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Fall Erdinc S.

Die Grenzen des Jugendstrafrechts

Erstellt 19.06.08, 23:20h, aktualisiert 20.06.08, 10:26h

Das allseits als milde bewertete Urteil gegen den Intensivtäter Erdinc S. hat hohe Wellen geschlagen. Die Kölner Justiz musste sich teils harscher Kritik erwehren. Der Kriminologe Jens Weidner hält den Warnschussarrest für hilfreich.

Fall Erdinc S.
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Der Fall Erdinc S. schlug hohe Wellen. (Bild. ddp)
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Der Fall Erdinc S. schlug hohe Wellen. (Bild. ddp)

KÖLNER STADT-ANZEIGER: Herr Weidner, ist das Jugendstrafrecht zu milde?

JENS WEIDNER: Das Jugendstrafrecht kennt Dutzende von Sanktionen. Sie müssen sich das vorstellen wie einen Trichter: Für den Täter wird es von Straftat zu Straftat immer enger. Die „Schuldfeststellung unter Vorbehalt“ wie im Fall Erdinc S. ist schon eine relativ scharfe Sanktion. Sie setzt den Täter massiv unter Druck, sich künftig korrekt zu verhalten: Noch ein kleiner Fehltritt - und du bist im Gefängnis.

Aber bis dahin hat sich der Staat als scheinbar unendlich geduldig und langmütig gezeigt. Fruchtet das?

WEIDNER: International werden wir um dieses System beneidet. Nur der Bevölkerung ist kaum zu vermitteln, dass der Täter am Prozessende lächelnd aus dem Gericht läuft. Und natürlich denkt auch ein pubertierender Jugendlicher in seiner Naivität, „Ich bin frei, mir ist ja gar nichts passiert“ - bis ihm sein Anwalt erklärt, „Das nächste Mal gibt's Knast“. Die meisten kapieren das - und kriegen die Kurve. Nur lesen Sie

von denen selten. Jedenfalls kann man sich als Jugendlicher in Deutschland sehr lang sehr viel zuschulden kommen lassen, ehe der Rechtsstaat mit voller Härte reagiert. Aber wenn es so weit ist, dann gibt es kein Pardon mehr.

Nur haben davon weder die vorigen Opfer etwas noch das jeweils letzte in der Kette. Im Gegenteil: Es ist ja nur zum Opfer geworden, weil der Staat vorher eben nicht „mit voller Härte reagiert“ hat.

WEIDNER: Ich gebe zu, solche Urteile wie gegen

Erdinc S. sind für die Opfer total irritierend. Die Frage, „Wie fühlt sich das Opfer damit?“, ist moralisch völlig berechtigt, aber keine, die ein Richter beantworten darf. Andererseits sind die meisten Opfer schwerer Straftaten nicht auf Rache aus. Sie wollen nur, dass der Täter keinem anderen mehr das Gleiche antut. Das heißt aber, wenn es dem Jugendstrafrecht gelingt, den Rückfall des Täters zu verhindern, ist das auch im Sinne des Opfers.

Mit dem Risiko, dass der Täter erneut zuschlägt. Und dann gibt es noch ein Opfer.

WEIDNER: Genau in diesem Spannungsfeld bewegen sich Jugendrichter.

Was halten Sie vom Warnschussarrest?

WEIDNER: Er wäre eine weitere Möglichkeit auf der Palette der Sanktionen. Ich hielte das für gut, weiß aber, wie umstritten das Ganze ist. Nicht zuletzt weil die Rückfallquote bei 70 Prozent liegt. Das heißt aber umgekehrt: 30 Prozent der Intensivtäter erreichen wir damit.

Nicht so das Gelbe vom Ei.

WEIDNER: Das Gelbe vom Ei gibt es ohnehin nicht, speziell nicht im Umgang mit den - wenigen - extremen Intensivtätern. Natürlich, man kann sie einsperren und versuchen, sie in der Haft zu bessern. Nur liegen die Rückfallquoten dort bei 70 bis 80 Prozent und damit doppelt so hoch wie bei den Maßnahmen gegen Erdinc S. Das heißt: Empirisch arbeiten die Richter korrekt im Sinne potenzieller Opfer, aber ihr Urteil ist dem Bürger kaum zu vermitteln.

Ein unvermeidliches Dilemma?

WEIDNER: Ja, zumal wenn das Opfer lebenslang an den Folgen der Tat trägt. Interessant wäre zu schauen, was in drei Jahren aus Erdinc S. geworden ist. Er lebt jetzt in Freiheit - mit geborgter Zeit.

Das Gespräch führte Joachim Frank



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