Schriftgröße

Kommentar

Methode Radio Eriwan

Von Joachim Frank, 05.06.08, 21:35h, aktualisiert 19.06.08, 16:58h

Der Jugendrichter, der den jugendlichen Intensivtäter Erdinc S. mit einer bloßen "Schuldfeststellung" in die Freiheit entließ, und seine sieben Kölner Kollegen sprechen nach den empörten Reaktionen auf dieses Urteil von einer "Hetzkampagne" gegen die Justiz. Unser Kommentator nennt das eine "hermetische Logik".

Bild: Rakozy
Bild vergrößern
Joachim Frank
Bild: Rakozy
Bild verkleinern
Joachim Frank
Die Kölner Jugendrichter, spürbar betroffen von den heftigen Reaktionen auf den Ausgang des Prozesses gegen den Intensivtäter Erdinc S., gehen an die Öffentlichkeit. Das ist zu begrüßen, denn in einer erhitzten Debatte droht die simple Überlegung, „warum hat der Richter eigentlich so entschieden?“, leicht unterzugehen oder zur bloßen rhetorischen Frage zu werden, auf die gar keine Antwort gewünscht ist. Der jugendliche Täter, der im Karneval 2007 einen Familienvater so geschlagen hatte, dass er ins Koma fiel und sich von den Folgen nie mehr erholen wird, durfte das Gericht mit einer bloßen „Schuldfeststellung“ und bestimmten Verhaltensauflagen verlassen. Bestraft - im landläufigen Sinn des Wortes - wurde er nicht.

Spieß umgedreht

Statt dafür nun in der Öffentlichkeit um Verständnis zu werben, drehen Richter Hans-Werner Riehe und seine sieben Kollegen den Spieß um: Im Zentrum ihres offenen Schreiben steht - ausgesprochen und unausgesprochen - die Position, die Empörung über dieses Urteil sei von Gedankenlosigkeit, Rachegelüsten und dumpfem Populismus bestimmt und durch Kampagnen angestachelt. Wäre das so, dann reichten Populismus und Hetze bis hinein in höchste Kreise der (Kölner) Justiz. Denn auch dort löste das Prozessende Unmut aus. Die Staatsanwaltschaft hält es schlicht für falsch und ist in Berufung gegangen.

Hermetische Logik

In ihrer Stellungnahme offenbaren die Richter eine im Kern hermetische Logik: Widerspruch, ob intellektuell unterfüttert oder emotional vorgetragen, beruht letztlich auf unlauteren oder gar verwerflichen Motiven. Gerade diese Form der herabsetzenden Unterstellung ist es, die befremdet, ja verärgert.

Im Umgang mit den Reaktionen folgt die Argumentation der Jugendrichter jedenfalls der Radio-Eriwan-Methode: „Im Prinzip“ ist „sachliche Kritik“ an ihren Urteilen erlaubt. Aber konkret verwahren sie sich dagegen und bügeln Einwände brüsk ab. Die Formel „Opferschutz vor Täterschutz“ etwa sei im Jugendstrafrecht „nicht sachdienlich“ und diene für den Angriff auf „wohlbegründete Rechte des Täters“. Mit einer solchen apodiktischen Haltung wird sich eine offene Gesellschaft nicht einmal dann abfinden, wenn die „aus guten Gründen unabhängige rechtsprechende Gewalt“ sie einnimmt.

So verstärken die Richter - hoffentlich unfreiwillig - den unerfreulichen Eindruck eines Grabens zwischen sich und dem Volk, in dessen Namen sie urteilen.

joachim.frank@ksta.de



Den Kölner Stadt-Anzeiger im Abonnement erhalten JETZT BESTELLEN!
4 Wochen Kölner Stadt-Anzeiger zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%.

Anzeige


Hintergrund


Der satirische Wochenrückblick


Kölner Stadt-Anzeiger auf dem iPad


Bildergalerien


Kolumne


Kolumne


Kolumne


Kolumne


Kolumne


Die andere Meinung


Dienste