Von Markus Danuser, 11.07.08, 18:52h, aktualisiert 11.07.08, 18:53h
Als ich am vergangenen Dienstag den Kulturteil dieser Zeitung aufschlug und den Artikel über die angebliche Intoleranz der „schwulen Schamlosen“ sah, erhöhte sich vorübergehend die Frequenz meines kurz nach dem CSD noch sehr empfindsamen schwulen Kämpferherzens. Dies änderte sich jedoch mit jeder gelesenen Zeile, und am Ende war ich dem Autor sogar fast dankbar, den CSD Köln damit für eine differenzierte feuilletonistische Debatte satisfaktionsfähig gemacht zu haben.
Sein Beitrag bedarf daher nicht des Widerspruchs, jedoch der klarstellenden Ergänzung. Festzustellen ist zunächst, dass die organisierte Kölner Lesben- und Schwulenszene, als deren Dachverband der „Kölner Lesben- und Schwulentag“ (KLuST) fungiert, eine Diskussion entlang des Spannungsfeldes zwischen zulässiger Selbstentfaltung und tabubrechender Provokation bereits seit vielen Jahren und mit einiger Leidenschaft führt. Ein Ergebnis dieses Prozesses ist der in dem Artikel zustimmend zitierte Leitfaden für die CSD-Parade, der den Teilnehmern Orientierung bieten und Grenzen aufzeigen soll.
Begrenzter Einfluss der OrganisatorenDie Möglichkeit zur Einflussnahme auf diejenigen konkreten Menschen, die sich jeweils am CSD-Sonntag im Aufstellungsbereich der Parade einfinden und hinter dem Banner des CSD Köln / ColognePride mit uns durch die Kölner Innenstadt ziehen, ist jedoch durchaus begrenzt, da es sich bei der CSD-Parade um eine politische Demonstration handelt. Diese weitestgehend unbestrittene Qualität der Parade macht es daher schon falsch, von uns als den Veranstaltern der CSD-Parade zu sprechen. Vielmehr ruft der KLuST lediglich zur Teilnahme an einer Versammlung für die Gleichberechtigung und Akzeptanz von Lesben, Schwulen und Transgender auf.
Diese simple juristische Tatsache soll uns nicht der Verantwortung entkleiden, die dem KLuST als Gesamtveranstalter des aus einer Vielzahl unterschiedlicher Facetten bestehenden CSD Köln / ColognePride zukommt. Sie macht jedoch deutlich, dass die durchaus skurrile Frage, ob das Herumführen eines komplett latexgewandeten und mit Hundemaske unkenntlich gemachten Menschen im Rahmen einer CSD-Parade hinnehmbar ist oder nicht, auf der großen Bühne der Freiheitsgrundrechte und ihrer Begrenzungen entschieden wird.
Grundrechts-Schutz contra GeschmackDer „Hundemaskenmann“ und sein Begleiter können mit dem Schutz des Grundgesetzes erst einmal darauf pochen, ihr Recht auf Versammlungsfreiheit unabhängig davon ausüben zu dürfen, ob sich dadurch einzelne Zuschauer der Parade gestört fühlen oder wir als Aktivisten die Akzeptanz und die Botschaft des CSD Köln gefährdet sehen. Derartige versammlungsrechtlichen Kollateralschäden mussten auch die friedlichen Globalisierungsgegner hinnehmen, als ein paar autonome Gewalttäter die rechtmäßigen Proteste rund um den G-8-Gipfel in Heiligendamm störten und damit für kurze Zeit die Anliegen der großen Mehrheit der Demonstranten diskreditierten.
Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Ich ziehe keinen Vergleich zwischen flaschenwerfenden Autonomen und friedlichen CSD-Teilnehmern, die auf der Parade lediglich ihren Fetisch zur Schau stellen. Ich will nur verdeutlichen, dass die Versammlungsfreiheit ein weites Feld öffnet, das von den einzelnen Demonstranten in ganz unterschiedlicher Weise besetzt werden kann.
Über Geschmack lässt sich streiten...Einige der Teilnehmer an der CSD-Parade bewegen sich im Grenzbereich der Freiheit, Einzelne gehen sicherlich darüber hinaus. Explizite sexuelle Handlungen sind solche Grenzüberschreitungen, die weder von der Demonstrationsfreiheit gedeckt noch von uns als Anmeldern der Versammlung gewollt oder geduldet sind. Ein ganzes Team von zuvor speziell geschulten ehrenamtlichen Helfern, den so genannten Paradeengeln, ist in Zusammenarbeit mit der Polizei bemüht, Verstöße gegen die versammlungsrechtlichen Auflagen oder das allgemeine Strafrecht zu verhindern bzw. zu unterbinden. Dass dies nicht immer gelingen kann, liegt bei einer Demonstration von der Größe des Kölner CSD in der Natur der Sache. Daraus jedoch den Schluss ziehen zu wollen, zur Vermeidung von Irritationen bei einzelnen Zuschauern oder im Interesse einer noch störungsfreieren Rezeption der politischen Anliegen der Lesben- und Schwulenbewegung auf zweifelhafter juristischer Grundlage noch mehr Restriktion und Kontrolle in die CSD-Parade zu bringen, hieße an dem Ast der Freiheit zu sägen, auf dem nicht nur der CSD Köln, sondern alle politischen Bewegungen sitzen, zu deren Ausdrucksformen der Aufruf zu Versammlungen unter freiem Himmel gehört.
Über Geschmack lässt sich bekanntlich sehr gut oder gar nicht streiten. Und das Ausleben ungewöhnlicher Formen von Sexualität ist vielleicht kein gesellschaftliches Tabu mehr, aber immer noch ein mitunter auch voyeuristisch motivierter Aufreger. All dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass der CSD Köln vor allem eines ist: die nach wie vor notwendige Demonstration für die vollständige Gleichberechtigung und die endgültige gesellschaftliche Akzeptanz von Lesben, Schwulen und Transgendern.
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