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Land reformiert soziale Dienste in der Justiz

Erstellt 26.03.08, 13:14h

Die NRW-Landesregierung will für die Justiz einen einheitlichen Sozialdienst schaffen und die bisherige Trennung zwischen Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe beenden.

Düsseldorf - Nordrhein-Westfalen will die sozialen Dienste der Justiz reformieren. Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Führungsaufsicht sollten zu einem ambulanten Sozialen Dienst unter einem Dach zusammengeführt werden, erläuterte Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) am Mittwoch vor Journalisten in Düsseldorf. "Damit werden wir flexibler, um unser mit sozialarbeiterischer Kompetenz ausgestattetes Personal konsequent auch für Haftvermeidung einzusetzen." Ein Stellenabbau ist nach Worten der Ministerin nicht geplant, allerdings werde es auch keine neuen Stellen geben.

Die Strukturreform soll nach Ministeriumsangaben zum 1. Juni dieses Jahres in Kraft treten. Betroffen sind 668 Bewährungshelfer, 42 Gerichtshelfer sowie 29 Sozialarbeiter in der Führungsaufsicht. Die Dienst- und Fachaufsicht für den neuen ambulanten Sozialen Dienst soll künftig bei den Präsidenten der 19 Landgerichte in NRW liegen. In jeder der 19 Dienststellen soll es einen leitenden Sozialarbeiter als Fachvorgesetzten geben, der die Einhaltung von landeseinheitlichen Qualitätsstandards überprüfen soll.

Flexibler Einsatz des Personals

Durch die Zusammenlegung der Dienste soll ein flexiblerer Einsatz des Personals vor Ort möglich werden. In kleinen Gerichtsbezirken gebe es oft nur einen Gerichtshelfer, sagte Müller-Piepenkötter. Bei Krankheit könne er künftig auch durch einen Bewährungshelfer vertreten werden. Ein weiterer Vorteil ist nach Worten der Ministerin die Einführung einer einheitlichen elektronischen Akte für die betreuten Straftäter, die die Mitarbeiter von bürokratischer Arbeit entlaste.

Vor allem bei der Haftvermeidung müsse die Erfolgsquote erhöht werden, sagte Müller-Piepenkötter. Im vergangenen Jahr betreuten nach ihren Angaben die 668 Bewährungshelfer 43.300 Straftäter. Bei 30 Prozent wurde die Bewährung widerrufen, weil sie rückfällig wurden oder gegen Auflagen verstießen. "Wir wollen Modellprojekte ermöglichen, die kreative Ideen verallgemeinerungsfähig machen", sagte die Ministerin. Als Beispiel nannte sie die Ambulante Intensive Betreuung für jugendliche Intensivstraftäter in Köln, bei der Bewährungshelfer jugendliche Verurteilte nahezu täglich betreuen.

Auch bei der Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen sei mehr möglich, sagte die Ministerin. Zu Vermeidung von Haft können Betroffene gemeinnützige Arbeit etwa in Jugendheimen leisten. Bisher hat nach Worten der Ministerin die Hälfte der Probanden diese Arbeit aber abgebrochen. Modellprojekte in Bielefeld, Kleve und Köln arbeiteten daran, diese Abbrecherquote zu senken. Dort kümmerten sich Mitarbeiter der sozialen Dienste in Zusammenarbeit mit freien Trägern darum, passende Arbeitsstellen für die Verurteilten zu finden. (epd)



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