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Artikel vom 29. Mai

Fall Erdinc S.: Strafen oder nicht?

Von HARIETT DRACK UND THORSTEN MOECK, 29.05.08, 20:50h, aktualisiert 21.11.08, 13:36h

Das milde Urteil für den Kölner Gewalttäter Erdinc S. wirft viele Fragen auf. Nicht nur die Bevölkerung kann den Richterspruch kaum nachvollziehen. Auch in Justizkreisen ist die Entscheidung des Gerichts, den Täter auf freien Fuß zu setzen, umstritten.

Kalk - KÖLN - Am Kiosk in der Gernsheimer Straße in Köln-Ostheim verkaufen sich die Boulevardzeitungen mit den großen Überschriften am Donnerstag besonders gut. Eine junge Mutter lässt sich einige Saftflaschen einpacken, dann hält sie plötzlich inne und starrt auf die Schlagzeile: „Keine Strafe: Koma-Schläger darf nach Hause.“ Irritiert wühlt sie im Portemonnaie nach Kleingeld und nimmt die Zeitung mit. „Das ist der Hammer. Die können machen, was sie wollen“, sagt sie, nimmt ihre Tochter an die Hand und geht.

Der Kioskbesitzer hat von seinem Arbeitsplatz aus freien Blick auf eine Telefonsäule an der Straßenecke. Hier ist Waldemar W. (44) an Weiberfastnacht 2007 von Erdinc S. (17) bewusstlos geschlagen worden, lag wochenlang im Koma. Die Ärzte sind sich sicher, dass der Familienvater sein Leben lang an den Folgen des Angriffs leiden wird. Auf den Bänken vor dem Kiosk wird das Urteil bei Flaschenbier besprochen. Früher hat Prügel-Opfer Waldemar W. hier auch regelmäßig gesessen und mit seinen Bekannten über Gott und die Welt geredet. „Waldemar ist nicht mehr so wie damals. Er kommt nicht mehr vorbei. Das ist traurig“, sagt ein Mann auf der Bank.

Erdinc S. hat das Gericht am Mittwoch unbewacht durch den Haupteingang verlassen. Ein Jugendrichter hatte eine „Schuldfeststellung“ ausgesprochen, sich aber gegen eine Bestrafung des von der Polizei als Intensivtäter geführten Jugendlichen entschieden. Der Schutz des jugendlichen Straftäters war vom ersten Prozesstag an in den Mittelpunkt gerückt worden. So hatte der Richter angeordnet, den Namen des Angeklagten lediglich mit seinen Initialen auf dem öffentlichen Terminplan zu notieren - ein Novum in Kölner Gerichtssälen. Wer den vollständigen Namen des Jugendlichen in den Polizeicomputer eingibt, erhält eine Liste mit 17 Strafverfahren, in denen der Jugendliche als Beschuldigter geführt wurde. Die Delikte reichen von schwerem Raub über Sachbeschädigung, schwere Körperverletzung, Verstoß gegen das Waffengesetz und Wohnungseinbruch bis zur Beleidigung.

"Klassisches Beispiel für Täterschutz"

In der Kölner Justiz steht das Urteil gegen Erdinc S. derzeit im Focus der Diskussionen. Die meisten Juristen sprechen hinter vorgehaltener Hand von einer „nicht nachvollziehbaren richterlichen Entscheidung“. Opfer-Anwalt Bernd Neunzig hatte das Urteil als „klassisches Beispiel für Täterschutz, bei dem dem Opferschutz keinerlei Rechnung getragen wurde“ kritisiert. Sein Mandant sei von dem Richterspruch „maßlos enttäuscht und hofft jetzt auf die nächste Instanz“. Eva-Maria Eschbach von der Opferschutz-Organisation „Weißer Ring“ bezeichnete das Urteil als „unglaublich“.

Jugendrichter Hans-Werner Riehe, der in Justizkreisen als ausgewiesener Experte des Jugendstrafrechtes gilt, sei dafür bekannt, „juristisch extrem genau zu sein und habe sich die Entscheidung keinesfalls leicht gemacht“, räumen Urteilskritiker ein. Gleichwohl sei dieses Urteil „das falsche Signal, um zu verdeutlichen, welch schreckliche Tat der Täter zu verantworten habe“. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Revision eingelegt - die Anklagebehörde hatte für Erdinc S. eine dreieinhalbjährige Jugendstrafe gefordert.

Bereits eine Woche vor dem Angriff auf Waldemar W. stand der 17-Jährige wegen einer Gewalttat vor Gericht. Auch damals endete das Verfahren mit einer Schuldfeststellung - und ohne Strafe. Sein mildes Urteil hatte Riehe am Mittwoch damit begründet, dass Erdinc S. auf dem „richtigen Weg ins bürgerliche Milieu“ sei: Eine persönliche Entschuldigung an die Adresse des Opfers brachte S. im Prozess gleichwohl nicht über die Lippen. Und beschimpfte noch vor der Urteilsverkündung die Fotografen, die seine schwangere Freundin ablichten wollten.

Die Polizei rechnete Erdinc S. damals zum Dunstkreis der berüchtigten Jugendgang T.N.G.O.G. - die Initialen stehen für „The New Generation of Gernsheimer“. Einige Gang-Mitglieder sitzen inzwischen im Gefängnis oder haben eine Ausbildung begonnen. „Die Gruppe existiert nicht mehr. Es gibt hier kaum noch Auffälligkeiten“, sagt Rolf Blandow, der für den Verein Veedel e.V. die Sozialarbeit in den Stadtteilen Ostheim und Neubrück koordiniert. Inzwischen hat der Verein Geld für eine zweite Sozialarbeiterin erhalten. Bei der Stadt habe sich ein Problembewusstsein für die Siedlung entwickelt, sagt Blandow.



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