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Reichskonkordat vom 20. Juli 1933

„Pakt mit dem Teufel“

Von Matthias Lochner und Joachim Frank, 15.07.08, 21:52h

Kardinal Eugenio Pacelli, der spätere Papst Pius XII., unterzeichnete für den Heiligen Stuhl einen Vertrag mit Hitler-Deutschland. Die bis heute gültige Vereinbarung bewahrte die katholische Kirche vor der Gleichschaltung.

Reichskonkordat
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Kardinal Eugenio Pacelli unterzeichnete zusammen mit Vizekanzler Franz von Papen das Reichskonkordat. (Archivbild: dpa)
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Kardinal Eugenio Pacelli unterzeichnete zusammen mit Vizekanzler Franz von Papen das Reichskonkordat. (Archivbild: dpa)
Für Adolf Hitler ist es der erste große außenpolitische Erfolg, für Papst Pius XI. ein Damm zum Schutz der katholischen Kirche vor der braunen Flut: das Reichskonkordat zwischen Nazi-Deutschland und dem Heiligen Stuhl. Vor 75 Jahren, am 20. Juli 1933, in Rom unterschrieben, regelt das Konkordat (von lateinisch „concordatum“ - „Vereinbarung, Vertrag“) bis heute das Verhältnis zwischen Staat und Kirche in Deutschland. Und bis heute, so der Münsteraner Kirchenhistoriker Hubert Wolf, gilt es vielen als „Pakt des Papstes mit dem Teufel“.

Aus den heute zugänglichen Quellen geht hervor, dass die Initiative zum Konkordat von Berlin ausging. Vor der Weltöffentlichkeit sollte ein solcher Vertrag die Kompromissbereitschaft Hitlers zeigen und den Verdacht der Kirchenfeindlichkeit des Regimes widerlegen. Dem Vatikan erschien es als die einzige Möglichkeit, den Status der Kirche als öffentliche Einrichtung im Deutschen Reich zu erhalten. Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli, der spätere Papst Pius XII., sprach als Verhandlungsführer von einer „Pistole“, die gegen seinen Kopf gerichtet gewesen sei.

Der Vertrag ermöglichte unter anderem die öffentliche Ausübung des katholischen Glaubens, sicherte den Bestand der katholischen Fakultäten an den Universitäten, schützte kirchliches Eigentum und gewährleistete den Religionsunterricht an den Schulen. Das Zentrum aber, so der Potsdamer Neuzeit-Historiker Thomas Brechenmacher, war die Bestandsgarantie des Staates für katholische Organisationen, die „ausschließlich religiösen, kulturellen und karitativen Zwecken“ dienten. Damit war eine Gleichschaltung der Kirche verhindert und die Seelsorge gesichert. Im Gegenzug verbot der Vertrag den katholischen Geistlichen jegliches parteipolitische Engagement. Unterzeichner waren Pacelli für den Vatikan und Vizekanzler Franz von Papen als Vertreter der deutschen Regierung.

Um den Preis einer Entpolitisierung des Klerus sicherte das Konkordat das katholische Vereinsleben und bewahrte die Priester zugleich vor einer Vereinnahmung durch das NS-Regime. Hitler freilich hatte nie vorgehabt, den Vertrag zu erfüllen. Noch im Jahr des Abschlusses setzten sich die Nationalsozialisten mehrmals darüber hinweg. Spätestens 1937 waren die Verletzungen des Konkordates so deutlich, dass sich Pius XI. veranlasst sah, in seiner Enzyklika „Mit brennender Sorge“ dagegen zu protestieren.

Umgekehrt stellt sich die Frage, ob der Vatikan einen entschiedeneren Widerstand der Katholiken verhindert hat, indem er Hitler völkerrechtlich die Hand reichte. Nach Ansicht der Bonner Kirchenhistorikerin Gisela Muschiol haben die römische Diplomatie und Teile der kirchlichen Hierarchie in Deutschland - wie viele andere auch - die Nationalsozialisten unterschätzt: „Dass ein Regime von vornherein den Rechtsstaatscharakter nicht einhalten wollte, das haben die allerwenigsten erkannt.“ Für den Vatikan und namentlich Papst Pius XI. galt die Devise, um des Seelenheils der Gläubigen willen mit jedem zu verhandeln - ob mit Stalins Kommunisten oder Hitlers Nationalsozialisten. Der kämpferische Anti-Bolschewismus der neuen Berliner Machthaber bot der Kurie immerhin einen ideologischen Anknüpfungspunkt. Allerdings betonte Pacelli immer wieder, mit dem Abschluss des Konkordats sei keinesfalls eine Anerkennung der NS-Ideologie verbunden, über deren „menschenverachtenden und kirchenfeindlichen Charakter“ sich Papst und Kardinalstaatssekretär „keinerlei Illusionen hingaben“, so Hubert Wolf.

Gleichwohl konnte die katholische „Vorwärtsverteidigung“ (Wolf) als unseliges Arrangement gesehen - und attackiert werden. Der Vorwurf moralischer Schuld an den Vatikan ist für die Kirchengeschichtlerin Muschiol jedoch kein Gegenstand historischer Betrachtung: Das Reichskonkordat sei weder eine sakrale Handlung noch ein ethischer Appell gewesen, sondern ein „juristisches Instrument“. Als solches gesehen, gehörten Aspekte wie Moral, Schuld oder Sühne nicht in die Diskussion. Wenn aber doch nach der moralischen Qualität gefragt werde, dann habe das Konkordat eher stärkend gewirkt: „Die Katholiken konnten immer wieder auf Rechtspositionen pochen und zeigen, hier bricht der Staat Recht. Ohne Zweifel hat das Konkordat vielen Katholiken geholfen, den NS-Staat zu überstehen“, so Muschiol.

Eine jahrzehntelange Forschungskontroverse drehte sich um die These, für das Konkordat habe die Kirche mit der Zustimmung des katholischen „Zentrum“ zu Hitlers Ermächtigungsgesetz und der Selbstauflösung der Partei bezahlt - und zwar letztlich auf Betreiben Roms. Die Annahme eines solchen „Junktims“ gilt heute als widerlegt. Die jüngsten Öffnungen der vatikanischen Archive in den Jahren 2003 und 2006 bestätigten, dass die Entscheidungen allesamt in Deutschland gefallen sind. Kardinal Pacelli etwa sagte in vertraulichem Gespräch, er habe von der Auflösung des „Zentrum“ am 5. Juli 1933 erst „aus der Zeitung erfahren“. Im Übrigen schadete diese Entwicklung den Konkordatsverhandlungen eher, als dass sie ihnen nützte. Denn für Rom entfiel damit ein entscheidendes Druckmittel. Dementsprechend unscharf blieb, welche katholischen Verbände laut Konkordat genau unter den Schutz der „religiösen Sphäre“ fallen sollten - für die Nazis später eine Gelegenheit, den Vertragstext eigenmächtig auszulegen.

Während Italien und Spanien die Verträge der faschistischen Regimes mit dem Heiligen Stuhl nach 1945 revidierten, ist das Reichskonkordat auch über das Kriegsende hinaus in Kraft geblieben. 1957 bekräftigte das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich den völkerrechtlichen Fortbestand. Ausnahme sind die kultur- und schulpolitischen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der nach dem Krieg neu konstituierten Bundesländer fallen.

Für die Weitergeltung der Bestimmungen von 1933 gibt es ein prominentes Kölner Beispiel: Kardinal Josef Frings trat im November 1948 auf Drängen Konrad Adenauers in die CDU ein, musste die Partei jedoch auf persönliche Order Pius' XII. schon im April 1949 wieder verlassen. Rom pochte strikt auf die parteipolitische Neutralität des Klerus, wie sie im Reichskonkordat vereinbart worden war.

Dieser Beitrag entstand in Kooperation mit dem Historischen Seminar der Universität zu Köln.



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