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Neue Rekord-Kartellstrafe gegen Microsoft

Von WERNER BALSEN, 27.02.08, 11:55h, aktualisiert 27.02.08, 19:36h

Die EU-Kommission hat gegen den Software-Weltmarktführer eine Strafe von von 899 Millionen Euro verhängt. Es geht um ungerechtfertigte Lizenzgebühren für technische Informationen, die der Konzern bis 2007 berechnete.

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Microsoft hat auf frühere EU-Sanktionen aus dem Jahr 2004 nicht reagiert und gehört deshalb bestraft, entschied die EU-Kommission.
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Microsoft hat auf frühere EU-Sanktionen aus dem Jahr 2004 nicht reagiert und gehört deshalb bestraft, entschied die EU-Kommission.

Brüssel - EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes brummt Microsoft die höchste Geldstrafe auf, die jemals in der EU gegen ein einzelnes Unternehmen verhängt wurde: Weitere 899 Millionen Euro Zwangsgeld soll Microsoft zahlen. Damit erhöht sich die gesamte Strafsumme, die der weltgrößte Softwaregigant an die EU zu zahlen hat, auf 1,68 Milliarden Euro.

Marktmacht missbraucht

„Das angemessene und notwendige Zwangsgeld“, betonte Kroes, werde erhoben, weil Microsoft zwischen März 2004 und Oktober 2007 gegen Auflagen der Kommission verstoßen und Konkurrenten weiterhin ungerechtfertigte Gebühren für technische Informationen berechnet habe. „Um es klar zu sagen: Microsoft hat seine Marktmacht missbraucht“, sagte Kroes. Damit habe der Konzern „direkt oder indirekt Millionen von Büros in Firmen und Verwaltungen rund um den Erdball geschadet“.

Seit vielen Jahren streiten Microsoft und die EU-Kommission über die so genannten technischen Schnittstellen. Vereinfacht ausgedrückt sollen die es möglich machen, dass Produkte von Konkurrenzunternehmen mit der Software von Microsoft verbunden werden können. Mit anderen Worten: Die Schnittstellen sorgen dafür, dass Verbraucher, die das Betriebssystem „Windows“ verwenden, bei Zusatzprogrammen nicht ausschließlich auf das Angebot des Weltmarktführers angewiesen sind, sondern auch auf Produkte von dessen Konkurrenten zurückgreifen können. Die Wettbewerber von Microsoft brauchen aber technische Informationen, um ihre Systeme mit denen von Microsoft verzahnen zu können. Die notwendigen Detailkenntnisse hütete der von Bill Gates gegründete Konzern wie ein Staatsgeheimnis - und wenn er sie preisgab, verlangte er dafür nach Auffassung der Kommission unzulässig hohe Gebühren.

Auf der Seite der Verbraucher

Dieses Verhalten bestrafte die EU-Kommission bereits im März 2004 mit einem Bußgeld und verpflichtete den Konzern, technische Details der Konkurrenz zur Verfügung zu stellen. Darüber setzte sich der Weltmarktführer hinweg. Daraufhin bestrafte die Kommission ihn im Juli 2006 zum ersten Mal mit einem Zwangsgeld, das vom Europäischen Gericht Erster Instanz im vergangenen Oktober bestätigt wurde.

Das jetzt verhängte Zwangsgeld bezieht sich auf die Zeit zwischen Sommer 2006 und dem vergangenen Herbst, in der Microsoft die Auflagen der Kommission immer noch nicht erfüllt habe. „Wir dulden nicht, dass sich ein Unternehmen nicht an die Regeln hält“, betonte Kroes. „Unsere heutige Entscheidung signalisiert den Verbrauchern, dass Brüssel sich dafür einsetzt, dass sie beim Kauf von Software-Programmen zwischen verschiedenen Produkten wählen können.“



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