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Prozess in Köln

Arbeitsloser würgt Arge-Mitarbeiterin

Von Harriet Drack, 19.06.08, 14:09h, aktualisiert 20.06.08, 11:56h

Weil ein Hartz-IV-Empfänger die ihm zustehenden Zahlungen nicht bekam, ging er auf eine Kölner Arge-Sachbearbeiterin los und würgte sie. Nun steht er wegen versuchten Mordes vor Gericht. Der Angeklagte schildert den Übergriff als Verzweiflungstat.

Bürgeramt Köln Arge
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Schauplatz der Attacke: das Bürgeramt in Mülheim, wo auch die Arge sitzt. (Bild: Christ)
Bürgeramt Köln Arge
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Schauplatz der Attacke: das Bürgeramt in Mülheim, wo auch die Arge sitzt. (Bild: Christ)
Mülheim - - War Schikane der Grund, der einen 54-jährigen psychisch kranken Mann im April vergangenen Jahres beinah zum Mörder werden ließ? Die Frage drängt sich nicht nur der Verteidigung auf im Prozess gegen Josef G., der als Harz-IV-Empfänger offensichtlich jahrelang vergeblich auf die ihm zustehende Unterstützung gepocht hatte. Der seit zwölf Jahren arbeitslose Mann hatte damals auf dem Bezirksamt in Mülheim seine zuständige Arge-Sachbearbeiterin mit den Worten gewürgt: „Jetzt sind Sie dran, jetzt bring ich Sie um.“

Wegen versuchten Mordes sitzt er nun auf der Anklagebank. Das Gefühl der Verzweiflung und Ausweglosigkeit sieht man dem unter Betreuung stehenden Angeklagten auch jetzt noch an, wenn er unbeholfen und von Scham gezeichnet die Hintergründe des Geschehens schildert. Immer wieder habe er die von der Sachbearbeiterin eingeforderten Unterlagen aufs Neue einreichen müssen, weil die Dokumente anscheinend auf dem Dienstweg verloren gingen.

In seiner Furcht, wegen der ausstehenden Zahlungen ohne Strom dazustehen, habe er vorausschauend oft abends mit der Taschenlampe in der Wohnung gesessen, schildert er seine damaligen Bemühungen, die Stromkosten so gering wie möglich zu halten. Als eine GEW-Mitteilung ihm nach der Jahresabrechnung gar eine Gutschrift auswies, hatte die Arge die Überweisung für die monatlichen Strom-Abschlagszahlungen sofort eingestellt, dann aber vergessen, erneut zu zahlen, als das Guthaben aufgebraucht war. Als Josef G. dies zu Recht reklamierte, war gleichwohl nichts geschehen. Stattdessen erhielt er von der GEW Mahngebühren aufgebrummt. „Ich hatte dermaßen Existenzängste und Alpträume, ich war am Ende mit meiner Kraft“ schildert G. den jahrelangen Kampf mit der Behörde, der im April vergangenen Jahres in der Gewaltattacke gipfelte, an die er „konkret keine Erinnerung hat“. Vielmehr habe er sich am Tattag umbringen wollen, wie schon vier Monate zuvor. Dass er stattdessen das Leben eines anderen bedrohte, kann ist ihm bis heute selbst ein Rätsel.

Dass es Probleme mit den Zahlungsanweisungen gab, räumte die Sachbearbeiterin im Zeugenstand unumwunden ein. „Es war nicht nur ein Angriff auf mein Leben, es war auch ein Angriff auf das ganze System der Arge“, interpretierte die Beamtin das Geschehen. Immerhin habe die Arge damals gerade erst zwei Jahre existiert, „bis sich das alles einspielt, sind doch immer Fehler möglich“, versuchte sie die offensichtlichen Schwierigkeiten, die es im Fall G. gab, vom Tisch zu wischen.

Nach Überzeugung der Verteidigung ist lediglich eine Verurteilung wegen Körperverletzung möglich, „weil es zu keinem Zeitpunkt einen Tötungsvorsatz gab“. Das Urteil soll am Freitag verkündet werden.



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