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Zwei Jahre Haft gefordert

Das Bordell sollte brennen

Von Clemens Schminke, 28.07.08, 15:52h

Aus Rache versuchte ein 29-jähriger Mann, das „Pascha“ anzuzünden. Im Eingangsbereich verschüttete er aus einer Flasche einen Liter Benzin auf dem Teppich. Der Staatsanwalt fordert eine zweijährige Haftstrafe für den Täter.

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Das "Pascha" in der Hornstraße (Bild: Hennes)
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Das "Pascha" in der Hornstraße (Bild: Hennes)
Köln - „Man sollte sich mal vorstellen, was passiert wäre, wenn es da gebrannt hätte“, sagte die Staatsanwältin am Montag im Amtsgericht. „Sie haben mehr als 100 Personen in Gefahr gebracht.“ Wegen versuchter schwerer Brandstiftung forderte sie für Sahin T. (Name geändert) eine zweijährige Haftstrafe. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Karl-Heinz Seidel folgte ihrem Antrag.

Getrieben von Rache begab sich der 29-Jährige in der Nacht auf den 10. September 2007 zum Bordell „Pascha“ in der Hornstraße. Im Eingangsbereich verschüttete er aus einer Flasche einen Liter Benzin auf dem Teppich, zudem hatte er eine Tüte mit fünf Molotowcocktails mitgebracht. Nachdem er vergeblich versucht hatte, die Flüssigkeit mit einem Feuerzeug anzuzünden, wurde er von Sicherheitskräften überwältigt. „Der Anklagevorwurf stimmt, und er bereut es“, sagte Sahin T.s Verteidiger Markus Loskamp. Als Motiv gab der Angeklagte an, einen Tag zuvor, ebenfalls in der Nacht, sei er schon einmal im „Pascha“ gewesen, sei dort herumspaziert und habe etwas getrunken. Ohne die Dienste einer Prostituierten in Anspruch genommen zu haben, habe er das Bordell verlassen wollen; da sei es zu einer Schlägerei mit den Türstehern gekommen. Die hätten ihm „die Vorderzähne ausgeschlagen“.

„Haben Sie ein Gewaltproblem?“, fragte Seidel ihn mit Blick darauf, dass er wegen Körperverletzung vorbestraft ist: Ausgerechnet im Flur des Amtsgerichts hat er einem anderen Mann das Nasenbein gebrochen. „Nein, ich kann mich ziemlich gut beherrschen“, beteuerte der Angeklagte. Sein Anwalt fühlte sich bemüßigt zu ergänzen: „Das Problem ist ihm zumindest selber nicht bewusst.“

Weil Sahin T. mit einer Bewährungsstrafe davongekommen ist, steht seinem Plan nichts im Wege, seinen Internetcafé-Kiosk in Vingst-Höhenberg, den er bis Januar betrieben hat, „wieder aufzubauen“. Er rechne mit Unterstützung der Arbeitsagentur; den dafür nötigen „Businessplan“ habe er schon erstellt. Einplanen muss er allerdings die Bewährungsauflage, 160 Sozialstunden abzuleisten.



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