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Berliner Zeitung

Chefredakteur obsiegt gegen Redaktion

Von JAN-PHILIPP HEIN, 02.07.08, 15:58h, aktualisiert 02.07.08, 19:00h

Die Klage der Redaktion der Berliner Zeitung gegen ihren Chefredakteur ist abgewiesen worden. Die Redaktion hatte in der Doppelfunktion Josef Depenbrocks als Chefredakteur und Geschäftsführer eine Verletzung des Redaktionsstatutes gesehen.

Josef Depenbrock
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Chefredakteur Josef Depenbrock (Bild: ddp)
Josef Depenbrock
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Chefredakteur Josef Depenbrock (Bild: ddp)
Am Morgen des Gerichtsentscheid hatte die Redaktion der „Berliner Zeitung“ noch einmal ihrem Unmut medienwirksam kund getan. Die „Tageszeitung“ (taz) hatte ihr solidarisch eine halbe Anzeigenseite zur Verfügung gestellt. Die nutzten die Kollegen - „in ungekündigter Position“, wie es ironisch heiß - für eine Stellenanzeige: „Verleger gesucht“, und „Kaufen Sie uns!“. Die großformatige Annonce richtete sich in süffisantem Ton gegen den Eigentümer der „Berliner Zeitung“, David Montgomery. Der Brite hatte den Verlag Ende 2005 mit Hilfe internationaler Finanzinvestoren erworben und strukturiert den Verlag derzeit renditewirksam um. Seit der Übernahme gilt ein straffer Sparkurs. Erst vor wenigen Tagen wurde verkündet, dass in der Zeitungsholding von 907 Stellen 150 gestrichen werden sollen. Bei der „Berliner Zeitung“ sollen von 130 Redakteursstellen 40 wegfallen.

„Verleger gesucht“

Die Redaktion der größten Berliner Abonnements-Zeitung verspricht in der Anzeige „engagierte, gründliche und kritische Berichterstattung, Hauptstadterfahrung“ sowie „meist gutes Deutsch profilierter Autoren“ und eine „beträchtliche Rendite, die sich aufgrund unserer Nachhaltigkeitsstrategie allerdings nicht beliebig steigern lässt“. Im Gegenzug suche man „eine / n seriöse / n VerlegerIn, die / der eine Zeitung nicht nur macht, um sofort Geld zu verdienen. Sondern die / der zuerst eine Zeitung macht und dann damit Geld verdienen will.“ Ernst gemeinte Angebote möge man an die Redaktion schicken - „keinesfalls“ jedoch an die Chefredaktion.

Der wird der Redaktion indes weiterhin erhalten bleiben. Das Arbeitsgericht Berlin wies am Mittwochmorgen die Klage des Redaktionsausschusses der „Berliner Zeitung“ gegen Josef Depenbrock ab. Das Gericht entschied, dass es keine Rechtsgrundlage für die Klage der Redaktion gebe und grenzte damit auch die Rolle des Redaktionsausschusses ein. Der könne bei der Berufung eines Chefredakteurs lediglich Stellungnahmen oder Vorschläge abgeben. „Eine weitergehende Mitwirkung bei der Bestellung des Chefredakteurs sei nicht vorgesehen worden; sie ergebe sich auch nicht aus den Arbeitsverträgen der Kläger“, so die Begründung.

Das Redaktionsstatut

Stellvertretend für die Redaktion hatten die Redakteure Regine Zylka und Thomas Rogalla vom Redaktionsausschuss der „Berliner Zeitung“ gegen die Doppelfunktion Depenbrocks als Chefredakteur der „Berliner Zeitung“ und Geschäftsführer des Berliner Verlags / Deutsche Zeitungsholding geklagt. Sie sahen in der Personalunion das Redaktionsstatut des Blattes verletzt. In der Personalunion würden widerstreitende Interessen vereint, zum Nachteil der Redaktion, die sich im Zuge der Strukturmaßnahmen durch einen dem Eigner verpflichteten Chefredakteur vernachlässigt sieht. Tatsächlich aber fehlt dem Statut ein Paragraf, der die Doppelfunktion untersagt.

Ein Redaktionsstatut wie im Fall der „Berliner Zeitung“ ist eine Vereinbarung zwischen Verlag und Redaktion. Das Statut ist ein wichtiges Instrument für die Mitbestimmung der Redakteure. Sie können zum Beispiel bei der Berufung von Chefredakteuren und Ressortleitern mitsprechen, im Fall der „Berliner Zeitung“ aber nicht mitentscheiden. Bundesweit haben mehrere Tageszeitungen, aber auch Zeitschriften und Rundfunkanstalten, Redaktionsstatute vereinbart. Das Ausmaß der Mitspracherechte geht aber unterschiedlich weit.

Kein Groll gegen Kläger

„Wir sind vom Urteil nicht überrascht, das hätte nicht anders ausfallen können“, erklärte Depenbrock dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Die Formulierung war völlig eindeutig. Wir haben das Statut bei vollem Bewusstsein geschlossen. Ich war zu dem Zeitpunkt bereits Mitglied der Holding-Geschäftsführung. Jetzt bin ich der Holding-Chef und in der Folge auch Geschäftsführer des Berliner Verlags. Diese Veränderung ist aber kosmetisch. “

Zu der Frage, wie sich bei der hausinternen Opposition weiter verhalten werde, erklärte er: „Ich hege keinen Groll gegen die Kläger.“ Der hausinterne Streit sei nicht zu leugnen. „Wir haben hier Streit. Wenn Redakteure sich nicht wohl fühlen, kann man nur sagen, dass das kein »closed market« ist. Wenn man sich nach drei Jahren mit seinem Eigner nicht wohl fühlt, dann muss man sich einen anderen suchen.“ Irgendwann sollte man akzeptieren, dass „wir die Dinge hier verändern und dass der Eigner Mecom heißt.“ Die Geschäftsführung werde nun die Restrukturierung „offen mit dem Betriebsrat entwickeln“. Es gehe um 150 von 907 Arbeitsplätzen in der ganzen Gruppe. Im Newsroom „werden wir Redakteure der Netzeitung mit der Berliner Zeitung zusammenbringen und eine Win-Win-Situation mit stringentem Kostenmanagement realisieren.“

„Es gibt einen Konflikt“

Der Anwalt des Verlags, Martin Schuster, wollte gestern nicht triumphieren. „Jetzt fängt die eigentliche Arbeit erst an“, erklärte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Es müssten nun Einigungen mit der Redaktion, dem Betriebsrat und den Gewerkschaften erreicht werden. Schließlich gebe es noch viele strittige Punkte wie den Personalabbau und die Verabschiedung weiterer Redaktionsstatute für andere Titel des Verlags. Zum Urteil selbst und der Doppelrolle Depenbrocks sagte Schuster: „Es gibt eine Fülle von Unternehmen, wo das so ist.“ Er verwies auf den Focus, wo Chefredakteur Helmut Markwort auch Geschäftsführer und Manager sei. Manfred Bissinger habe bei der renommierten Zeitung „Die Woche“, die vor sechs Jahren eingestellt wurde, eine ähnliche Rolle gespielt. Aber: „Ohne Zweifel gibt es einen Interessenkonflikt zwischen journalistischen Zielen und kaufmännischen Zielen.“

Schuster, der bis 2004 Finanzvorstand des größten europäischen Druck- und Verlagshauses Gruner und Jahr war, das selbst Eigentümer der „Berliner Zeitung“ war, brachte noch ein originelles Argument: „Es ist ein schwieriger Markt, die Erlöse brechen weg, da kann man nicht nur quer durch die Abteilungen sparen, da muss man auch oben anfangen.“ Das was die Redaktion mit je einem Geschäftsführer und einem Chefredakteur wolle, sei schließlich doppelt so teuer.

„Wir sind 130“

Thomas Rogalla vom Redaktionsausschuss erklärte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Der Richter hat ausdrücklich gesagt, dass er aus formalen Gründen so entscheiden musste. Ein Vetorecht (bei der Besetzung des Chefredakteurspostens) konnten wir bei der Aushandlung des Statuts leider nicht durchsetzen. Daran, dass Chefredakteur und Geschäftsführer identisch sein könnten, haben wir damals schlicht nicht gedacht. Wenn sich das Mecom-Modell breit macht und Geschäftsführer in die Redaktionen reinregieren, wird es ein ganz anderes Zeitungsmachen werden. Zur Situation im Hause sagte Rogalla: „Wir sind 130, Depenbrock ist einer.“ Ohne Redaktion könne er keine Zeitung machen. „Wir werden keine Obstruktion betreiben, wenn es um die Verbesserung der Zeitung geht. Wir werden aber nicht zu allem nicken, dass der Verbesserung der Rendite dient.“

Unerwartetes Urteil

Dem DJV, der als Unterstützer der Klage mit verloren hat, geht es um mehr als den Einzelfall. Sprecher Hendrik Zörner: "Wir haben mit Verdi und der DJU die Klage finanziert, weil wir eine grundsätzliche Bedeutung für die innere Pressefreiheit sehen." Der Begriff meint, dass Redaktionen von Verlagsleitungen unabhängig sein sollten. Zörner: „Das Urteil ist nicht das, was wir erwartet haben.“ Die Kombination der beiden Posten sei im publizistischen Sinne unvereinbar. „Ich denke aber, dass andere Verleger so verantwortungsvoll sind, dass sie das Urteil nicht als Dammbruch sehen, um ähnliche Konstrukte einzuführen.“ Bei der Berliner Zeitung sieht Zörner einen „eklatanten Bruch der inneren Pressefreiheit“.



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