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Interview mit Ethikrat-Vizevorsitzender

„Einfluss der Kirche ist groß”

Erstellt 30.05.08, 23:49h, aktualisiert 01.06.08, 13:32h

Christiane Woopen, stellvertretende Vorsitzende des deutschen Ethikrats über Chimären, "Rettungskinder" und das Stammzellgesetz. Mit der Privatdozentin sprachen Michael Hesse, Joachim Frank und Marianne Quoirin.

Christiane Woopen
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Christiane Woopen. (Bild: Rako)
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Christiane Woopen. (Bild: Rako)
KÖLNER STADT-ANZEIGER: Frau Woopen, der noch von Gerhard Schröder initiierte Nationale Ethikrat war ständig ein Zankapfel um Kompetenzen zwischen Regierung und Parlament. Hat es der Deutsche Ethikrat jetzt leichter?

CHRISTIANE WOOPEN: Der Kontakt zum Bundestag wird sicher deutlich entspannter sein. Es gibt keine Enquete-Kommission mehr und wir sind auf gesetzlicher Grundlage nun gleichermaßen beratend für die Bundesregierung wie für den Bundestag tätig. Und durch einen eigenen Parlamentarischen Ethik-Beirat aus Abgeordneten ist auch ein intensiver Austausch mit dem Parlament sichergestellt.

Die Enquete-Kommission galt im Vergleich zum Nationalen Ethikrat als eher forschungskritisch. Spiegelt sich das im neu besetzten Ethikrat wider?

WOOPEN: Ich halte schon diese Gegenüberstellung - „liberaler Ethikrat versus konservative Enquete-Kommission“ - für irreführend. Richtig ist, dass etwas liberalere Positionen zu bestimmten Fragen im alten Ethikrat zuweilen Mehrheiten hatten, auch wenn es auf Mehrheiten in unseren Voten ja nie ankam. Übrigens war der frühere Ethikrat bezogen auf die Mehrheitsmeinung der Bevölkerung zu bioethischen Fragen das weitaus repräsentativer zusammen gesetzte Gremium.

Ethik nach Umfragelage kann aber kaum wünschenswert sein.

WOOPEN: Ich begegne mit dem Hinweis auf Mehrheitsverhältnisse ja auch nur dem früher oft erhobenen Vorwurf, der Ethikrat sei einseitig zusammengesetzt gewesen.

Die christlichen Kirchen sind hochrangig im Ethikrat vertreten. Was ist mit Juden und Muslimen?

WOOPEN: Im französischen Ethikrat haben sie Sitz und Stimme. Ich habe das in unseren gemeinsamen Sitzungen als sehr anregend empfunden. Aber die Besetzung des Ethikrats obliegt - auf gesetzlicher Grundlage - allein der Regierung und dem Bundestag.

Wie groß ist der Einfluss der Kirchen auf die ethischen Debatten - etwa um die Stammzellforschung?

WOOPEN: Ich halte ihn für sehr groß.

Nur hat sich der Bundestag diesem Einfluss entzogen.

WOOPEN: Wieso? Ohne das Votum der Kirchen hätten wir in Deutschland vielleicht gar keinen Stichtag zum Import von Stammzellen. Und die Strenge seines Ansatzes, dass von Deutschland kein Anreiz ausgehen soll, Embryonen im Ausland zu vernichten, beruht wesentlich auf der Argumentation der Kirchen.

Aber die katholische Kirche war strikt gegen eine Liberalisierung des Stammzellimportgesetzes.

WOOPEN: Sie sagen es: die katholische. Die EKD dagegen kann mit dem Mehrheitsbeschluss des Bundestages zur Verschiebung der Stichtagsregelung gut leben.

Finden Sie es charmant, dass sich die Kirchen in einer so wichtigen Frage uneins sind?

WOOPEN: Charmant ist vielleicht das falsche Wort. Ich würde sagen: Es belebt und bereichert die Debatte.

Die Briten sind insgesamt in bioethischen Fragen viel liberaler als wir Deutsche. Wie kommt das eigentlich?

WOOPEN: Es hat sicher mit einer ganz anderen rechtlichen und geistesgeschichtlichen Tradition zu tun. Aber auch mit der Vorstellung, dass menschliches Leben in den ersten 14 Tagen nach der Zeugung, das heißt bis zur Einnistung des Embryos in die Gebärmutter, anders zu behandeln und moralisch zu bewerten ist als danach. Das führt zu größeren Abwägungsspielräumen, so dass zum Beispiel die Chimären- und Hybridbildung - also hier die Verbindung von menschlichem mit tierischem Material - für vertretbar gehalten wird.

Halten Sie eine Chimärenbildung in Deutschland für zulässig?

WOOPEN: Das ist sehr differenziert zu betrachten und umstritten und es wird uns im Ethikrat in naher Zukunft beschäftigen. Ich persönlich habe noch keine abschließende Überzeugung dazu. Der Einwand jedenfalls, dass die „genetische Identität“ des Embryos schon in seinen frühesten Entwicklungsstufen das moralisch entscheidende Argument sei, ist schon hinsichtlich der naturwissenschaftlichen Grundlagen schwierig.

Was steht sonst noch auf Ihrem Arbeitsplan?

WOOPEN: Ganz nach oben gesetzt haben wir unter anderem die Themen Ressourcenverteilung im Gesundheitswesen, anonyme Geburt, kosmetische Chirurgie bei Minderjährigen, ethische Fragen im Zusammenhang mit Neurowissenschaften, Zukunft der Alten- und Behindertenhilfe, Fortpflanzungsmedizin.

Wie stehen Sie zu so genannten „Rettungskindern“, bei deren künstlicher Befruchtung darauf geachtet wird, dass sie später Zellspender für schwer kranke Geschwister sein können? Ist das nicht eine Instrumentalisierung menschlichen Lebens?

WOOPEN: Zuallererst wehre ich mich dagegen, die Problematik durch den plakativen Begriff „Designerbaby“ zu diffamieren, wie es zu oft geschieht. Wenn ich in einer Boutique stehe und von zehn Kleidern eines aussuche, habe ich auch noch lange kein „Designerkleid“. Das heißt übersetzt: Zunächst einmal haben die Eltern einen Kinderwunsch. Wenn dann von mehreren vorhandenen Embryonen derjenige ausgewählt wird, der nicht nur den Kinderwunsch der Eltern erfüllt, sondern auch als Zellspender fungieren kann - dann wird das spätere Kind zwar zum Teil instrumentalisiert, aber eben nicht ausschließlich und damit in einer ethisch unvertretbaren Form. Wir alle behandeln jeden Tag andere Menschen und uns selbst auch als Mittel für bestimmte Zwecke.

Wir reden aber über etwas, was in Deutschland verboten ist.

WOOPEN: Stimmt. Die Präimplantationsdiagnostik, die Voraussetzung wäre, ist bei uns nicht erlaubt. Ich hielte sie aber in bestimmten Fällen für ethisch vertretbar. Wenn es rechtens ist, ein ungeborenes Kind bis zur Geburt zu töten, weil es eine schwere Behinderung hat und die Mutter gesundheitlich gefährdet wäre, wenn sie es gebären und großziehen müsste - dann halte ich es für unverhältnismäßig, dies in einem sehr viel früheren Stadium der Embryonalentwicklung ausnahmslos zu verbieten.

Ist die Spätabtreibung kein Thema für den Ethikrat?

WOOPEN: Doch, aber die politische Diskussion dazu ist in einem Stadium, dass wir es nicht für sinnvoll halten, uns jetzt ganz aktuell in die Debatte einzuschalten.

Auch da: Was ist Ihre persönliche Ansicht?

WOOPEN: Ich denke, man sollte das Instrument des Strafrechts immer möglichst zurückhaltend einsetzen. Es braucht auch gar nicht immer Gesetzesänderungen, um etwas Wichtiges zu erreichen. Wenn sich zum Beispiel die „Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin“ dazu entschließen würde, ihre hochrangige Zertifizierung für die Pränataldiagnostik an die Kooperation mit einer psycho-sozialen Beratungseinrichtung zu binden, dann wäre damit schon sehr viel geholfen. Eine psycho-soziale Beratung nach Feststellung eines krankhaften Befundes beim Ungeborenen und der Überlegung über Fortsetzung oder Abbruch der Schwangerschaft sollte in jedem einzelnen Fall stattfinden -denn die Frauen und Paare profitieren nach allen wissenschaftlichen Erkenntnissen in vielen Hinsichten sehr davon.

Das Gespräch führten J. Frank, M. Hesse und M. Quoirin



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