Von Jan-Philipp Hein und Sabine Pamperrien, 23.06.08, 22:17h, aktualisiert 23.06.08, 22:19h
Selten sind sich „Focus“ und „Spiegel“, „FAZ“ und „taz“ einig. Doch beim ARD-Feature „Quoten, Klicks und Kohle“ war ihr Urteil einhellig. Die Reportage des SWR-Chefreporters Thomas Leif wurde kompromisslos verrissen wegen Einseitigkeit und bewusster Verzerrung. Kaum zufällig zum Beginn der Verhandlungen über den neuen Rundfunkstaatsvertrag, der die Online-Rechte von ARD und ZDF festschreiben soll, erklärte der 45-Minuten-Film, die Privaten produzierten Schund, die öffentlich-rechtlichen Sender Qualität. Und dieser Qualität wollten die Verleger mit einer Kampagne gegen die Öffentlich-Rechtlichen nun an den Kragen.
Grundregelverstoß
Die für die Kontrolle des privaten Rundfunks zuständige Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz (LMK) wurde vom SWR-Reporter Leif - im Gespräch mit dem ehemaligen Sat-1-Geschäftsführer Roger Schawinski - als unfähig und politisch willfährig dargestellt. Um diesen Vorwürfen sachlich zu begegnen, gab die LMK bei Horst Müller, Professor für Redaktionspraxis an der Hochschule Mittweida / Sachsen ein Gutachten in Auftrag. Auf 50 Seiten weist Müller nun dem SWR-Reporter - auf der Basis der Rundfunkrichtlinien, des Pressekodex und der SWR-Regeln für seriösen Journalismus - Verstöße gegen die journalistischen Grundregeln nach.
Die Versammlung der LMK ist das Pendant zum öffentlich-rechtlichen Rundfunkrat. Während der Rundfunkrat ein Gremium der Selbstkontrolle der Sender ist, wurden für die privaten Sender staatliche Kontrollstrukturen geschaffen. Müllers Gutachten bildet nach Auskunft des Pressesprechers der LMK, Joachim Kind, die Diskussionsgrundlage für die eigenen Kontrollmaßstäbe. Durchgespielt wurde, ob auf Basis des eigenen Regelwerks der Beitrag gerügt worden wäre, wenn ein Privater ihn gebracht hätte. Kurios ist nur: Das LMK-Gutachten steht diametral der Einschätzung des SWR-Rundfunkrates entgegen. Der hatte Leifs Film am vergangenen Freitag als ein „eindrucksvolles Beispiel des Autoren- bzw. Presenterjournalismus“ gelobt. Gleiche Maßstäbe - aber völlig unterschiedliche Ergebnisse.
Nun könnte ausgerechnet Leifs Film Wasser auf die Mühlen derer geben, die schon lange ein gemeinsames Aufsichtsgremium über den privaten und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fordern. Bei der gestrigen Sitzung der LMK konnten sich zwar die nicht durchsetzen, die per Resolution eine gemeinsame Aufsicht fordern. Doch wurde nachdrücklich die Einhaltung gemeinsamer Standards angemahnt, die durch die Behandlung von „Quoten, Klicks und Kohle“ nachweislich verletzt seien.
Andere Bundesländer verfolgen indes die Forderung einer gemeinsamen Aufsicht weiter. So erklärte der Sprecher der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM), Wolfgang Flieger: „Wir halten es für sinnvoll, dass gemeinsames Recht einer gemeinsamen Aufsicht unterliegt.“ Peter Widlok, Sprecher der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) erklärte: „Wir können unsere Funktionen auch für ARD und ZDF wahrnehmen.“ Man habe im Haus das Handwerkszeug, um Programmverstöße feststellen zu können. Widlok kritisiert das Modell Rundfunkrat grundsätzlich: „Bei solchen In-House-Gremien besteht immer der Verdacht, dass das Unternehmensinteresse mehr wiegt, als Verstöße vorurteilsfrei zu benennen.“
| JETZT BESTELLEN! 4 Wochen Kölner Stadt-Anzeiger zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%. |
|
Anzeige