Erstellt 20.06.08, 10:30h, aktualisiert 20.06.08, 15:27h
Der Tat vorausgegangen war ein monatelanger offensichtlich schikanöse Vorgehensweise der Sachbearbeiterin, die dem Langzeitarbeitslosen, der noch dazu psychisch krank war, zu Unrecht die finanzielle Unterstützung verwehrte. "Es gab zahlreiche Versäumnisse und Fehler auf Seiten der Arge", hielt der Staatsanwalt in seinem Plädoyer fest.
Den Mordvorwurf ließ er fallen, weil das Mordmerkmal der Heimtücke "nicht nachzuweisen ist". Eine psychiatrische Gutachterin hatte ausgesagt, der Angeklagte habe sich bei der Tat in einem emotionalen Ausnahmezustand befunden. Daher sei er gar nicht in der Lage gewesen, die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers zu erkennen. Dies sei allerdings Voraussetzung für die Annahme eines heimtückischen Vorgehens - der Voraussetzung für einen Mordvorwurf.(HD)
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