Von HERIBERT RÖSGEN, 14.05.08, 17:07h, aktualisiert 14.05.08, 17:43h
Ehrenfeld - Riesige Kabeltrommeln, Baumaterial und Bagger sind auf dem Brachgrundstück an der Ecke Vogelsanger Straße / Ehrenfeldgürtel abgestellt. Doch der Eindruck, dass nun endlich mit einer Bebauung des seit vielen Jahren ungenutzten Grundstücks begonnen wird, täuscht. Noch ist dieser Teil des Heliosgeländes lediglich Lagerplatz für Kabel und Gerät, die ein Kölner Telekommunikationsunternehmen für den derzeit vorgenommenen Ausbau ihres Glasfaser-Kabelnetzes benötigt. Ideen und Vorschläge für das verkehrsgünstig und zentrumsnah liegende Grundstück gab es in den vergangenen 20 Jahren
eine Vielzahl. Jetzt unternahm die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld einen neuerlichen Vorstoß für den Bau eines neuen Bezirksrathauses an dieser Stelle. Ihr Antrag, dies bei der Entwicklung eines Baukonzepts für das Gelände mit zu berücksichtigen, wurde in der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung mit knapper Mehrheit bejaht. Dagegen stimmten jedoch SPD und Grüne mit dem Argument, dass ein neues Gebäude für das Bürgeramt nicht so dringend notwendig sei. Vorrang sollte derzeit der weitere Ausbau von inhaltlichen Angeboten des Amtes haben. Die Bezirksjugendpflege wolle man beispielsweise wieder nach Ehrenfeld holen. CDU-Bezirksvertreter Carl Barthel verwies darauf, dass der derzeitige Standort an der Venloer Straße wohl keine große Zukunft mehr habe.
„Vorstellbar ist ein Bezirksrathaus“, sagt derweil Alexander Braun, Pressesprecher des Unternehmens Bauwens-Construction, das als neuer Eigentümer des Helios-Areals an Plänen für das Gelände arbeitet. Das Konzept soll Einzelhandel, Wohnen und Büros beinhalten. Im derzeitigen Planungsstadium seien jedoch keine konkreteren Aussagen möglich, so Braun.
Wann das städtebauliche Konzept vorgelegt wird, ist derzeit ebenfalls ungewiss. Zunächst soll es im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens in der Bezirksvertretung und mehreren Ratsausschüssen beraten werden. Daher geht man rund um den Heliosturm davon aus, dass erst in einigen Jahren mit Neubauprojekten begonnen wird. Träfe dies zu, wäre beispielsweise der Verbleib der Gastronomiebetriebe, die an das Eckgrundstück angrenzen, noch für weitere Jahre gesichert.
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