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Erste Verhandlung am Appellhofplatz

Von ANJA KATZMARZIK, 23.05.08, 23:24h

Die Fernsehsendung ist Geschichte, echte Verfahren bleiben tägliche Realität. Vor 100 Jahren wurden die ersten Jugendgerichte gegründet. Köln gehört zu den ersten Städten.

Die Fernsehsendung ist Geschichte, echte Verfahren bleiben tägliche Realität. Vor 100 Jahren wurden die ersten Jugendgerichte gegründet. Köln gehört zu den ersten Städten.

Köln - Bevor in den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts mit dem Jugendgerichtsgesetz und dem Jugendwohlfahrtsgesetz im Deutschen Reich die gesetzlichen Grundlagen für ein eigenständiges Jugendrecht gelegt wurden, gab es bereits an vielen Orten, unter anderem ab 1908 in Köln, spezielle Jugendgerichte und Anfänge von Jugendgerichtshilfen. Hierin ist der Beginn der Jugendgerichtsbarkeit in Deutschland zu sehen.

Franz von Liszt (1851-1919) gilt als der „Urvater eines eigenständigen Jugendrechts“ und war zugleich einer seiner schärfsten Kritiker, weil es ihm nicht weit genug ging. Von Liszt - ein Cousin von Komponist Franz Liszt - war von 1898 bis 1917 Professor für Strafrecht und Völkerrecht an der Berliner Universität, Abgeordneter der „Fortschrittlichen Volkspartei“ im Preußischen Abgeordnetenhaus und Reichstag. Er war für resozialisierenden Strafvollzug.

In Köln fand nachweislich die erste Verhandlung vor dem Jugendgericht, damals noch im Gerichtsgebäude am Appellhofplatz, heute im Justizzentrum an der Luxemburger Straße, am 5. Mai 1908 statt. Ein Umstand, dem die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e. V. (DVJJ) mit dem Festakt zum 100-Jährigen in Köln gerecht wird.



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