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„Koma-Schläger” zeigt keine Reue

Von HARIETT DRACK, 14.05.08, 20:40h, aktualisiert 15.05.08, 10:42h

Der Angeklagte, der an Weiberfastnacht einen Mann ins Koma geprügelt haben soll, spricht von Unglück. Der Opferanwalt kreidet dem 18-Jährigen zum Prozessauftakt fehlende Reue an: „Ein Wort des Bedauerns hätte ich erwartet.“

Alles zum Schutz des Angeklagten: Als „Koma-Schläger“ Erdinc S. (18) pünktlich um 9.15 Uhr in Begleitung seiner Familie und seines Anwalts zur Gerichtsverhandlung erscheint, sind im Aushang neben dem Gerichtssaal lediglich seine Initialen vermerkt, dort, wo üblicherweise der volle Name ausgeschrieben steht - ein Novum in Kölner Gerichtssälen. Der Name des Angeklagten wurde auf ausdrückliche Anordnung des Gerichts anonymisiert; ebenso sind zur Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte auf dem Gerichtsflur jegliche Film- und Tonbandaufnahmen strengstens untersagt. Ohnehin ist die Öffentlichkeit außen vor, denn der Prozess findet - wie im Jugendstrafrecht üblich - ausschließlich hinter verschlossenen Türen statt.

Gepflegtes Äußeres, athletische Figur, wacher Blick - so nimmt Erdinc S. im Gerichtssaal Platz und gibt dem Vernehmen nach zu Prozessbeginn seine Sicht des Geschehensablaufes wieder: Keineswegs sei es so gewesen, dass er Waldemar W. (44) an Weiberfastnacht 2007 mit einem gezielten Fausthieb so schwer verletzte, dass dieser mit dem Kopf gegen eine Telefonzelle fiel und bewusstlos zu Boden ging. Vielmehr sei das Ganze ein „Unglücksfall“, der ihm leid tue, denn eigentlich habe er nur „einen Streit zwischen den anderen schlichten wollen“. Er, S., habe das Opfer wohl eher „geschubst“ und auch habe er nicht mit der Faust, sondern „nur“ mit der bloßen Hand eine Ohrfeige ausgeteilt. Geschlagen oder geschubst, geschlichtet oder angegriffen - die Versionen über den Tatablauf gehen offensichtlich auseinander. In dem auf drei Tage angesetzten Prozess mit mehr als 30 Zeugen ist also noch erhebliche Aufklärungsarbeit angesagt.

Während S. im Saal eine wohl eher verharmlosende Version des Geschehens zu Protokoll gibt, wartet das Opfer in der Cafeteria auf seinen Zeugenauftritt. Mit apathischer Miene sitzt der ehemalige Ford-Vorarbeiter seiner Schwester gegenüber und sagt kein Wort. Die Folgen des Überfalls haben Waldemar S. gezeichnet, er ist ein gebrochener Mann. Nach Einschätzungen seiner Ärzte wird S. „nie wieder richtig gesund“; er hatte nach dem Überfall vier Wochen im Koma gelegen. In den medizinischen Gutachten ist von „hirnorganischen Dauerschäden“ die Rede. „Mein Mandant hat kein Gedächtnis mehr. Er weiß nichts mehr, kann sich an nicht das Geringste erinnern, er hat alles vergessen“, beschreibt Anwalt Bernd Neunzig „die Katastrophe eines zerstörten Lebens.“ Entsprechend kurz ist der Zeugenauftritt des Opfers, Waldemar S. kann zum Ablauf des Geschehens nichts Erhellendes beitragen.

Die Möglichkeit wahrzunehmen, sich vor Gericht persönlich beim Opfer zu entschuldigen, nutzt der Angeklagte nicht: „Wenigstens ein Wort des Bedauerns hätte ich erwartet. Das wäre jetzt die Gelegenheit gewesen“, kreidet Anwalt Neunzig dem 18-Jährigen an. Sein Mandant Waldemar W. war mit den vier Kindern seiner damaligen Lebensgefährtin von einer Feier extra früh nach Hause gegangen, weil er am nächsten Tag einen Vorstellungstermin hatte. Dann traf er auf Erdinc S.



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