Von Kirsten Boldt, 01.07.08, 19:53h, aktualisiert 02.07.08, 08:39h
„In unserem Hause sind seit Jahren muslimische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Berufsgruppen tätig“, sagte Georg von Mylius, Geschäftsführer des Krankenhauses, zur Entscheidung. „Als katholischer Arbeitgeber halten wir aber an unserem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht der Kirche und kirchlicher Einrichtungen fest, auch von nichtchristlichen Arbeitnehmern eine Identifikation und Akzeptanz der von unserer Einrichtung vertretenen christlichen Werte verlangen zu können.“ Dieses Recht stehe kirchlichen Einrichtungen verfassungsgemäß zu. Es werde im Übrigen auch vom Staat, beispielsweise bei der Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern, für sich in Anspruch genommen. „Da wir die Sachlage anders bewerten als die Richterin des Arbeitsgerichtes, möchten wir deren Urteil durch eine Berufung in einer höheren Instanz überprüfen lassen.“
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