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„BKA braucht keine Ermächtigung für eine Peepshow“

Von MARKUS DECKER, 18.04.08, 20:32h

Streit um das BKA-Gesetz
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Wolfgang Schäuble (CDU), Brigitte Zypries (SPD) (BILD: DDP)
Streit um das BKA-Gesetz
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Wolfgang Schäuble (CDU), Brigitte Zypries (SPD) (BILD: DDP)
Berlin - Erst vor wenigen Wochen war es Gerhart Baum gelungen, das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz zu kippen. Der frühere Bundesinnenminister von der FDP war in Karlsruhe vorstellig geworden, weil das Gesetz Online-Durchsuchungen erlaubte, ohne Grenzen zu definieren. Nun will Baum womöglich gegen ein Gesetz klagen, dass es noch gar nicht gibt: gegen das Gesetz, das die Befugnisse des Bundeskriminalamtes als Folge der Föderalismusreform neu regelt. Pläne, in den Wohnungen Terrorverdächtiger Überwachungskameras zu platzieren, nannte Baum „eindeutig verfassungswidrig“.

Mitte der Woche hatten sich Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf einen Gesetzentwurf verständigt. Er sieht die Online-Durchsuchung vor. Dies allerdings nicht beliebig, sondern in engen Grenzen. So soll es dem BKA nicht gestattet sein, in eine Wohnung einzudringen, um einen Bundestrojaner gleichsam per Hand auf einem Rechner zu installieren. Dies darf bloß online geschehen. In dem Entwurf steht freilich auch, dass das BKA, um die Gefahr von Anschlägen abzuwenden, Wanzen und Kleinstkameras in Wohnungen von Verdächtigen anbringen darf. Dagegen regt sich Widerstand.

FDP-Innenexpertin Gisela Piltz meint, das BKA „braucht keine Ermächtigung für eine Peepshow“ in Wohn- und Schlafzimmern der Menschen. Grüne und Linke denken ähnlich. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), tat in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ kund: „Die Notwendigkeit einer Videoüberwachung in Wohnungen erschließt sich mir nicht ohne weiteres.“ Gestern fügte er hinzu: „Das Anfertigen von Foto- und Filmaufnahmen ist ohne das Wissen der Betroffenen sozusagen Big Brother hoch zwei.“ Der Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten, Dietmar Müller, teilte in Vertretung Peter Schaars mit: „Die Anbringung von Videokameras in Wohnungen sehen wir besonders kritisch. Das ist eine neue Qualität und im Ergebnis nicht zulässig.“

Uhl verteidigt Gesetzentwurf

Unions-Innenexperte Hans-Peter Uhl verteidigte den Gesetzentwurf hingegen. „Die Möglichkeit der optischen Wohnraumüberwachung steht im Grundgesetz“, betonte er. „Das steht auch in den Polizeigesetzen von Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Das ist nichts Neues. Es wird nur ganz gezielt und irreführend von Teilen der SPD als Neuigkeit aufgebauscht. Das ist unerträglich.“ Sein SPD-Pendant Dieter Wiefelspütz pflichtet bei: „Ich persönlich rechne damit, dass die Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf mit großer Mehrheit verabschieden werden. Der Entwurf ist ausgewogen. Ich bin mit dem Ergebnis gut zufrieden.“ Die Erlaubnis zur Arbeit mit Wanzen und Kameras befinde sich seit längerem im Gesetzentwurf. Das sei aber nicht zur Kenntnis genommen worden.

Dass Ex-Innenminister Baum erneut nach Karlsruhe ziehen könnte, beunruhigt Wiefelspütz jedenfalls nicht. „Herr Baum lebt jetzt davon, dass er klagt“, sagt der Sozialdemokrat. „Das ist sein gutes Recht. Ich habe damit kein Problem.“



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