Von HEINZ TUTT, 08.05.08, 23:10h, aktualisiert 08.05.08, 23:10h
Düsseldorf - Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt hat der erste Ombudsmann für den Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen, Rolf Söhnchen, am Donnerstag in der Justizakademie Recklinghausen den ersten Tätigkeitsbericht vorgelegt und Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) übergeben. Man war sozusagen „unter sich“, als Söhnchen den in vielen Teilen wenig schmeichelhaften 60-seitigen Bericht vorstellte. 800 Gefangene, Bedienstete und Angehörige von Häftlingen hatten sich mit ihren Sorgen und Nöten vertrauensvoll an Söhnchen gewandt.
Söhnchen kritisierte unter anderem die mangelhafte Schuldnerberatung in den Gefängnissen. Unregulierte Schulden bedeuteten nach der Haftentlassung ein hohes Rückfallrisiko. 80 Prozent der Häftlinge seien überschuldet. Es würden aber nur sieben Prozent der „bedürftigen Gefangenen“ beraten, wie eine Umfrage in 14 Anstalten gezeigt habe. Die Anstaltsleiter klagen über Personalmangel und setzen deshalb Bedienstete von Sozialdienst für diese Aufgabe in der Regel nicht ein. „Ich kann den Wunsch der Gefangenen nach Schuldnerberatung nur unterstützen“, betonte Söhnchen.
Häufig beschwerten sich die Gefangenen darüber, dass sie Privateigentum wie Playstations, „die sie von ihrem mühsam ersparten Geld“ (Söhnchen) erworben hätten, nicht benutzen dürften. Die Regelung in den Anstalten sei unterschiedlich und erwecke bei Häftlingen den „Beigeschmack der Willkür“. Der Ombudsmann setzt sich für einen einheitlichen Katalog ein.
Über ein- und ausgehende Post der Gefangenen werde nicht Buch geführt, auch nicht bei Klagen und Widersprüchen der Betroffenen. Oft versäumten die Gefangenen dann Fristen mit negativen Folgen. Der Verdacht, dass dies mit Absicht geschehe, könne mit einer Registrierung leicht ausgeräumt werden, riet Söhnchen.
Häufig beschwerten sich Häftlinge darüber, dass negative Entscheidungen, etwa über verweigerte Hafterleichterung, unsensibel übermittelt würden. Hier sei Nachschulung des Personals geboten. Gefangene hätten Anspruch auf Perspektiven, weil sonst Hoffnungslosigkeit entstehe und damit die Gefahr von Kurzschlusshandlungen steige. Aus eigenem Erleben konnte Söhnchen berichten, wie „muffig“ Besucher an der Gefängnispforte behandelt werden. Wie mag dies erst bei Angehörigen der Insassen sein?, sinnierte der Ombudsmann in seinem Bericht. Nachdrücklich kritisierte Söhnchen den „falsch verstandenen Korpsgeist“ der Gefängnisbeamten, die nur hinter vorgehaltener Hand über unkorrektes Verhalten berichteten. Auch bedauert er, bislang bei den Gefangenen noch nicht so viel Vertrauen habe aufbringen können, dass sie ihm über Gewaltanwendung im Vollzug berichtet hätten.
Söhnchen setzt jetzt auf die Justizministerin: „Ob sich der Ombudsmann letztlich etablieren kann, hängt davon ab, wie die Ministerin auf meinen Bericht reagiert.“
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