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Menschen in Wohnmobilen geschmuggelt

Von DETLEF SCHMALENBERG, 08.04.08, 09:57h, aktualisiert 08.04.08, 09:58h

Einer der Helfer einer international agierenden Bande wurde zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er Fahrzeuge für den Menschenschmuggel in Schengenländer beschafft hatte.

Mitglied einer Schleuserbande stand vor Gericht, weil er einige der Fahrzeuge beschafft hatte.

Sie haben Menschen aus der Türkei und Polen nach Deutschland und in die EU eingeschleust. Einer der Helfer einer international agierenden Bande wurde gestern von einem Schöffengericht am Amtsgericht zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der aus der Türkei stammende Dachdecker hatte einige der Fahrzeuge beschafft, mit denen die Menschen in die Schengenländer geschleust wurden.

Die Bande ging immer nach der gleichen Masche vor. In Deutschland wurden großräumige und luxuriöse Wohnmobile gemietet, unter anderem von dem jetzt verurteilten Dachdecker. Anstatt für den Urlaub nach Süd- oder Südosteuropa wurden die Fahrzeuge, die meist weit mehr als 50 000 Euro wert waren, unverzüglich in die Türkei gebracht, wo der Kopf der Schleuserbande lebte.

In Stauräume gezwängt

Die Menschen, die eingeschmuggelt werden sollten, zwängten sich in die Stauräume der Wohnmobile, in denen normalerweise Mopeds, Fahrräder oder Surfbretter transportiert werden. Die Klappen wurden dann so präpariert, dass sie von außen nicht geöffnet werden konnten.

Bei einer der Schleuserfahrten wurden die Menschen dann von aufmerksamen Zöllnern an der rumänischen Grenze entdeckt und ein Großteil der Bande nach weiteren Ermittlungen verhaftet. Führende Mitglieder der Bande sind inzwischen in Deutschland zu mehrjährigen Haftstrafen wegen Menschenschmuggels verurteilt worden.

Das Urteil gegen den gestern verurteilten Helfer erging wegen Betrugs, weil er bei der Anmietung der Wohnmobile von Anfang an geplant hatte, sie nicht mehr zurückzugeben. Dafür war ihm von seinen Komplizen ein „Honorar“ in Höhe von 5000 Euro in Aussicht gestellt worden. Strafmildernd wertete das Gericht, dass der Angeklagte weder als treibende Kraft der Bande agiert habe noch eines der maßgeblichen Mitglieder gewesen sei.



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