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Neuer Erfassungs-Chip

Elena spaltet die Datenschützer

Von Markus Decker, 25.06.08, 22:31h

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Einführung eines „elektronischen Entgeltnachweises“ für alle Arbeitnehmer beschlossen. Datenschützer warnen vor einem Missbrauch. Doch was bedeutet „Elena“ konkret? Drei Fragen und Antworten.

Speicher-Chip für Arbeitslose
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Wer künftig Arbeitslosengeld I beantragt, muss einen Chip mitbringen, der den Zugang zu relevanten Daten ermöglicht. (Bild: dpa)
Speicher-Chip für Arbeitslose
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Wer künftig Arbeitslosengeld I beantragt, muss einen Chip mitbringen, der den Zugang zu relevanten Daten ermöglicht. (Bild: dpa)

Berlin - Ab 2012 sollen Arbeitgeber das Einkommen ihrer Beschäftigten an einen zentralen Rechner weiterleiten. Arbeitnehmer erhalten eine digitale Signatur, die auf einer Chip-Karte wie zum Beispiel dem elektronischen Personalausweis, der Bankkarte oder der Gesundheitskarte hinterlegt wird. Wollen Arbeitnehmer bei einer Behörde - meist ist dies die Bundesagentur für Arbeit - eine Sozialleistung beantragen, müssen sie den Chip mitbringen. Die Mitarbeiter der Behörde können sich mithilfe des Chips Zugang zu den auf dem Rechner enthaltenen Daten verschaffen und daran ablesen, ob der Antragsteller einen Anspruch auf Kindergeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld hat.

1.Warum wird „Elena“ eingeführt?

Ziel sind Bürokratieabbau und Kostensenkung. Bislang drucken die etwa 2,8 Millionen Arbeitgeber in Deutschland jährlich rund 60 Millionen Einkommensbescheinigungen aus. Damit beantragen die Arbeitnehmer Sozialleistungen - sofern sie welche benötigen. Die Daten müssen in den Behörden per Hand in Computer eingegeben werden. Das ist umständlich, kostet Zeit und Geld und wird durch die automatische Übermittlung an den Zentralrechner überflüssig. Die Arbeitgeber sparen 25 Millionen Euro im Jahr. Die Bürger profitieren von „Elena“, weil Anträge schneller und fehlerfrei bearbeitet werden sollen.

2.Was muss der Bürger tun?

Er muss die elektronische Datenabfrage mit Hilfe des Chips erlauben. Verweigert er dies, bekommt er keine Sozialleistungen mehr.

3. Was sagen die Datenschützer?

Einige Landesdatenschützer sehen in dem Projekt eine überzogene Vorratsdatenspeicherung, da nur 20 Prozent der Daten tatsächlich gebraucht würden. Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert befürchtet zudem weitere Zugriffe des Staates auf die Datensammlung, etwa zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, des Steuerbetrugs oder Terrorismus. Die Gesellschaft für Informatik warnt vor Missbrauch, weil die Entschlüsselung der Daten leicht möglich sei.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat hingegen keine Bedenken. Dies sagte sein Sprecher Dietmar Müller dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Wir waren von Anfang an eingebunden. Wir können mit den Vorgaben, wie sie jetzt bestehen, leben.“ Der für „Elena“ notwendige Chip habe sogar einen datenschutzrechtlichen Vorteil. Betroffene, die für die Beantragung sozialer Leistungen einen Einkommensnachweis bräuchten, „müssen damit nicht den Arbeitgeber belästigen. Er erfährt davon gar nichts mehr.“ Der Betroffene sei „immer mit im Boot und weiß, was über ihn gefragt wird“. Müller fügte hinzu: „Wir haben den Wunsch nach Bürokratieabbau. Und da können wir uns nicht immer allen Neuerungen entgegenstellen.“ Allerdings habe man noch einen Wunsch: die Berufung eines Treuhänders, „der dann in Erscheinung tritt, wenn der Betroffene die Karte mit dem Chip verliert“. Man hoffe, dass der Bundestag, der bei „Elena“ das letzte Wort hat, dem Wunsch folgen werde.



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