Schriftgröße

Für mehr öffentlich-rechtliche Transparenz

Von Rolf Schwartmann, 18.04.08, 19:27h

Die BBC räumt der Öffentlichkeit und den Wettbewerbern ein größeres Mitsprache- recht ein als ARD und ZDF. Ein Vergleich des „Public Value Test“ der BBC und des „Dreistufentests“ bei ARD und ZDF.

Rolf Schwartmann
Bild vergrößern
Rolf Schwartmann ist Professor für Medienrecht.
Rolf Schwartmann
Bild verkleinern
Rolf Schwartmann ist Professor für Medienrecht.
Die deutsche Medienpolitik debattiert derzeit über die Frage, welche Angebote der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Internet machen soll und darf. Was ist durch seinen Programmauftrag legitimiert und welche Angebote nicht? Dabei geht es einerseits um das rein quantitative Ausmaß seiner Textangebote, andererseits aber auch um die grundsätzliche Frage, was im Sinne eines fairen Wettbewerbs den privaten Medienunternehmen noch zumutbar ist. Würden ARD und ZDF nämlich eine durch Gebühren finanzierte, werbefreie Online-Presse anbieten, so wäre das Internet-Engagement der Verlagshäuser schlichtweg chancenlos, weil es sich am Markt nicht refinanzieren kann.

Die Politik muss die duale Ordnung immer wieder neu ausbalancieren - zur Erhaltung der publizistischen Vielfalt. Die aber wird nur durch einen fairen wirtschaftlichen Wettbewerb gesichert. Publizistischer Wettbewerb lässt sich von wirtschaftlichem nicht trennen.

Das hat die Brüsseler Kommission sehr viel deutlicher gesagt als etwa die deutschen Verfassungsrichter. Sie haben sich mit ihrer jüngsten Rundfunkentscheidung vermeintlich schützend vor ARD und ZDF gestellt und die Verbreitung öffentlich-rechtlicher Inhalte über das Internet verfassungsrechtlich legitimiert. Dies war grundsätzlich richtig. Doch zu den Grenzen der Ausdehnung im ökonomischen Wettbewerb schweigt das Gericht.

Umso überraschter war die deutsche Medienpolitik, als die EU-Kommission sie ermahnte, die Gleichberechtigung der Marktteilnehmer sicherzustellen. Im Europarecht spielt der wirtschaftliche Aspekt des Kulturgutes Medien und die Frage des Wettbewerbs eine größere Rolle als hierzulande.

Mit dem Hinweis auf das vorrangige Europarecht müssen nun die Online-Aktivitäten von ARD und ZDF festgelegt werden. Dies versucht der nun heftig diskutierte 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Der Entwurf beschränkt das öffentlich-rechtliche Internetangebot auf „sendungsbezogene“ Inhalte. Diese Grenze mag nicht die einzig mögliche sein, aber sie ist eine sinnvolle. Sie zieht die Grenze dort, wo der Markt selbst für Vielfalt sorgt.

Es ist das erste Mal, dass ein Staatsvertrag dem Programmauftrag klare Grenzen auferlegen muss. Traditionell weist die Verfassung die Ausfüllung und Kontrolle des Programmauftrages den Rundfunkanstalten selbst zu. Dass eine Grenzziehung nun überhaupt notwendig wird, hat damit zu tun, dass das öffentlich-rechtliche Kontrollsystem nur in Maßen funktioniert.

Es wird durch Rundfunkräte wahrgenommen, die von Angehörigen gesellschaftlich relevanter Gruppen besetzt werden. Die Mitglieder sitzen jedoch mitunter jahrzehntelang in den öffentlich-rechtlichen Gremien und bilden tendenziell eine verkehrte Loyalität aus: Sie fühlen sich den Interessen und dem Schutz „ihrer Anstalt“ verpflichtet. Dabei geraten die Interessen der Gesellschaft, deren Belange sie gegenüber dem Sender zu wahren haben, mitunter aus dem Fokus. Auch deshalb ist in den internen und in der Regel nicht-öffentlichen Gremiendiskussionen über Gebührenerhöhungen oder Ausweitung des Angebotes durch immer neue Programme selten oder kaum ein Argument zu hören, welche Auswirkungen dies auf private Marktteilnehmer hat. Da herrscht eine Art „Marktblindheit“, die lediglich das eigene Tun verfolgt, aber die Konsequenzen für das Gesamtsystem vernachlässigt.

BBC hat wegweisende Funktion

Die traditionsreiche BBC im Vereinigten Königreich - nach deren Vorbild nach dem Krieg der öffentlich-rechtliche Rundfunk geformt wurde - hat auch heute eine wegweisende Funktion. Hier wurde das Kontrollsystem so ausgestattet, dass es falsch verstandene Loyalitäten nicht zulässt. Hat die BBC online Neues vor, muss sie sich einem so genannten „Public Value Test“ (PVT) unterziehen. Zentraler Gedanke ist es, den publizistischen Mehrwert neuer Onlineangebote mit deren Auswirkungen auf den Markt abzuwägen.

So können neue Online-Angebote nur eingeführt werden, wenn der binnen sechs Monaten durchzuführende Test diese legitimiert. Das Prüfverfahren wird durch ein externes und von der Anstalt unabhängiges Gremium - den BBC Trust - eingeleitet. Er setzt sich aus 12 von der Königin ernannte Mitglieder zusammen. Kriterien für die Zulassung neuer Angebote sind, ob ihre Kosten gegenüber dem Gebührenzahler zu rechtfertigen und sie tatsächlich innovativ sind.

Dies wird in einem dreistufigen Verfahren festgestellt. Zunächst wird der öffentliche Bedarf unter Anhörung von Wettbewerbern ermittelt. Dann ermittelt die externe Medienaufsicht „Ofcom“, welche Auswirkungen das neue Angebot auf den Markt ausübt. Dabei werden Stellungnahmen Sachverständiger eingeholt. Zuletzt wägt der Trust alle Argumente ab und entscheidet. Diese Entscheidung kann durch ein Veto des Ministers aufgehoben werden. Eine Stärke des Verfahrens ist seine hohe Transparenz. Alle Beschlüsse des Trusts können im Internet nachgelesen werden. Damit wird die Öffentlichkeit als weitere Kontrollinstanz beteiligt.

Berlin und Brüssel haben nun vereinbart, auch ein Instrument zu schaffen, das den Mehrwert neuer gebührenfinanzierter Angebote prüft und mit deren Auswirkungen auf den Medienmarkt abwägt. ARD und ZDF haben daraufhin auch einen „Dreistufentest“ vorgeschlagen. Er soll von den Intendanten nach eigenem Ermessen eingeleitet und ausschließlich den eigenen Gremien zugeleitet werden. Diese können bei Bedarf Sachverständige hören, wobei Einzelheiten zu dem Einfluss und dem Ablauf solcher Anhörungen noch völlig unklar sind. Bezeichnend aber ist, dass eine Entscheidung über die Einführung neuer Angebote allein den Rundfunkräten obliegt.

Während das britische System also zur Befriedung der Interessen beiträgt, sind die Vorschläge von ARD und ZDF eher dazu angetan, das Gegenteil zu bewirken.



Den Kölner Stadt-Anzeiger im Abonnement erhalten JETZT BESTELLEN!
4 Wochen Kölner Stadt-Anzeiger zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%.

Kölner Stadt-Anzeiger auf dem iPad


Anzeige


Bildergalerien


ksta-blogs.de


Kolumne


WAS.WANN.WO.


Hintergrund


Extra


Dienste