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Debatte im Bundesrat

Grauzonen der Sterbehilfe

Von Markus Decker, 04.07.08, 22:07h, aktualisiert 04.07.08, 22:27h

Der Bundesrat hat sich am Freitag nicht auf einen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe einigen können. In der Länderkammer war man sich dennoch einig, dass es nicht erlaubt sein dürfe, aus der Hilfe zum Selbstmord ein Geschäft zu machen.

Pfleger alte Frau
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Die Mehrheit der Deutschen lehnt ein Gesetz gegen aktive Sterbehilfe ab (Bild: dpa)
Pfleger alte Frau
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Die Mehrheit der Deutschen lehnt ein Gesetz gegen aktive Sterbehilfe ab (Bild: dpa)
BERLIN - Der Bundesrat hat den Versuch, gegen organisierte Sterbehilfe durch Vereine wie „Dignitas“ oder Einzelne vorzugehen, fürs Erste zurückgestellt. Ein Gesetzentwurf Hessens, Thüringens und des Saarlandes galt als rechtlich zu schwammig. Deshalb wurde nicht über ihn abgestimmt. Stattdessen einigte sich die Länderkammer auf einen Entschließungsantrag, in dem steht, dass „in Deutschland ein Straftatbestand geschaffen werden soll, mit dem die gewerbliche Suizidhilfe unter Strafe gestellt wird“. Den letzten Anstoß hatte der Fall des ehemaligen Hamburger Senators Roger Kusch gegeben. Dieser hatte einer 79-jährigen, nicht schwer kranken Frau bei der Selbsttötung geholfen. Sie hatte Angst vorm Pflegeheim.

Gegen Geschäftemacherei

Im Bundesrat waren sich alle einig, dass es nicht erlaubt sein dürfe, aus der Hilfe zum Selbstmord ein Geschäft zu machen. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sagte: „Wir müssen den Quacksalbern des Todes das Handwerk legen.“ Die um sich greifende Praxis mache „den Suizid geschäftsfähig“. Der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne) mahnte: „Auf alte Menschen darf auf keinen Fall ein öffentlicher Druck ausgeübt werden, nicht mehr leben zu wollen.“ Niedersachsens stellvertretender Ministerpräsident Walter Hirche (FDP) erklärte allerdings, es sei unklar, ob dem Missstand mit einer Verschärfung des Strafrechts überhaupt beizukommen sei. Womöglich sei es besser, mit dem Ordnungs- oder Polizeirecht zu arbeiten. Hinter den Kulissen wurden ähnliche Zweifel auch von anderen geäußert. Selbsttötung ist in Deutschland nicht verboten. Deshalb, so eine verbreitete Einschätzung, sei es schwierig, die Beihilfe zum Selbstmord mit Strafe zu bewehren. Ob das Geschäftemachen mit dem Freitod zu einem eigenen Delikt deklariert werden kann, ist offen. Hessens Justizminister Jürgen Banzer (CDU) sprach hinsichtlich existierender Grauzonen von „fürchterlichen Diskussionen“.

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, monierte in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, „die Politik macht den Menschen etwas vor, wenn sie den Eindruck erweckt, das Problem der geschäftsmäßigen Sterbehilfe lasse sich mit dem Strafrecht lösen“. Der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Andreas Schmidt (CDU), sieht das anders. „Ich halte es für möglich und notwendig, dass der Gesetzgeber hier etwas tut“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Aber das muss mit Ruhe und Akribie geschehen. Wir werden uns nach der Sommerpause mit dem Thema befassen.“



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