Erstellt 29.05.08, 20:50h, aktualisiert 19.06.08, 16:58h
KÖLNER STADT-ANZEIGER: Herr Walter, ein 17-Jähriger prügelt einen Erwachsenen aus nichtigem Grund ins Koma und geht straffrei aus: Wie kann das sein?
MICHAEL WALTER: Zunächst denkt man, dass sich die Gesellschaft so etwas nicht gefallen lassen darf. Aber insbesondere im Jugendrecht muss die konkrete Tatschuld beachtet werden. In diesem Fall war es offensichtlich so, dass der Jugendliche nicht bedacht hatte, welche Folgen sein Handeln haben kann. Das kleine Dinge zu schlimmen und ungewöhnlichen Konsequenzen führen können, lernt man erst im Laufe seines Lebens. Im Hinblick auf die schweren Folgen lag offenbar kein Vorsatz vor. Der junge Mann scheint impulsiv gehandelt und geglaubt zu haben, er solle seinem Kumpel helfen.
Das Opfer erlitt eine Schädelfraktur, fiel ins Koma und wird nach Aussage der Ärzte nie mehr richtig gesund ...
WALTER: Die Folgen sind schrecklich, dürfen aber angesichts des besonderen Geschehensablauf, den der Jugendliche anscheinend nicht
vorhergesehen hatte, nicht mit der Tatschuld gleichgesetzt werden.
Es liefen bereits 17 Ermittlungsverfahren gegen den Täter, und er hat sich bei seinem Opfer noch nicht einmal entschuldigt.
WALTER: Ob das stimmt, ist mir nicht bekannt. Grundsätzlich gibt es im Jugendrecht keinen Mechanismus, dass nach jeder neuen Tat eine schärfere Sanktion gewählt werden müsse. Entscheidend ist insoweit die Gefährdungslage, da es in erster Linien um die präventiven Wirkungen geht. Entschuldigungen jedoch werden vor Gericht oft nur im Hinblick auf die drohenden Strafen abgegeben. Viel wichtiger für
mich wäre, ob der Betroffene bereit ist, Wiedergutmachung zu leisten.
Der Täter soll ein Anti-Aggressions-Training absolvieren, sich einer therapeutischen Untersuchung unterziehen und Kontakt zum Bewährungshelfer halten.
WALTER: Alles sinnvolle Maßnahmen. Es geht nicht um Härte, sondern um Wirksamkeit. Es geht um die Frage: Wie verhindere ich zukünftige Straftaten? Was mir bei diesem Urteil jedoch fehlt, ist ein
Täter-Opfer-Ausgleich, die Genugtuung für das Opfer. Der Täter muss etwas Positives tun. Wenn er kein Geld hat, um für den Schaden aufzukommen, könnte der Verurteilte auf Wunsch des Opfers beispielsweise für Behinderte arbeiten.
Von Haftstrafen raten Sie also ab?
WALTER: Die Haft würde vordergründig vielleicht eine aufgebrachte Stimmung beruhigen, sie hätte aber für alle Beteiligten, einschließlich des Opfers und der Allgemeinheit, nur Nachteile. Gerade bei scharfen und schärfsten Sanktionen ist die Rückfallgefahr höher als bei milderen Strafen, wie Forschungen belegen. Und im Gefängnis, wo
man Gewalt erst richtig kennen- und anwenden lernt, wird die Strafe doch oft nur abgesessen. Viel befriedigender ist es, wenn die Jugendlichen etwas für andere tun müssen und sich nicht auch noch in die Rolle hineinsteigern, selbst Opfer der Gesellschaft und der Justiz zu sein. Der Kölner Täter hat mittlerweile eine Freundin, die ein Kind erwartet, und eine Arbeitsstelle. Da wäre es verheerend, jetzt heftig dazwischen zu schlagen, obwohl sich ein Silberstreifen am Horizont abzeichnet.
Das Jugendstrafrecht soll also eher versöhnen als strafen?
WALTER: Es soll die soziale Integration fördern und dadurch präventiv wirken, es ist kein Kampfrecht, das den Straftäter möglichst lange von der Gesellschaft fernhalten will. Es setzt auf das Verstehen von teilweise sehr komplexen Zusammenhängen. Dabei ist auf die konkreten Wirkungen von Sanktionen zu achten. Welche Konsequenzen haben sie für den Täter, das Opfer und die Gesellschaft? Im Erwachsenenrecht, dass die Schuldvergeltung in den Mittelpunkt rückt, gibt es diesen Schwerpunkt so nicht.
Gibt es weitere Unterschiede?
WALTER: Historisch gesehen hat das Jugendrecht eine Vorreiter-Rolle für die Entwicklung des allgemeinen Strafrechts. Ich habe aber die Sorge, dass die CDU-Politik in den Ländern und im Bund diese Rolle ins Gegenteil verkehrt. So wird beispielsweise gefordert, die Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren zukünftig grundsätzlich nach allgemeinen Strafrecht zu behandeln. In über 80 Prozent der Fälle käme dann lediglich eine Geldstrafe in Frage, was gänzlich kontraproduktiv wäre.
Das Gespräch führte Detlef Schmalenberg
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