Erstellt 11.06.08, 22:40h
HANS MATHIAS KEPPLINGER: Die ganze Diskussion läuft völlig falsch. Es geht um die Frage, wie wir Pressefreiheit begründen. Das Bundesverfassungsgericht hat zu Beginn der 60er Jahre geurteilt, dass eben nicht jeder Rundfunk machen darf. Die Frequenzen waren damals begrenzt, und wegen der enormen Produktionskosten bestand die Gefahr, dass nur reiche Investoren so etwas unternehmen und hier jemand ein massensuggestives Medium aufziehen könnte. Mit dem Internet sind diese Befürchtungen hinfällig. Alles, was das Gericht damals vermisst hat, ist realisiert. Es ist fast kostenlos möglich, online zu publizieren, und es gibt unbegrenzt Platz.
Es gibt also keinen Grund, Öffentlich-Rechtliche mit dem Auftrag zu versehen, spezielle Inhalte für das Netz zu produzieren?KEPPLINGER: Es besteht kein Zweifel daran, dass die Öffentlich-Rechtlichen im Internet wertvolle Angebote verbreiten, aber die Begründungen für die Sonderrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks treffen auf das Internet nicht zu. Es gibt somit keine Rechts- und keine Sachgrundlage mehr, ihnen im Netz weitere Aufträge zu geben. Unser Grundgesetz formuliert in Artikel 5 eine individuelle Pressefreiheit. Es heißt: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. . . Da die Sachzwänge im Internet wegfallen, ist es eine Beschneidung der individualrechtlichen Freiheit der Presse, wenn hier Institutionen wie ARD und ZDF gefördert würden. Es gibt keinen Grund, Gebühren zu nehmen mit dem Argument, die Pressefreiheit zu verwirklichen. Sie ist an dieser Stelle verwirklicht.
Also beschneiden die Politiker, die sich für ARD und ZDF ins Zeug legen, diese Freiheit?KEPPLINGER: Es ist ein Misstrauen in die individualrechtliche Pressefreiheit. Die meisten in der Politik erkennen das Problem aber nicht in seiner ganzen Schärfe - nämlich den Punkt, dass es hier um dieses Grundrecht geht. So werden Unternehmen wie Verlage geschädigt, die auf der individualrechtliche Grundlage der Pressefreiheit aufbauen. Ich unterstelle aber niemandem einen bösen Willen.
Das Gespräch führte Jan-Philipp Hein
| JETZT BESTELLEN! 4 Wochen Kölner Stadt-Anzeiger zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%. |
|
Anzeige