. Die Jugendlichen kommen in der Regel in Heime. Walter: „Die Schweiz hat aber auch sonst mehr soziale Kontrolle. Das ist nicht einfach übertragbar.“ Für Deutschland sei ratsamer, Haft hinter Gittern „aus Sicherheitsgründen, zu lockern“ und auf die Entlassung vorzubereiten. „Die Jugendlichen scheitern wieder, wenn man sie einfach vor die Tür setzt.“ Sie müssten mit Begleitung schrittweise an die Freiheit gewöhnt werden.
Als langjähriger Vorsitzender des Landespräventionsrates geht es dem 64-jährigen Juristen und Fachmann für kriminalrechtliche Sanktionen und Prävention nicht um einen Kuschelkurs. „Im Gegenteil. Wir müssen die Jugendlichen noch öfter verpflichten, etwas für andere zu tun. Das ist ungemütlicher als das Absitzen in irgendwelchen geschlossenen Räumen.“
Jedoch müssten die Arbeitsstellen für solche Sozialstunden durch mehr Betreuung ergänzt werden. „Die Einsätze müssen besser betreut und kontrolliert werden, damit die Jugendlichen nicht ausgebeutet werden und wirklich etwas lernen.“ Im ersten Jahr nach der Entlassung werden die meisten rückfällig. „In der Zeit müssen Weichen gestellt werden“, meint Walter, der auch Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (Regionalgruppe Nordrhein) ist.
Beruf, Wohnung und Entschuldung müssten geregelt werden, ohne die Betroffenen zu entmündigen. „Sie müssen befähigt werden, selbst die Verantwortung dafür zu übernehmen.“ Ansonsten würde jede Form auch von beruflicher Qualifizierung, die während der Haft passiert, verpuffen. „Es nützt nichts, mit den Gefangenen eine Stunde die Woche über Gewalt zu sprechen, wenn sie danach wieder Tag für Tag mit Gewalt leben, die etwa von Mitgefangenen ausgeübt wird.“
Das neue Jugendstrafvollzugsgesetz betone die Ausrichtung auf die Entlassung zwar, schlage diese aber nur als Perspektive vor, ohne sie als Vorbereitung zwingend vorzuschreiben. „Das ist so halbherzig“, sagt Walter. „Das Problem wird benannt, aber nicht gelöst.“ Das sei nicht nur in NRW so. „Das ist ein Strukturproblem.“ Was bisher mit der Auswahl von „Intensivtätern“ passiere, „ist eine bloße Etikettierung, um die Jugendlichen möglichst bald einsperren zu können“.
Es fehle ein durchdachtes Haftentlassungsprojekt für jugendliche Straftäter als „Mischform“ zwischen offenem und geschlossenem Vollzug. Mehr kontrollierter Freigang zum Ende der Haft und dann Umzug in eine Wohngruppe sei ideal. Von einer „harten Linie“ habe niemand etwas. Auch nicht die Opfer, deren Interessen zu oft außen vor blieben. „Wir müssen ihr Schutzbedürfnis ernster nehmen.“
Mehr „Täter-Opfer-Ausgleich“ nicht nur anstelle von, sondern auch ergänzend zur Haft, sei nötig. Opfer haben größte Angst vor einer Wiederholungstat. Dabei seien „Arrangements“ zum Wohle aller möglich. „Wir müssen die Opfer fragen, was sie wirklich wollen.“
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