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Ärzte als erste Ansprechpartner

Erstellt 23.05.08, 21:29h

Wie Opfern von häuslicher Gewalt geholfen werden kann, dazu bietet der Arbeitskreis „Gegen Gewalt an Frauen und Kindern“ Seminare an Krankenhäusern und in Gesundheitseinrichtungen an. Einer Studie zufolge wird jede vierte Frau von ihrem Mann misshandelt.

Ärzte sind oft die ersten und mitunter die einzigen Ansprechpartner für Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind. Die rein medizinische Behandlung der Verletzungsfolgen ist dann eine Notwendigkeit - Ärztinnen und Ärzte sind aber zudem aufgerufen, den Opfern einen Weg zu Hilfen zu zeigen, die sie vor künftigen Verletzungen schützen können. Der Arbeitskreis „Gegen Gewalt an Frauen und Kindern“ bietet jetzt Seminare an verschiedenen Krankenhäusern und in Gesundheitseinrichtungen, um Mediziner in das Kölner Hilfesystem intensiver einzubinden.

Wie für häusliche Gewalt typische Verletzungen richtig erkannt und gerichtsverwertbar dokumentiert werden, wie Ärzte Frauen behutsam auf mögliche Hilfen aufmerksam machen können und in welchen Fällen es angemessen und notwendig ist, die Polizei einzuschalten, hat der Arbeitskreis zusammengefasst und will möglichst viele Ärztinnen und Ärzte ins Hilfesystem einbinden. Immerhin wird einer Studie des Bundesfamilienministeriums zufolge etwa jede vierte Frau in Deutschland zum Opfer häuslicher Gewalt; für Köln wären das hochgerechnet bis zu 140 000 Frauen.

Bei der Auftaktveranstaltung für Ärzte und Klinikpersonal gaben drei Fachfrauen im Heilig-Geist-Krankenhaus ihre Erfahrungen für den Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt weiter. Die Ärztin Catia Loddo von der Rechtsmedizin der Uniklinik erläuterte, wie sich typische Verletzungsmuster häuslicher Gewalt von Verletzungen unterscheiden, für die manche Frauen harmlose Erklärungen angeben. Wo typische Schlag- oder Abwehrverletzungen zu finden sind, nach welchen Begleitmerkmalen von Würge-Attacken Ärzte schauen und wie sie die Verletzungen möglichst genau beschreiben sollten, erläuterte die Rechtsmedizinern aus ihrer Praxis. Ein Befundbogen, der die Schilderung erleichtert, kann bei der Universität abgerufen werden; auf Wunsch kommen Rechtsmediziner auch zu Konsultationen ins Krankenhaus.

Margret Schnetgöke von der Beratungsstelle Frauenleben gab Tipps für eine behutsame, aber deutliche Gesprächsführung mit betroffenen Frauen. Die Ärztinnen und Ärzte sollten die Frauen auf sichere Orte und auf Beratungsstellen hinweisen und ihnen das Gefühl vermitteln, dass sie ernst genommen und nicht alleingelassen werden.

Wollen die Betroffenen bei der Polizei Anzeige erstatten, stellen die Ärzte ein Gutachten zur Verfügung. Andernfalls müssen sie sich an die Schweigepflicht halten. Davon gibt es in schwerwiegenden Fällen aber Ausnahmen, sagte Heike Afflerbach vom Kommissariat Vorbeugung der Polizei. Vor allem, wenn Kinder betroffen sind, führt kein Weg an einer Anzeige vorbei. Afflerbach verwies auf das Gewaltschutzgesetz, dem zufolge nicht mehr die Opfer, sondern die Täter unter Umständen die häusliche Umgebung verlassen müssen. Die Gesellschaft müsse den Opfern stärkeren Schutz als den Tätern gewähren - dazu könnten Ärzte als vertrauenswürdige Ansprechpartner für misshandelte Frauen viel beitragen. Der Arbeitskreis gegen Gewalt an Frauen und Kindern hat Informationsblätter für Ärzte und Patienten zusammengestellt. (bl)

Eine weitere Fortbildungsveranstaltung zum Thema ist am 11. Juni, 14 Uhr, im Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern geplant; Anmeldungen unter Telefon 02 21 / 2 21-26 490 oder per Mail.

katlen.peter@stadt-koeln.de



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