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Justizministerin war gewarnt

Von HEINZ TUTT, 10.03.08, 20:01h, aktualisiert 10.03.08, 20:03h

Vor dem Foltermord in Siegburg hatte es Hinweise gegeben. Nun versucht die SPD im Untersuchungsausschuss, Müller-Piepenkötter verantwortlich zu machen.

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Roswitha Müller-Piepenkötter im Untersuchungsausschuss
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Roswitha Müller-Piepenkötter im Untersuchungsausschuss
Düsseldorf - Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) erschien im eleganten schwarzen Jackenkleid. Mit Spannung war ihre Aussage im Düsseldorfer Untersuchungsausschuss zum Foltermord im Siegburger Gefängnis erwartet worden. Nach 18 Verhandlungstagen sagte sie als Letzte von 31 Zeugen aus. Auch gestern mühten sich die Abgeordneten aufzuhellen, ob „Mängel oder Missstände“ die schreckliche Tat an dem 21-jährigen Häftling Hermann H. durch drei Zellengenossen im November 2006 befördert haben. Die Befragung ergab überraschend, dass die Ministerin wenige Monate vor dem Mord intern auf die „Gefahrenzone“ hingewiesen worden war, die allgemein bei der Belegung von Drei- und Viererzellen im Gefängnis entstehe.

Zunächst jedoch trat die 57-jährige Ministerin, die bis zu ihrer Ernennung 2006 schon 29 Jahre als Richterin tätig gewesen war, die Flucht nach vorne an. Sie verteidigte ihr Handeln vor und nach dem Mord. Rückblickend gebe es nur Grund zur Selbstkritik, weil sie zu früh und zu detailliert Fragen zu den Vorgängen in Siegburg beantwortet habe. Im Gegensatz zur Vorgängerregierung habe sie nach Mitteln und Wegen gesucht, Gefängnispersonal aufzustocken und die Belegungssituation in den Gefängnissen zu entspannen. Doch mehr Personal „wächst der Ministerin aber nicht aus der Hand“, hielt sie der SPD im Ausschuss entgegen.

Beim Versuch, Müller-Piepenkötter die politische Verantwortung für das Geschehene aufzubürden, bissen die SPD-Abgeordneten zunächst auf Granit. „Politische Verantwortung bedeutet, das zu tun, was erforderlich ist“, definierte die Ministerin für sich selbst. Sie habe sich nichts vorzuwerfen, da sie das Geschehen analysiert und dann alles getan habe, Missstände abzustellen. Die Abgeordneten der SPD, die Müller-Piepenkötter schon mehrfach zum Rücktritt aufgefordert hatten, schienen sprachlos angesichts dieser Definition von politischer Verantwortung, die sich auf das Geschehen nach dem Mord zu beschränken schien. In der Tat hatte Müller-Piepenkötter nach dem Mord die Belegung von Dreier- und Viererzellen im Jugendvollzug untersagt. Für das Opfer sei dies zu spät gewesen, stellte Ralf Jäger (SPD) fest. Dabei hätte die Fachabteilung im Ministerium Müller-Piepenkötter bereits im März 2006 über die „Gefahrenzone“ in solchen überbelegten Zellen informiert.

Sein Kollege Thomas Stotko (SPD), ein Rechtsanwalt, hakte nach. Müller-Piepenkötter, die sich von dem Begriff „Gefahrenzone“ distanziert hatte („der Begriff ist nicht von mir“), musste sich schon im nächsten Satz vorhalten lassen, dass sie in einem Brief an eine Richterin, die ebenfalls um Leib und Leben inhaftierter Jugendlicher lange vor der Tat gefürchtet hatte, eben diesen Begriff verwendet hatte.

Stotko: „Sie kannten die »Gefahrenzonen«. War dies nicht Anlass, etwas zu ändern?“ Die Ministerin verwies auf geplante Baumaßnahmen und darauf, dass sie die Anstaltsleitungen „sensibilisiert“ habe. Fast trotzig fügte sie hinzu: „Was ich getan habe, habe ich aus guten Gründen getan. Wenn sie das anders bewerten, kann ich das nicht ändern.“



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