Von Timm Gatter, 20.07.08, 16:30h, aktualisiert 03.12.08, 14:57h
Wettbewerbsnachteil
„Das ist die einzige Möglichkeit für uns, den durch das Gesetz provozierten Wettbewerbsnachteil auszugleichen“, erklärten am Samstagabend Uwe Kracht und Jürgen Ladewig vom Restaurant „Wupperblick“ in Leichlingen. Dieselbe Meinung vertreten der Wirt vom Hilgener „Blechritter“, Ingo Schopphoff, sowie Vanessa Hildebrandt und Lutz Hoeppner vom „Eagle“ im Szeneviertel der Opladener Neustadt: „Wir sehen nicht tatenlos zu, wie uns möglicherweise die Gäste weglaufen.“
Denn Mehrraumbetriebe haben die Möglichkeit, einen - und zwar den kleineren - Raum den Gästen vorzuhalten, bei denen zum gemeinsamen Trinken, Essen und Unterhalten auch die Kippe gehört. Damit sind sie fein raus. Entsprechend engagiert sich der Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein (Dehoga) für den Erhalt der vielen Einraumbetriebe.
Der Pressesprecher und bekennende Nichtraucher Thorsten Hellwig: „Der Raucherclub ist die Überlebenshilfe für viele Kneipen, Bistros und Gaststätten“. Insgesamt gebe es in Nordrhein-Westfalen 38 000 Gastronomiebetriebe. Davon seien mittlerweile rund 2000 Raucherclubs. Hellwig: „Die restlichen 36 000 sind den Nichtrauchern vorgehalten.“ Das werde bei allem Lamentieren häufig vergessen. Die von ihm entwickelte Dehoga-Raucherclub-Losung „Mensch.Kultur.Kneipe“ verfehlte ihre Wirkung nicht. „Nach ersten Erkenntnissen hat die Gastronomie im Lande keine dramatischen Umsatzeinbrüche erfahren müssen“, sagt Hellwig. Hilfreich dabei waren Vorkehrungen in den Raucherclubs auch zum Schutz der Nichtraucher.
So installierte der Burscheid-Hilgener „Blechritter“ eigens vier große Rauchverzehrer und deklarierte den gesamten Restaurantbereich zur Nichtraucherzone: „Nur rund um den Tresen darf geraucht hat werden“, sagt Ingo Schopphoff. Sein Gast aus Dänemark, Raucher Jörn Sögaard, ist seit ein paar Minuten Mitglied im Raucherclub und lacht: „Warum macht ihr es nicht wie bei uns? Ab einer bestimmten Quadratmetergröße gilt das Rauchverbot. Wenn das nicht zu den Gästen passt, stellt der Wirt einfach einen Schrank in den Raum und reduziert damit die Größe.“ Das kommt der so genannten „spanischen Lösung“ sehr nahe. Auf sie hofft zwecks Bürokratieabbau und -vermeidung die betroffene Gastronomie nach dem für den 30. Juli angekündigten Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes. Die Richter entscheiden darüber, in wie weit die Nichtrauchergesetze zumindest in Teilen verfassungswidrig sind. In Spanien gilt längst die Wahlfreiheit für alle Einraumbetriebe. Eine positive Bilanz ziehen aber auch die Kneipen und Restaurants, die das Rauchverbot strikt umgesetzt haben - obwohl sie über mehrere Räume verfügen. Wie etwa der „Thomashof“ in Burscheid, das „Rusticus“ in Witzhelden oder der „Kölner Hof“ in Opladen. Dessen Wirt Peter Mohr: „Wir haben eigens eine neue Abendkarte entwickelt, weil es die Gäste als sehr angenehm empfinden, im rauchfreien Umfeld zu speisen“. Zu den Besuchern zählen ebenso Raucher, die sich langsam vom Nikotin lösen wollen. Wenngleich der „Kölner Hof“ den einen oder anderen Gast hinzu gewinnen konnte, bedauert Mohr den jetzigen Wirrwarr: „Ich hätte mir wegen gleicher Wettbewerbsbedingungen eine konsequentere Lösung gewünscht“. Denn die negative Ertragsentwicklung wird sich in der gesamten Branche fortsetzen: Unter den steigenden Kosten für Energie und Lebensmittel leiden schließlich alle Wirte. Bislang kontrollieren die Ordnungsämter in Leverkusen, Leichlingen und Burscheid noch „sehr moderat“. Das könnte sich nach den Ferien ändern. Rauche und Staune.
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