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Kein Geld für die Pille

Von JOHANNES SCHMITZ, 10.04.08, 08:56h, aktualisiert 10.04.08, 09:00h

Bei Frauen, die von Hartz IV leben, steigt offenbar die Zahl ungewollter Schwangerschaften. Manche Städte sind inzwischen dazu übergegangen, Bedürftigen die Verhütungsmittel zu erstatten.

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Immer mehr Konfliktberaterinnen machen auf einen Notstand aufmerksam.
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Immer mehr Konfliktberaterinnen machen auf einen Notstand aufmerksam.
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Manche Städte sind inzwischen dazu übergegangen, Bedürftigen die Verhütungsmittel zu erstatten.

Fast wäre Marlene P. (Name geändert) wieder schwanger geworden. Dieses Mal allerdings ungewollt. „Wir hatten einen Unfall“, umschreibt die 35-Jährige das Versagen des Kondoms. Die dreifache Mutter verträgt die Pille nicht, und eine Spirale, die mehr als 300 Euro kosten würde, ist zu teuer: „Das kann ich mir nicht leisten“, sagt die Kölnerin. Marlene P. lebt von Hartz IV wie bundesweit fast 1,6 Millionen Frauen im Alter zwischen 21 und 45 Jahren. In Köln sind es nach Angaben der ARGE rund 25 000. Diese Frauen müssen monatlich von 347 Euro leben, da bleibe kein Geld für die Verhütung, beklagen viele Schwangerschaftsberaterinnen.

Vor zehn Jahren kommen Marlene P.s Zwillinge zur Welt, ein Kind ist behindert. Ihr langjähriger Freund verlässt sie und die gemeinsamen Kinder. Seither lebt sie von Sozialhilfe und in der Folge von Hartz IV. Es folgt eine neue Partnerschaft mit einem anderen Mann, eine weitere Schwangerschaft. Ihr Freund will, dass sie abtreibt, doch Marlene P. entscheidet sich für ihr drittes Kind.

Bis heute geht die gelernte Einzelhandelskauffrau nicht wieder arbeiten. Sie finde für den behinderten zehnjährigen Sohn während dessen Schulferien, insgesamt rund drei Monate, keine Betreuung, sagt sie. Dass sie mit einer bis zur Geburt ihrer Kinder normalen Erwerbsbiografie so leben muss „wie irgendein junger Kerl, der keine Lust zu arbeiten hat“, findet die Kölnerin ungerecht. „Ich würde gerne mal einen Tag mit einem Politiker tauschen, damit die mal sehen, wie das Leben mit Hartz IV ist“, sagt Marlene P.

Sozialämter zahlen nicht mehr

Unterstützung findet sie bei der Beratungsstelle von Donum Vitae am Kölner Heumarkt. Für Sozialarbeiterin Claudia Kitte ist die 35-Jährige kein Einzelfall. „Es gibt Frauen, die betteln regelrecht darum, dass wir die Kosten für die Verhütung übernehmen.“ Doch dazu fehlt auch den Beratungsstellen das Geld. Claudia Kitte ist wütend, dass die Frauen mit diesem Problem alleingelassen werden. „Uns schwillt hier der Kamm“, sagt sie.

Verschlechtert hat sich die Situation der Frauen durch das Gesundheits-Modernisierungsgesetz, das 2004 in Kraft trat. Zuvor hatten die Sozialämter Bedürftigen die Verhütungsmittel bezahlt. Das hat sich geändert. Hartz-IV-Empfängerinnen bekommen die gleichen Leistungen wie andere gesetzlich Versicherte: Abgesehen von seltenen Ausnahmefällen erstatten die Krankenkassen den Frauen nur bis zum 20. Lebensjahr die Kosten für Verhütungsmittel. Im Gegensatz dazu wird eine Abtreibung auch älteren Frauen von der Solidargemeinschaft bezahlt, wenn sie die gesetzlichen Fristen einhalten. Gegen diese Logik des Systems formiert sich jetzt in ganz Deutschland der Widerstand vieler Konfliktberaterinnen. In Köln hat

Zusammenhang mit Hartz IV fällt auf

Annelene Gäckle von der Kölner Pro Familia den Zusammenhang zwischen Hartz IV und der Zunahme ungewollter Schwangerschaften genauer untersucht. Dazu hat sie in verschiedenen Kölner Beratungsstellen 69 Frauen zwischen 21 und 45 Jahren befragt. Vier von fünf dieser Frauen gaben an, der HartzIV-Satz decke die Kosten für Verhütungsmittel nicht ab. Die Quote jener Frauen, die nach eigenen Angaben immer verhüteten, sank mit dem Eintritt in Hartz IV von 67 auf 30 Prozent, hat Annelene Gäckle herausgefunden. Von den 69 Hartz-IV-Empfängerinnen, die auf Gäckles Fragen antworteten, waren 27 schwanger - alle ungewollt.

Das Fazit der Kölner Sexualpädagogin lautet daher: „Je besser die ökonomischen Verhältnisse sind, desto mehr werden sichere und länger wirkende Kontrazeptiva genutzt.“ Um im nächsten Schritt beweisen zu können, wie sich durch Hartz IV ganz konkret die Zahl der ungewollten Schwangerschaften erhöht, bedürfte es einer größer angelegten Untersuchung.

Deshalb ist sich Marlis Bredehorst (Die Grünen), die Kölner Sozialdezernentin, nicht sicher, wie aussagekräftig die Studie der Pro-Familia-Mitarbeiterin ist. Doch keinesfalls will sie das Problem oder gar die betroffenen Frauen herabwürdigen. „Ich habe mir vorgenommen, das Ausmaß überprüfen zu lassen“, sagt die Dezernentin. Sollte sich der von Gäckle beobachtete Zusammenhang bestätigen „dann haben wir großen Bedarf“, räumt Bredehorst ein. Und sie würde versuchen, die Kölner Politik zum Handeln zu bewegen, um Geld für Verhütungsmittel bereitstellen zu können. Das wäre allerdings eine freiwillige Leistung, die an der desaströsen Finanzlage der Stadt scheitern könnte. Noch ein weiteres Problem sieht Bredehorst auf sich zukommen: „Ich kann Ihnen auf Anhieb hundert andere Sachen nennen, die im Regelsatz von 347 Euro ungerecht sind.“

Andere Städte erstatten Kosten

Andere Städte und Gemeinden haben bereits gehandelt. In Baden-Württemberg und in Berlin werden Hartz-IV-Empfängerinnen die Verhütungsmittel erstattet. Eine bedenkenswerte Gemeinsamkeit zwischen einem von der CDU geführten und einem rot-rot regierten Land.

Ansonsten ist Deutschland ein Flickenteppich, was die Unterstützung der finanzschwachen Frauen angeht. Geld gibt es oder wird es geben in Bonn, im Rhein-Sieg-Kreis, in Paderborn, Bielefeld und Münster. Der Finanzbedarf pro Kommune ist dabei schwer zu ermitteln, da kaum bekannt ist, wie viele Frauen die Unterstützung in Anspruch nehmen würden. Berlin hat im Jahr 2006 mehr als 1,5 Millionen Euro dafür aufgewendet. In München, das eine geringere Quote an Hartz-IV-Empfängerinnen und nicht einmal halb so viele Einwohner hat, wären nach Berechnungen von Pro Familia etwa 250 000 Euro ausreichend.

Doch Wolfgang Eicher, der Vorsitzende Richter des achten Senats am Bundessozialgericht in Kassel, fragt sich: „Müssen die Steuerzahler die sexuelle Selbstbestimmung der Frauen finanzieren?“ Eine Antwort hat der Jurist nicht. Er und seine Kollegen wären gefordert, wenn eine Frau sich bis zu einer Grundsatzentscheidung hochklagen würde. „Ich weiß nicht, wie wir entscheiden würden. Beachtet werden muss, dass gesetzlich Versicherte, die nicht Arbeitslosengeld II beziehen, normalerweise das Geld haben, sich Verhütungsmittel zu leisten“, sagt Eicher. Und an deren Standard würde dann wohl auch das Recht der Hartz-IV-Empfängerinnen auf selbstbestimmte Fortpflanzung zu messen sein. Die sich anbahnende Diskussion hält Eicher jedenfalls für „sozialpolitisch hoch brisant“.

Regierung sieht keinen Handlungsbedarf

Für die große Koalition in Berlin aber ist alles gut, so wie es ist. Heinrich Tiemann, Staatssekretär im Bundessozialministerium, stellt klar: „Die Bundesregierung sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.“ Schließlich sei eine Empfängnis keine Krankheit und die Verhütung bei über 20-jährigen Frauen daher „dem Bereich der persönlichen Lebensführung zuzuordnen.“ Und wo diesen Frauen das Geld für Kontrazeptiva fehle, könne die Hilfe „zusätzlich zum Regelsatz darlehensweise erbracht werden.“

Verhüten auf Pump? Den Beraterinnen reicht es. Sie verweisen auf die UN-Charta von 1994, die das Grundrecht auf selbstbestimmte Gründung und Planung einer Familie an erkennt.

Die Bonner Konfliktberaterin Maria Böhnert spricht aus, was viele ihrer Kolleginnen denken: „Wir wollen eine Gesetzesänderung.“ In der westlichen Wohlstandsgesellschaft sei der Zugang zu Verhütungsmitteln ein Grundrecht, sagt Susanne Just-Mackensen, Leiterin der Pro-Familia-Beratungsstelle am Kölner Hansaring, der größten in ganz Nordrhein-Westfalen. Und die Frauenärztin Ingeborg Reifferscheidt-Kreutzfeldt, die täglich Patientinnen in ihrer Sprechstunde im Kölner Gesundheitsamt hat, denen das Geld für die Verhütung fehlt, begründet es noch einfacher: „Diese Frauen sind in Not.“



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