Von Christiane Woopen, 18.06.08, 21:46h, aktualisiert 23.07.08, 12:45h
Macht Sie dieser Gedanke traurig oder wütend? Viele von uns wollen sich darauf verlassen können, dass ihr Letzter Wille etwas gilt. Es ist ihnen nicht egal, wie mit dem umgegangen wird, was im Leben wirklich wichtig und wertvoll war. Das ist eine Frage der Achtung unserer Persönlichkeit und Wertvorstellungen. Für Testamente gibt es dazu klare gesetzliche Regeln, nicht aber für die „Patientenverfügungen“, früher auch „Patiententestamente“ genannt. Sie legen fest, welche medizinischen Maßnahmen jemand bei bestimmten Krankheiten wünscht oder ablehnt - und dies vorab für eine Situation, in der der Patient sich selbst nicht mehr äußern kann. Zumeist geht es darum, lebenserhaltende Maßnahmen zu unterlassen, wenn das Bewusstsein dauerhaft getrübt oder gar aufgehoben ist. Da geht es also nicht um einen Ring, sondern um Leben und Tod. Es geht nicht um etwas uns Äußerliches, sondern um uns selbst.
Sollte man solche „Vorausverfügungen“ angesichts ihrer Tragweite erst gar nicht zulassen, wie manche mit Blick auf die anstehende gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen fordern?
Einige wollen sie nur gelten lassen, wenn der selbst nicht mehr einwilligungsfähige Patient an einer so schweren Krankheit leidet, dass er trotz medizinischer Behandlung ohnehin bald sterben würde. Das würde für alle anderen Patienten bedeuten, dass sie - beispielsweise im Wachkoma - zwangsweise und gegen ihren erklärten Willen weiterbehandelt würden, ungeachtet dessen, dass das gegen ihre höchstpersönlichen Vorstellungen von einem sinnvollen Leben verstößt.
Aus ethischer Perspektive glaube ich, dass eine solche „Verpflichtung zum Leben“ nicht zu rechtfertigen ist, auch wenn die - erklärtermaßen abgelehnten - medizinischen Maßnahmen in noch so guter und fürsorglicher Absicht geschehen.
Eine Regelung tut NotDennoch ist Vorsicht im Umgang mit Patientenverfügungen geboten. Wir wissen nicht genau, ob komatöse Menschen vielleicht doch etwas empfinden, ohne dies ausdrücken zu können. Die Formulierungen können zweifeln lassen, ob sie tatsächlich die Situation treffen, in der sich der Patient aktuell befindet. Die Verfügung wurde vielleicht vor langer Zeit geschrieben, und man fragt sich, ob sie überhaupt noch gelten soll. Zudem kann unklar sein, ob jemand sich über ihre Bedeutung und Folgen im Klaren war oder nur flugs einen der mehr als 180 angebotenen Vordrucke unterschrieben hat.
All diesen berechtigten Einwänden aber lässt sich anders begegnen als mit der Missachtung vorausverfügender Selbstbestimmung in existenziellen Belangen. Zum Beispiel könnte man eine ärztliche Beratung zur Voraussetzung dafür machen, dass eine Patientenverfügung als verbindlich gilt. Außerdem könnte man das Dokument um eine Vollmacht ergänzen für eine Vertrauensperson des Patienten, die dessen Wertvorstellungen zu verdeutlichen weiß.
Wir brauchen eine Regelung, die auf der einen Seite Ärzten und Pflegekräften rechtliche Sicherheit gibt, inwieweit sie eine Patientenverfügung umsetzen können und müssen, und die auf der anderen Seite uns allen die Sicherheit gibt, dass unsere Vorstellungen von einem guten Sterben als Teil eines gelingenden Lebens ernst genommen werden.
Patientenverfügungen unter:
Publikationen
www.ekd.de/download/patientenverfuegung_formular.pdf
Unsere Autorin, geb. 1962, ist stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Ethikrats. Die Medizinerin und Ethikerin ist Privatdozentin an der Universität zu Köln.
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