Erstellt 24.06.08, 23:01h, aktualisiert 28.08.08, 18:53h
JÜRGEN MANNEBECK, SPRECHER DES AMTSGERICHTS KÖLN: Die heftige Kritik hat mich nicht überrascht, im Gegenteil: Ich habe damit gerechnet. Allein der Begriff „Koma-Schläger“ ist ja schon eine Vorverurteilung: Die Leute denken, der Täter habe sich vorgenommen, den Mann ins Koma zu prügeln. Mir ist aber ebenso klar, dass das Jugendstrafrecht einer breiten Öffentlichkeit unbekannt ist.
MICHAEL WALTER, KRIMINOLOGE, UNI KÖLN: Es ging bei der Urteilsfindung um die Frage, ob bei Erdinc S. schädliche Neigungen vorliegen, also um eine Prognose, ob er mittelfristig wieder kriminell wird. Das konnte nicht sicher geklärt werden, und für diesen Fall sieht das Jugendstrafrecht vor, noch keine Sanktion festzulegen, sondern eine Schuldfeststellung zu treffen und das Verfahren auszusetzen. Zu beobachten, was in der Zukunft passiert. Man darf auch nicht vergessen, dass der Betreffende wegen dieser Tat bereits mehrere Monate in Untersuchungshaft saß.
TINO SEESKO, SPRECHER DER STAATSANWALTSCHAFT KÖLN: Aus unserer Sicht hätten die schädlichen Neigungen bei Erdinc S. bejaht werden müssen. Wir halten das Urteil für nicht angemessen, um erzieherisch effektiv auf den Jugendlichen einzuwirken. Es geht uns nicht darum, dass Straftäter weggesperrt werden. Aber bei manchen wäre ein früherer Schuss vor den Bug nötig. Die Jugendstrafe ist die Ultima Ratio. Aber dann muss man auch den Mut haben, sie mal zu verhängen.
Was sind denn die Bedürfnisse eines Opfers?
GOTTFRIED FISCHER, KLINISCHER PSYCHOLOGE: Opfer wollen keine Rache, sie wollen die Gerechtigkeit wiederhergestellt sehen. Und da ist es ungünstig, wenn der Angeklagte es ablehnt, sich beim Opfer zu entschuldigen, weil es gegen seine Ehre geht. Was ist das für ein Ehrgefühl, das es jemandem verbietet, sich zu entschuldigen?
MANNEBECK: Ein guter Verteidiger bringt seinem Mandanten immer bei, sich möglichst schnell zu entschuldigen. Aber diese Entschuldigungen sind oft windelweich. Dann doch lieber gar keine.
Was sind die Prinzipien des Jugendstrafrechts?
WALTER: Es geht darum zu verhindern, dass der Jugendliche nicht erneut auffällig wird und dass er sich in die Gesellschaft eingliedert. Wenn man die jungen Leute bis etwa Mitte 20 über die Runden bringt, sind sie eher sozial integriert, als wenn man sie aus ihrer Ausbildung herausreißt und schnell inhaftiert.
Also sollte man die Jugendhaft konsequenterweise ganz abschaffen?
WALTER: Nein, so einfach ist die Welt auch wieder nicht. Tatsache ist, dass im Gefängnis durch die Zusammenballung von jungen Männern bei gleichzeitiger Reizarmut Gewalt entsteht. Aber wir leben in einer schwierigen Welt. Für viele Fälle weiß ich auch nichts Besseres als das Gefängnis.
Nach dem Urteil gegen Erdinc S. warfen die Kölner Jugendrichter der Presse in einer gemeinsamen Erklärung eine „Hetzkampagne“ vor. Jetzt sind wieder die Medien schuld. Hat nicht vielmehr die Justiz ein Vermittlungsproblem?
WALTER: Man muss den Menschen den Zusammenhang deutlich ma chen. Wenn die Überlegungen des Gerichts nicht vermittelt werden, ist es klar, dass ein Volksaufstand ent steht.
MANNEBECK: Nach dem Urteil habe ich den Sachverhalt genau erklärt. Aber irgendwann wird in der Berichterstattung aus der Schuldfeststellung ein Freispruch, und dann kann ich nichts mehr machen. Ich habe ja Verständnis für jeden, der das nicht versteht. Die rechtlichen Bestimmungen sind sehr kompliziert. Nur, wenn die Anschauungen der Gesellschaft zu sehr divergieren von unserem Jugendstrafrecht, dann muss die Politik irgendwann entscheiden: Das machen wir jetzt anders. Aber bis dahin haben wir das Gesetz zu beachten.
SEESKO: Der Fall Erdinc S. zeigt das Dilemma im Jugendstrafrecht. Verfahren gegen Jugendliche sind nicht öffentlich. Um ein Urteil gegen einen Täter wirksam zu kommunizieren, muss man manchmal ausführen, mit welchem Menschen man es hier zu tun hat. Das können und dürfen wir aber im Jugendstrafrecht nicht.
Denken Richter zu sehr an die Täter?
FISCHER: Diese Behauptung ginge zu weit. Aber unser Strafrecht reduziert die Opfer primär auf ihre Rolle als Zeuge.
MANNEBECK: Unser Strafrecht ist täterzentriert, der Angeklagte steht im Mittelpunkt. Aber dennoch: Es ist doch nicht so, dass wir Richter immer nur den armen Angeklagten sehen. Viele Leute haben den Eindruck: Jetzt lassen die den schon wieder laufen! Im Fall Erdinc S. war der Richter tief beeindruckt von dem Opfer, er leidet auch mit ihm.
FISCHER: Inzwischen wird der Opferschutz zwar als Modeerscheinung dargestellt, aber tatsächlich sind wir in diesem Bereich noch weit zurück. Videovernehmungen zum Beispiel, die Opfer schonen sollen, werden in der Praxis nur selten umgesetzt, weil sie technisch kompliziert sind.
Was muss ein Jugendlicher denn anstellen, bis er mal hundert Sozialstunden aufgebrummt bekommt?
MANNEBECK: Vieles erscheint immer so einfach, das ist es aber nicht. Man hört ja oft: Der kann doch im Altersheim helfen oder den Park fegen. Aber möchten sie, dass „so einer“ Ihnen hilft, wenn Sie alt sind? Und wenn ich ihn im Park arbeiten lasse, nehme ich einem anderen womöglich den Arbeitsplatz weg. Es wäre toll, wenn man die Tatvorwürfe einfach in den Computer eingeben könnte, und heraus käme das Urteil. Aber so einfach ist das nicht. Im Jugendstrafrecht müssen wir Prognosen stellen. Und das ist ein schmaler Grat. Da kann man leider durchaus auch mal falsch liegen.
Das Gespräch führte
Joachim Frank
Aufgezeichnet von
Tim Stinauer
Danke für den qualifizierten Beitrag!
29.08.2008 | 13.05 Uhr | Kalki Cool
Er zeugt nicht davon, dass sie sich mit der Sache oder der Materie auseinandergesetzt haben! Deshalb meine Hausaufgabe für sie über's…
Unbegreiflich
28.08.2008 | 17.06 Uhr | HaJoWolf
"..Das (ob schädliche Neigungen vorliegen) konnte nicht sicher geklärt werden, und für diesen Fall sieht das Jugendstrafrecht vor, noch keine…
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