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Rauchverbot

Willkommen im Club!

Von Kirsten Boldt, 30.06.08, 20:21h, aktualisiert 01.07.08, 08:34h

Schöne, neue Nichtraucher-Gastrowelt: Von 13 befragten Südstadt-Wirten hatten vier keine oder kaum Ahnung vom neuen Gesetz, das ab 1. Juli das Rauchen in Kneipen und Restaurants regelt. Das Verbotsschild mit Zigarette und das Schild "Raucherclub" zeigen von nun an jedem Gast, was in der Kneipe erlaubt ist.

„Severins Klause“
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Die „Severins Klause“ ist jetzt ein Raucherclub.
„Severins Klause“
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Die „Severins Klause“ ist jetzt ein Raucherclub.
Innenstadt - Stichtag 1. Juli 2008. Von nun an herrscht in fast allen gastronomische Räumen Kölns eine Luftveränderung. Wo gegessen und getrunken wird, darf laut Gesetz nicht mehr geraucht werden. Kein Nikotinmief mehr in Haaren und Kleidung. Für die Malzmühle, Traditionsbrauhaus am Heumarkt, gilt das ohne jedes Wenn und Aber. „Wir wollen mal abwarten, wie es so läuft“, sagt Gabriele Schwartz, stellvertretende Geschäftsführerin. Wer zwischen zwei Kölsch unbedingt blauen Dunst seiner Atemluft bemischen muss, der findet fürsorglich draußen vor den Türen briefkastenartige Aschenbecher an den Außenwänden. Einen fürs Personal, einen für Gäste. Im Übrigen hätten in den vergangenen Wochen immer mehr Gäste gefragt, ob der Nichtraucherschutz schon gelten würde. „Als wir das verneinten, sind sie wieder gegangen. Also - wir sind gespannt.“

Für die vielen Raucher gilt jedoch noch lange kein Thekenverbot. Für die, die weiterhin auf den Qualm zum Kölsch nicht verzichten wollen, hat das Gesetz ein Schlupfloch gelassen. Die Lösung lautet: Raucherclub. Ein Spezifikum, das besonders im Rheinland mit seinen vielen kleinen Eckkneipen geschätzt werden dürfte. Allein in Köln zählt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) 830 kleine Kneipen, darunter 600 Einraumbetriebe.

„Wir sind jetzt ein Raucherclub“, strahlt Marina Bleifeld, Wirtin der „Severins Klause“ an der Severinstraße. „Die Zitterpartie ums Überleben hat damit ein Ende“, freut sie sich, selbst starke Raucherin. Ein Herr vom Dehoga habe mit ihr die Formalien zur Vereinsgründung per Mustersatzung erledigt, Aufkleber mit dem Schriftzug „Mensch.Kultur.Kneipe.Raucherclub“ gut sichtbar ans Außenfenster gepappt und ihr einen weiteren blauen mit dem Hinweis „Hier darf geraucht werden“ übergeben. Der schmückt ab 1. Juli die Außenwand.

Aus dem Schrank hinter der Theke zieht die Wirtin griffbereit einen Aktenordner mit den Vereinsregularien und der stattlichen Liste von rund 150 eingetragenen Mitgliedern. „Die Idee fanden alle meine Gäste gut. Ich lebe hier von Stammkundschaft. 85 Prozent sind Raucher.“ Dürfen Nichtraucher mitmachen? „Selbstverständlich.“ Auch Nichtclubmitglieder als Gäste? „Nein. Aber wenn sie sich hier in die Liste eintragen, dann hat alles seine Ordnung.“ Merke: Wer in einem Raucherclub ein Kölsch trinken will, muss nur Mitglied per Eintrag in die Liste werden. Mitgliedsausweis - nicht nötig. Vereinsbeitrag - ebenfalls nicht. An der Severinstraße reihen sich bereits die Raucherclubs aneinander, auch „Schmitze Lang“ ist dabei.

Nicht nur kleine Schankbetriebe, sondern ebenso Restaurants können Raucherclubs werden. „Ja, sogar die Lanxess-Arena“, erläutert Mathias Johnen vom Dehoga-NRW die Lage. „Im Grunde kann damit jeder Gastronom das Gesetz unterlaufen. In Köln wird es wohl mehrere hundert Raucherclubs geben.“ Weil sie nicht registriert werden, könne der Verband keine genaue Zahl nennen, sondern lediglich schätzen anhand der nachgefragten Pflichtplaketten, die an und in allen gastronomischen Betrieben sichtbar zur Kennzeichnung der Räume prangen müssen.

Schilder zur Orientierung

Dank der Beschilderung wissen Gäste schon vor Betreten des Lokals, welches Lüftchen ihnen entgegenwehen wird. Im Brauhaus Früh im Veedel kann Geschäftsführer Marcus Tischler alles anbieten. Die beliebten Thekenplätze im Schankraum sind Raucherzone. Zwei Schwingtüren schützen vorschriftsmäßig den danebenliegenden größeren Nichtraucher-Speiseraum vorm Nikotinausstoß. Der Weg zur Toilette - qualmfrei, wie das Gesetz es vorsieht. Das Essen aus der Küche wird ebenfalls ungeräuchert serviert. „Wir mussten nur die beiden Türen einbauen. Das war alles.“

Mit der Lösung der abgeschlossenen Raucherclub-Zonen ist jedoch nicht jedem Gastronom geholfen. „Ich kann baulich keinen Raucherclub abtrennen“, klagt der Besitzer eines größeren Einraumlokals an der Bonner Straße, der nicht genannt werden will, denn ihn plagen schon jetzt Sorgen wegen künftiger Umsatzeinbußen. „Die meisten Gäste sind Raucher. Aber eben keine Stammkunden für einen Club. Nur vom Essen als Nichtraucherlokal kann ich nicht leben, nur von den Getränken als Raucherclub auch nicht. Ich muss jetzt also Nichtraucherlokal werden.“ Die Umsatzeinbußen werden nach Erfahrungen der Dehoga mindestens zehn Prozent ausmachen, weiß Mathias Johnen.

Trotz sechsmonatiger Karenzzeit für die NRW-Gastronomie - nicht allen Wirten ist das neue Gesetz bekannt. „Was? Die Gäste dürfen nicht mehr rauchen? Wir auch nicht? Ab Dienstag?“ Dem Besitzer einer Pizzeria steht das blanke Entsetzen ins Gesicht geschrieben. „Dann können wir zumachen! Fast alle unsere Gäste rauchen. Was sollen wir tun?“ Die ganze Familie strömt zusammen - mit erschrockenen Mienen. Hektisch werden erste Umbaupläne beraten und verworfen. Mamma mia.

Vom Gesetz überrascht

Bei vier von insgesamt dreizehn befragten Betrieben hatten die Inhaber keine oder kaum Ahnung von den neuen Paragrafen. Alle stammten ursprünglich aus anderen, südländischen Kulturen mit anderer Lebensart. Ein Zufall? „Wir wissen, dass wir nicht immer alle erreichen“, meint Mathias Johnen vom Dehoga-Verband. „Trotz der 40 000 Broschüren, die das Ministerium hat verteilen lassen. Die waren auf Deutsch.“

Geradezu einen Beweis, wie strikte deutsche Gesetzgebung und italienische Lebenskunst zum kölschen „Et hätt noch immer jot jejange“ verschmelzen können, liefert der Besitzer einer Eisdiele am Chlodwigplatz. Franscesco La Pina weiß zwar, was Sache ist, es passt aber nicht in sein Konzept. So hat er den großen Raum erst einmal durch selbst gebastelte Schilder unterteilt. Vorne an den großen Fenstern und der Eis-Theke ist der Raucherbereich. Im hinteren Teil an der offenen Küche können die Nichtraucher sitzen. Keine Spur von der gesetzlich vorgeschriebenen Trennung durch geschlossene Wandflächen. „Die vom Bauamt sollen erst vorbeikommen und mir sagen, was ich machen soll. Sonst ist hinterher alles verkehrt. Das will ich nicht.“

Die Schonfrist zum Umbau eines gastronomischen Betriebs ist mit dem 30. Juni abgelaufen. Ab sofort gelten die Gesetze. Selbst in Köln!



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