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Gericht

Milde Strafe

Erstellt 20.06.08, 10:30h, aktualisiert 20.06.08, 15:27h

Vom ursprüglichen Mordvorwurf abgerückt: Im Prozess um einen Mordanschlag auf eine Arge-Mitarbeiterin fordert der Staatsanwalt am Freitag dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchten Totschlags.

Innenstadt - - Ein 54-ähriger Mann, der sich einer einer Arge-Mitarbeiterin derart schikaniert fühlte, dass er die Frau in ihrem Büro umbringen wollte, ist am Freitag vor dem Landgericht zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Ursprünglich hatte sich der Mann sogar wegen versuchten Mordes verantworten müssen. Verurteilt wurde er wegen versuchten Totschlags,weil nach Überzeugung des Gerichts das Mordmerkmal der Heimtücke nicht nachzuweisen war. Der Angeklagte hatte im April 2007 die Arge-Mitarbeiterin in ihrem Büro versucht zu erwürgen.

Der Tat vorausgegangen war ein monatelanger offensichtlich schikanöse Vorgehensweise der Sachbearbeiterin, die dem Langzeitarbeitslosen, der noch dazu psychisch krank war, zu Unrecht die finanzielle Unterstützung verwehrte. "Es gab zahlreiche Versäumnisse und Fehler auf Seiten der Arge", hielt der Staatsanwalt in seinem Plädoyer fest.

Den Mordvorwurf ließ er fallen, weil das Mordmerkmal der Heimtücke "nicht nachzuweisen ist". Eine psychiatrische Gutachterin hatte ausgesagt, der Angeklagte habe sich bei der Tat in einem emotionalen Ausnahmezustand befunden. Daher sei er gar nicht in der Lage gewesen, die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers zu erkennen. Dies sei allerdings Voraussetzung für die Annahme eines heimtückischen Vorgehens - der Voraussetzung für einen Mordvorwurf.(HD)



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