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Jura-Student verklagt den WDR

Von ANDREAS DAMM, 02.05.08, 20:58h

Eine verweigerte Presseauskunft hat dem WDR Kritik von der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eingebracht. Der Sender soll gegen seine Informationspflicht verstoßen haben.

Eine verweigerte Presseauskunft hat dem WDR Kritik von der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eingebracht. Der öffentlich-rechtliche Sender komme seiner gesetzlichen Informationspflicht nicht nach, urteilte die Düsseldorfer Kontrollbehörde. In einem Schreiben hat die Landesdatenschutzbeauftragte dem WDR nahe gelegt, die Anfrage des freien Journalisten Marvin Oppong aus Bonn zu beantworten.

Oppong hatte wissen wollen, ob der Sender seit 2002 Aufträge an eine Reihe von Unternehmen sowie dem Rundfunkrat verbundene Privatpersonen vergeben hatte. Und falls dem so sei, ob den Geschäften eine Ausschreibung vorausgegangen sei. In seiner schriftlichen Anfrage berief sich der freie Journalist auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW.

Einen begründeten Klüngelverdacht hatte Oppong nicht. Die Antwort fiel dann ganz anders aus, als er es erwartet hatte: Das Gesetz habe für den WDR keine Gültigkeit, teilte der Sender mit. Man könne „dem Informationsbegehren Ihrerseits nicht nachkommen“. Der abgewiesene Fragesteller beschwerte sich bei der Landesdatenschutzbeauftragten. Die Behörde wandte sich daraufhin an den Sender und stellte klar, dass dessen „Rechtsauffassung nicht überzeugen kann“. Der WDR unterstehe der Rechtsaufsicht der Landesregierung, somit sei er eine „grundsätzlich öffentlich informationspflichtige öffentliche Stelle“. Dagegen beruft sich der Sender darauf, dass für ihn allein die Bestimmungen des WDR-Gesetzes gelten würden.

„Der WDR muss da noch lernen“, sagt Bettina Gayk, die Sprecherin der Datenschutzbeauftragten. Dem Gesetz liege der Gedanke der „politischen Teilhabe“ zugrunde. „Ein wichtiger Aspekt war die Korruptionsbekämpfung“, die durch Transparenz unterstützt werde, betont Gayk.

Der WDR selber hält sich in Bezug auf Transparenz für geradezu vorbildlich. Die Fragen zur Auftragsvergabe „betreffen in wesentlichen Teilen Betriebsinterna und Geschäftsgeheimnisse, zum Teil auch dem Datenschutz unterliegende personenbezogene Angaben“, sagte WDR-Sprecherin Annette Metzinger dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Die verweigerte Auskunft stehe keinesfalls im Widerspruch zum Bemühen um Transparenz, „Denn soweit es um veröffentlichungsfähige Auskünfte geht, ist der WDR darin nicht zu überbieten. Das Übrige kontrollieren die Aufsichtsgremien im Rahmen ihrer Zuständigkeit.“ Mit Korruptionsbekämpfung habe die Angelegenheit nichts zu tun, so Metzinger.

„Über die Motivation kann man nur spekulieren“, sagt Datenschützerin Gayk. Der freie Journalist und Jura-Student Oppong hat den WDR mittlerweile vor dem Verwaltungsgericht Köln verklagt. Der Sender, fordert der 25-Jährige, soll seiner gesetzlichen Pflicht nachkommen und die gewünschten Informationen liefern.



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