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Fall Erdinc S.

Richter sprechen von Hetzkampagne

Von Tim Stinauer, 05.06.08, 21:35h, aktualisiert 19.06.08, 16:59h

Die Berichterstattung der Medien nach dem Urteil gegen Intensivtäter Erdinc S. ist von Kölner Jugendrichtern scharf kritisiert worden. Die Juristen gaben eine Erklärung ab, in der sie Respekt vor ihren Entscheidungen einfordern.

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Erdinc S. verlässt nach dem Urteil das Gericht.
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Erdinc S. verlässt nach dem Urteil das Gericht.
Köln -

Kölner Jugendrichter haben die Berichterstattung im Fall des „Koma-Schlägers“ Erdinc S. scharf kritisiert. Mit einer ungewöhnlichen Maßnahme reagierten sie am Donnerstag auf die Medienberichte der vergangenen Tage und gaben eine zweiseitige Erklärung ab, unterschrieben von sieben am Amtsgericht tätigen Jugendrichtern und einer Jugendrichterin. Von einer „Hetzkampagne“ ist in dem Schreiben unter anderem die Rede.

Jugendrichter Hans-Werner Riehe, der das von vielen als zu milde empfundene Urteil gegen den 18-jährigen S. gesprochen hatte, sei massiv beleidigt und bedroht worden, nachdem sein Name in den Medien genannt worden sei und Zeitungen ein Bild des Juristen abgedruckt hatten, schreiben die Richter. „Wir unterstellen nicht, dass die Begehung von Straftaten zum Nachteil unseres Kollegen Ziel dieser Art von Berichterstattung ist, sehen uns aber außerstande, die hierfür Verantwortlichen aus ihrer Verantwortung für die Folgen zu entlassen.“ Der jetzt im Fokus stehende Richter hat die Stellungnahme mitunterzeichnet. Im Prozess gegen Erdinc S. hatte er zwar die Schuld des 18-Jährigen festgestellt, aber von einer Jugend- oder Bewährungsstrafe oder der Verhängung von Sozialstunden abgesehen. Erdinc S., der an Weiberfastnacht 2007 einen Familienvater bewusstlos geschlagen hatte, muss stattdessen ein Anti-Aggressionstraining absolvieren und bekam einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Jugendstrafe gefordert und Berufung eingelegt.

In ihrem Schreiben betonen die Richter, es sei für sie „selbstverständlich“, sich mit ihren Entscheidungen der öffentlichen Kritik zu stellen. Presse und Öffentlichkeit dürften sachlich kritisieren, heißt es. „Mitentscheiden können und dürfen sie nicht.“ Dies gelte auch für mitunter „allzu redselige“ Vertreter der Exekutive und Legislative, also etwa Politiker und Polizisten. Niemand habe das Recht, einem Richter sachfremde Motive zu unterstellen, ohne dies zu belegen. Die Art der Berichterstattung, so schreiben die Jugendrichter weiter, begründe nicht nur den Verdacht, „dass die Autoren keine wirkliche Kenntnis der Materie haben, über die sie berichten, sondern auch die Annahme, dass man Fakten bewusst ignoriert, also verändert, wenn sie nicht in die vorgezeichnete Linie passen“. Von „manipulativ eingesetzten Halbwahrheiten“ ist in dem Schreiben die Rede. Es entstehe der Eindruck, dass „populistischen Vorgaben Genüge getan“ werden solle.

Von Medien, Politik und Gesellschaft erwarten die acht Richter, „dass sie respektieren“, dass gerichtliche Entscheidungen, die im Jugendstrafrecht am Erziehungsgedanken auszurichten seien, immer eine Einzelfallentscheidung seien. Sie erfolgten nach „vernunftsbezogenen Kriterien“. Ein „menschliches Strafrecht“ wirke nicht nur Straftaten entgegen und schütze die Opfer, sondern es beinhalte ebenso den Gedanken, dass auch der Täter ein Mensch sei, „der nicht kriminell geboren wurde“, sondern durch verschuldete wie auch unverschuldete Umstände zum Täter geworden sei. Die Formel „einmal Täter, immer Täter“ gelte nicht. Intensivtäter zu sein sei für sich genommen kein Grund für die Verhängung von Untersuchungshaft oder einer „einem archaischen Rachebedürfnis genügenden intensiven Bestrafung“.

Gerade im Jugendstrafrecht gelte, so die Richter, „dass Opfer am besten durch Reintegration des Täters in die Gesellschaft geschützt“ würden. Die acht Juristen beklagen den „gedankenlosen Ruf nach möglichst langem Wegsperren“ und dem verbreiteten „Nicht-über-den-Tag-Hinausdenken“. Es müsse immer die Frage gestellt werden, was nach der Inhaftierung komme. Dass Reintegration „im Sinne eines Nicht-mehr-straffällig-Werdens“ auch bei so genannten Intensivtätern möglich sei, zeige der Erfolg des Kölner Intensivtäterprojekts. An diesem Projekt sind unter anderem Polizei, Staatsanwaltschaft und Richterschaft beteiligt.



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