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Rechtliches Harakiri

Von Von Rainer Braun, 02.04.08, 20:19h

Der neue Entwurf des Rundfunkstaatsvertrages der Länder schlägt hohe Wellen. In Berlin diskutiert das Kölner Mediensymposium kontroverses über die Regulierung zwischen Brüssel und Karlsruhe.

Was ARD und ZDF in der digitalen Welt anbieten sollen und dürfen, muss die nunmehr 12. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages regeln. Einen ersten Entwurf dazu haben die Ministerpräsidenten Ende März vorgelegt, der auch prompt hohe Wellen schlug. Bei den Mainzer Tagen der Fernsehkritik witterte ZDF-Intendant Markus Schächter „Zensurverdacht“, weil den öffentlich- rechtlichen Sendern gemäß dem Papier der Länderchefs künftig Textbeiträge im Internet nur „sendungsbezogene“statt „programmbezogen“ gestattet sein sollen. Am Dienstag ruderte dann der SPD-Vorsitzende und rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck zurück und bot eine Interpretationshilfe zum Entwurf an, die ARD und ZDF weit mehr Spielräume lässt. Für genug Zündstoff war also gesorgt, als sich am Mittwoch eine illustre Runde zum "Kölner Mediensymposium“ in der NRW-Landesvertretung in Berlin traf.

Vor einem Jahr stellte die EU-Kommission in Brüssel das Beihilfe-Verfahren ein, das der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) gegen die öffentlich-rechtlichen Sender angestrengt hatte. Damit verband Brüssel aber zugleich die Auflage an den deutschen Gesetzgeber, dass bis zum Frühjahr 2009 der Programmauftrag für die Gebühren-finanzierten Anstalten mit Blick auf ihre Online-Angebote präzisiert werden müssen. Geklärt werden muss damit, wer die Einführung neuer Programme kontrolliert. Unstrittig scheint dabei, dass die Ministerpräsidenten in Einvernehmen mit den öffentlich-rechtlichen Sendern in Anlehnung an das britischen "Public Value"- Verfahren für die BBC auf einen "Drei Stufen-Test" abzielen. Rundfunk- und Fernsehräte sollen mithin beurteilen, ob wirklich qualitativ neue Programmangebote und nicht nur Erweiterungen bestehender eingeführt werden, die zudem einen publizistischen Mehrwert garantieren. Dabei sind zugleich deren Auswirkungen auf den Markt und die Mitbewerber zu beachten.

Erwartungsgemäß kontrovers wurde dabei in Berlin diskutiert, inwieweit die Gremien mit der zusätzlichen Aufgabe zu Rande kommen oder überfordert sind. Während ZDF-Justiziar Carl Eugen Eberle die Kompetenz der Fernsehräte verteidigte, plädierten nicht nur Vertreter privater Rundfunk- und Verleger-Verbände für zusätzlichen externen Sachverstand. „Es ist in unserem Interesse, dass dieses Verfahren effizient ist“, gab der Mainzer Medienrechtler Dieter Dörr zu Bedenken“, da ansonsten die Rolle der Rechtsaufsicht automatisch gestärkt würde, die den Drei Stufen-Test juristisch zu bewerten habe. „Ohne sachverständige Beratung wird es nicht gehen“, folgerte Dörr vor allem mit Blick auf die ökonomischen Auswirkungen der Einführung neuer Online-Angebote.

Ob die wirklich seitens der öffentlich-rechtlichen Sender notwendig sind, bezweifelte Springers neuer Kommunikationssprecher Christoph Keese. Er verwies auf die bereits bestehenden „rund 4000 Nachrichten-orientierten Angebote“ der privaten Publizistik und stellte Defizite in punkto Meinungsvielfalt in Abrede, die ARD und ZDF im Internet auszugleichen hätten. Der „Eingriff mit öffentlichem Geld“ würde vielmehr „hoffnungsvolle Marktentwicklungen zerstören“. Dem widersprach der Rechtsanwalt Gernot Lehr vehement, indem er sich auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht bezog. Die Rechtshüter in Karlsruhe hätten mit ihrem Urteil vom letzten September vielmehr bekräftigt, dass die Online-Angebote von ARD und ZDF „entwicklungsoffen und bedarfsgerecht gestaltet“ werden müssten. Vor diesem Hintergrund bewertete er den ersten Entwurf der Länderchefs auch als „verfassungsrechtliches Harakiri“, der keinen Bestand haben werde.

Die ARD-Generalsekretärin Verena Wiedemann verwies darauf, dass sich die Intendanten des Senderverbunds bereits darauf verständigt hätten, was sie online machen und was sie lassen wollen. Der zuständige NRW-Medienminister Andreas Krautscheid als Schirmherr der Veranstaltung gab sich zum Fortgang der Diskussionen unter den Länderchefs bedeckt, sah die Maßgabe aus Brüssel vor allem „als Chance für die Profilschärfung der Öffentlich-rechtlichen“. Daran, dass auch die Politik bis Juni unter einem gewissen Druck steht, um einen tragfähigen Entwurf in Brüssel vorzulegen, ließ zumindest der Gast von der Europäischen Kommission keinen Zweifel. „Eine Fristverlängerung“, erklärte Lukas Repa, „ist praktisch ausgeschlossen“.



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