Erstellt 22.02.08, 11:17h, aktualisiert 22.02.08, 13:07h
Braunschweig - Der frühere VW-Betriebsratschef Klaus Volkert muss wegen seiner Verwicklung in die VW-Affäre um Untreue und Lustreisen auf Firmenkosten ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte Volkert am Freitag wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue und Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Ex-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer wurde zu einer Strafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Die Verteidigung will in die Revision gehen.
Volkert hatte Sonderbonuszahlungen in Höhe von fast zwei Millionen Euro vom früheren VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz erhalten. Gebauer hatte Lustreisen, Sexparties und Geschenke auf VW-Kosten organisiert, nachdem Hartz ihn aufgefordert hatte, die Spitze der Betriebsräte "großzügig" zu behandeln.
Volkert habe gewusst, dass für seine Bezüge eine eigens für die Gehaltsfestsetzung für Betriebsräte geschaffene Kommission zuständig war, sagte die Vorsitzende Richterin Gerstin Dreyer. Er habe diese bewusst umgangen. "Der Angeklagte wusste, dass er die Zahlungen nur deshalb erhielt, weil er Betriebsratsvorsitzender war, sagte Dreyer. Dabei spiele es überhaupt keine Rolle, welchen Wert seine Arbeit für VW hatte. Volkert hatte argumentiert, er habe die Zahlungen erhalten, weil er mit seiner Arbeit als Betriebsratschef wichtige und "wertschöpfende" Aufgaben im Interesse des Unternehmens erfüllt habe.
Verteidigung spricht von "Klassenjustiz"
Volkert-Verteidiger Johann Schwenn bewertete das Urteil als einen "krasser Fall von Klassenjustiz". Anders als vom Gericht gewertet habe VW keinen Vermögensschaden erlitten. Für Ex-Peronalvorstand Peter Hartz habe es mit einer Verurteilung zu einer Bewährungssafe "ein Verfahren 1. Klasse und für Volkert ein Verfahren 2. Klasse" gegeben. Deshalb wolle er das Urteil vor den Bundesgerichtshof (BGH) bringen. Auch der Anwalt Wolfgang Kubicki, dessen Mandant Klaus-Joachim Gebauer zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, will in die Revision gehen.
Die Staatsanwaltschaft hatte für Volkert eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert. Für Gebauer hielt die Anklage ein Jahr und acht Monate für angemessen. Die Verteidiger hatten dagegen in allen Hauptanklagepunkten Freisprüche verlangt. Es ist offen, ob Revision gegen das Urteil eingelegt wird.
Volkert und Gebauer gelten als Schlüsselfiguren in der VW-Affäre um Lustreisen auf Firmenkosten und Schmiergeldzahlungen, die im Sommer 2005 ins Rollen gekommen war. Hartz war im Januar 2007 nach einem umstrittenen Deal mit der Justiz wegen Untreue zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung und 576 000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. (dpa)
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